ME
Fleischfachmann / Executive MBA FH GR

Mike Egger

Actif
Union démocratique du centreGroupe V
SuisseSt-Gall

Mandat
Parti
Union démocratique du centreSource: UDC
Groupe parlementaire
Groupe V
Parlement
Suisse
Circonscription
St-Gall
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
72
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
2. August 1992
État civil
marié(e)
Profession
Directeur/trice adjoint/e
Langue
Allemand
Également actif au sein de
Conseil du canton
Union démocratique du centre· RheintalAncien
Références et source
Wikidata
Q1933122
Organe source
CHE
Source mise à jour
03.06.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(10865)
  1. Non
  2. Non
  3. Non
  4. Non
  5. Non
Intérêts(13)
Badges d'accès(1)
  • Invité/e
    Forrer-Kobler Roswitha
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(316)
  1. texte du discours
    Suisse

    Meine Minderheit und auch der Bundesrat beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen. Es geht hier nicht um die Frage, ob Geothermie sinnvoll ist oder ob sie das nicht ist. Nein, im Gegenteil, Geothermie kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung oder auch zur Stromversorgung beitragen und leisten. Aber die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen, ist, ob wir den Fördertatbestand ausweiten und neue Projekte hinzufügen wollen. Der heutige Artikel 34a des CO2-Gesetzes ist eigentlich klar: Gefördert wird die direkte Nutzung geothermischer Wärme. Nicht gefördert werden indirekte Lösungen, sprich beispielsweise Wärmepumpenlösungen. Genau hier möchte die Motion eigentlich ansetzen; man möchte diesen Kreis erweitern, obwohl man nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Es wurde vorhin ausgeführt: Rund 30 Millionen Franken stehen zur Verfügung. Wenn jetzt immer mehr Projekte reinkommen, dann werden diese Beträge auf immer mehr Projekte verteilt, und es ist dann die Gefahr da, dass nicht die Projekte mit der besten Wirkung stärker gefördert werden, sondern dass immer mehr Projekte mit teilweise fragwürdiger Wirkung zusätzlich gefördert werden. Genau hier sehen wir das grosse Problem, weil man eben nicht mehr Mittel zur Verfügung hat und es darum nicht effizient ist. Wir sollten, denke ich, wirklich gut überlegen, was wir mit den bestehenden finanziellen Mitteln tun wollen.

    Hinzu kommt sicher auch ein ordnungspolitischer Aspekt, denn die Mittel stammen aus der CO2-Abgabe. Sie sollen gezielte Anreize zur Emissionsreduktion schaffen. Wenn wir jetzt indirekte Lösungen vorantreiben, dann erreichen wir teilweise das Gegenteil davon. Dazu wollen wir einfach nicht Hand bieten, denn wir haben uns in diesem Bereich ja ebenfalls sehr ambitionierte Ziele gesetzt. Wir sagen deshalb Nein zu einer Ausweitung der Subvention, Nein zu einer Verwässerung der bestehenden Prioritäten und Nein zu mehr Anspruchsberechtigten bei gleichbleibendem Förderbudget.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.

  2. texte du discours
    Suisse

    Geschätzter Herr Bundesrat Rösti, die Messmethoden sind das eine, der Vollzug ist das andere. Können Sie bestätigen, dass die Schweiz beim Vollzug genauer arbeitet als die Europäische Union?

  3. texte du discours
    Suisse

    Bundesrat Rösti hat uns in Aussicht gestellt, dass der Bericht die weltweit angewendeten Finanzierungsmodelle, die Erfahrung anderer Länder sowie die möglichen Kostenstrukturen aufzeigen und dass er bis Ende des Jahres vorliegen wird. Damit werden die offenen Fragen zur Finanzierung, zu möglichen Finanzierungsmodellen, zu internationalen Erfahrungen und zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgearbeitet. In anderen Worten: Der Erkenntnisgewinn, den die Minderheit mit ihrer Rückweisung erreichen möchte, wird damit sichergestellt. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 12 Stimmen, den Rückweisungsantrag abzulehnen und sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

    Es ist mir als Kommissionssprecher wichtig, nochmals auszuführen: Falls dereinst ein konkretes Projekt vorgelegt würde, dann müsste dieses den ordentlichen politischen Prozess durchlaufen. Dann würden Fragen der konkreten Finanzierung, einer allfälligen staatlichen Beteiligung, der Sicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Standorts im Detail beraten. Die demokratische Mitsprache ist dabei vollständig gewährleistet. Das Kernenergiegesetz sieht schliesslich ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren vor. Bund, Kantone, Gemeinden und betroffene Kreise werden einbezogen. Das Parlament wird über das Projekt beraten und entscheiden, und am Schluss kann sich auch noch das Volk dazu äussern, es hat aufgrund des fakultativen Referendums das letzte Wort.

    Es ist der Kommission wichtig festzuhalten, dass diese wichtigen Fragen keineswegs umgangen werden sollen, aber sie sollen zum richtigen Zeitpunkt behandelt werden. Mehrere Votanten haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass heute überhaupt kein konkretes Projekt vorliegt. Auch Bundesrat Rösti hat dies im Ständerat nochmals ausdrücklich festgehalten. Es gibt heute kein Gesuch, es gibt keinen Standortentscheid, es gibt keinen Reaktortyp, es gibt keinen Investor, es gibt kein Projekt, welches beurteilt werden könnte.

    Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt: Mit dem Bericht des Bundesrates werden die offenen Fragen nun geklärt, und es ist sichergestellt, dass die Finanzierung eines allfälligen, konkreten Projektes zu gegebener Zeit durch das Parlament und das Volk beurteilt werden können. Damit wird dem Auftrag der Minderheit Rechnung getragen. Eine Rückweisung ist deshalb abzulehnen.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Ausführungen zur Fristverlängerung machen. Mit der gestern vom Ständerat bestätigten Fristverlängerung wurde zwar zusätzlicher Spielraum geschaffen, dennoch bleibt der Zeitplan äusserst ambitioniert. Damit die Beratungen bis zur Sondersession 2027 abgeschlossen werden können, müsste der Bundesrat die Vorlage bereits Ende dieses Jahres vorlegen. Weitere Verzögerungen würden den Spielraum rasch ausschöpfen und könnten allenfalls sogar ein Sonderverfahren erforderlich machen, um die Differenzen noch rechtzeitig zu bereinigen. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie deshalb, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem Beschluss des Ständerates zu folgen sowie im Anschluss den Mehrheiten zu folgen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Der Nationalrat hat am Montag den Rückweisungsantrag mit einer äusserst knappen Mehrheit angenommen. Der Ständerat hat diese Frage am Dienstag erneut geprüft und ist zu einem anderen Schluss gekommen. Er hat den Rückweisungsantrag mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Ständerat anerkennt, wie auch die Kommissionsmehrheit, die Bedeutung der Finanzierungsfrage. Deshalb hat die UREK des Ständerates das UVEK beauftragt, einen Bericht zur Finanzierung möglicher zukünftiger Kernkraftwerke zu erarbeiten.

  5. texte du discours
    Suisse

    Aufgrund der Rückweisung an den Bundesrat beantrage ich Ihnen die Sistierung des Bundesbeschlusses 2. Denn es ergibt keinen Sinn, diesen jetzt zu Ende zu beraten. Ebenfalls möchte ich Ihnen beliebt machen, den Eventualantrag Wismer Priska zu unterstützen, weil wir hier eine Fristverlängerung für die Volksinitiative benötigen. Ansonsten würde die Frist nach 30 Monaten verstrichen sein.

Appartenances(43)

Images(7)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

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