Lorenz Amiet · SVP
Lorenz Amiet (SVP): Es wurde schon sehr vieles gesagt, ich beschränke mich deshalb auf etwas Praxisbeispiele. Wer von Ihnen war schon einmal vor Arbeitsgericht als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin? Da meldet sich jemand aus dem Off, also irgendjemand war schon mal. Spass beiseite. Ich habe es ein paar Mal schon gemusst als Arbeitgeber in drei verschiedenen Kantonen, also ich spreche da durchaus mit ein bisschen Erfahrung. Ich bin stolz darauf, dass ich vor Arbeitsgericht noch keinen einzigen Prozess verloren habe. Ich habe schon beide Szenarien erlebt. Ich habe schon das Szenario erlebt, wo von Anfang an klar war, dass der ehemalige Arbeitnehmende vollständig chancenlos war vor Gericht. Aber ein Vertreter eines Verbandes, Sie können sich ausmalen, was für eine Art Verband, dass das war, hat ihm selbstverständlich ins Ohr geflüstert, dass er alles probieren müsse. Bar jeder Grundlage hat man so einen Prozess geschaffen, den man hochkant verloren hat. Die Rechtsschutzversicherung wird das übernommen haben oder allenfalls auch die Verbandskasse, ich weiss es nicht. Es hat jede Menge Zeit gebraucht und es hat vor allem dem ehemaligen Arbeitnehmenden gar nichts gebracht.
Ich habe aber auch das andere Szenario schon erlebt, wo ein fähiger Anwalt, nicht von einem Verband, einem Arbeitnehmenden einen Vorschlag gemacht hat für eine Schlichtung, die auch für uns annehmbar war und man hat einen Kompromiss gefunden. Ja, der ist ein bisschen weiter gegangen, als vielleicht das Gericht entschieden hätte, aber als Arbeitgeber ist man durchaus auch interessiert, manchmal einen Strich unter die Sachen zu ziehen und es hat mich weniger Geld gekostet, bei einem Kompromiss, bei einem Vergleich zu bleiben, als das ganze vollständig durchzuziehen. Ein fähiger Anwalt erkennt diese Chance für seinen Klienten, ein Parteivertreter, der von einem Verband kommt, vielleicht juristisch nicht so geschult ist, hingegen hat das Risiko, dass er dogmatisch argumentiert, ein Potemkinsches Dorf aufbauen muss für seinen Klienten und das wollen wir nicht einführen in Basel-Stadt.
Deshalb lehnen wir ab, in der Eventualabstimmung selbstverständlich sind wir für Anzug.