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TA
lic.oec.HSG, Harvard MPA

Thomas Aeschi

Actif
Union démocratique du centreGroupe V
SuisseZoug

Mandat
Parti
Union démocratique du centreSource: UDC
Groupe parlementaire
Groupe V
Parlement
Suisse
Circonscription
Zoug
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
196
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
13. Januar 1979
Profession
Unternehmer
Langue
lang_d
Contact
Téléphone
+41 79 765 66 41
Adresse
Postfach
6302 Zug
Également actif au sein de
Conseil du canton (ZG)
Union démocratique du centre· SVPAncien
Références et source
Wikidata
Q118558
Organe source
CHE
Source mise à jour
01.10.2026
Enregistrement mis à jour
04.10.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(17588)
  1. Non
  2. Non
  3. Non
  4. Non
  5. Non
Intérêts(8)
Badges d'accès(1)
  • Badge d'accès
    Invité sans nom
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(734)
  1. texte du discours
    Suisse

    Die Liegenschaft Bundesplatz 2 gehört einem ausländischen Immobilienfonds. Können Sie sagen, welche Nettorendite der Schweizer Steuerzahler diesem Immobilienfonds überweist?

  2. texte du discours
    Suisse

    Frau Bundesrätin, der Bundesrat hatte diese Mehrausgaben nicht beantragt. Kann man also zusammenfassend sagen, dass es dem Bundesrat willkommen wäre, wenn der Ständerat hier wieder auf die bundesrätliche Vorlage zurückgehen und diese Mehrausgaben nicht unterstützen würde?

  3. texte du discours
    Suisse

    Ich habe zwei Minderheiten, zu denen ich gerne sprechen möchte. Die erste betrifft den Zweck. Der Zweckartikel, also Artikel 1, lautet gemäss dem Entwurf des Bundesrates wie folgt: "Mit diesem Gesetz sollen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie der Zugang zu Wohneigentum gefördert werden." Ich möchte diesen Wortlaut ergänzen durch den Zusatz "mit mindestens einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger".

    Wir haben diese Woche hier im Saal über die Lex Koller entschieden. Dabei ging es darum, dafür zu sorgen, dass Wohneigentum wieder vermehrt durch Schweizerinnen und Schweizer erworben werden kann. Wenn wir jetzt schon eine Vorlage zur Förderung von Wohnraum beschliessen, bei der es auch um gemietete Liegenschaften geht, dann soll darin zumindest stehen, dass in erster Linie Schweizerinnen und Schweizer berücksichtigt werden sollen.

    Das Gleiche gilt für Artikel 5; hier geht es um die Förderungsgrundsätze. Ich bitte Sie, einem neuen Buchstaben a0 zuzustimmen, gemäss dem "nur Haushalte mit mindestens einer Schweizerin oder einem Schweizer gefördert werden [sollen]. Haushalte bestehend nur aus Ausländerinnen und Ausländern dürfen nach diesem Gesetz nicht gefördert werden". Ich denke, es wäre zielführend, wenn die finanziellen Mittel hier gezielt für Schweizerinnen und Schweizer verwendet würden.

    Ich bitte Sie, diese beiden Minderheiten wie auch die Minderheit Hübscher zu unterstützen. Sollten diese Minderheitsanträge nicht angenommen werden, wird die SVP-Fraktion die Gesetzesvorlage ablehnen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Ich beantrage Ihnen, das System der Erhebung der Kopiervergütung nach Artikel 19 Absatz 1 Litera c URG und Artikel 20 Absatz 2 URG aufzuheben. Zur betriebsinternen Information und Dokumentation dürfen heute aus geschützten Büchern, Broschüren und Zeitschriften Fotokopien angefertigt werden. Dafür sieht das Urheberrechtsgesetz eine Vergütung vor. Diese wird aufgrund von Nutzungsannahmen in Form einer Pauschale festgelegt.

    Die Verwertungsgesellschaft zieht sie unter anderem von Unternehmen ein, aber auch Bildungseinrichtungen und Bibliotheken sind zur Zahlung der Kopiervergütung verpflichtet. Eine Forderung entsteht bereits dann, wenn die Möglichkeit, Kopien anzufertigen, besteht - unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien angefertigt werden. Da sich der Nutzerkreis dieser Werke nicht genau abgrenzen lässt, sind insbesondere alle gewerblichen Unternehmen vergütungspflichtig, die über ein Fotokopiergerät verfügen. Dies gilt nach Bundesgericht beispielsweise auch für Unternehmen, die im technischen Bereich tätig sind, also mit Literatur nichts zu tun haben und eigentlich nur Rechnungen kopieren.

    Die Kopiervergütung ist eigentlich ein Relikt aus der vordigitalen Zeit, als das Anfertigen von physischen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke weit verbreitet war. Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Nutzungsverhalten jedoch grundlegend verändert. Heute nutzen die meisten Menschen legale Streaming- und Downloaddienste und insbesondere soziale Medien.

    Nicht nur, dass die Erhebung der Kopiervergütung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist - die Verwertungsgesellschaft erstellt jährlich etwa 60 000 Rechnungen, inklusive üppiger Verwaltungskosten -, das alte System benachteiligt auch einzelne Branchen und trägt der Entwicklung im digitalen Bereich nicht Rechnung. Die überfällige Reform der Kopiervergütung ist ein wichtiger Anreiz, um die digitale Transformation voranzutreiben und innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die der heutigen Medien-, Dokumentations- und Informationsnutzung entsprechen.

    Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative.

  5. texte du discours
    Suisse

    Es ist mir etwas unangenehm, Sie korrigieren zu müssen, aber erstens wurden die Ziffern 2 und 3 bereits am Tag der Kommissionssitzung zurückgezogen, nicht erst heute - Ihre Mitarbeiter hätten das merken müssen -, und zweitens ist eine Sistierung der Motion nicht möglich; das kann gemäss Parlamentsgesetz nur der Zweitrat machen. Sind Sie einverstanden mit diesen Aussagen?

Appartenances(32)

Images(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Données: OpenParlData · CC BY 4.0