Patrick Hässig
- Parti
- Parti vert’libéral
- Groupe parlementaire
- Groupe GL
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Zurich
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 66
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 1. Februar 1979
- Profession
- Infirmier/ère diplômé/e
- Langue
- Allemand
- patrick.haessig@parl.ch
- Adresse
- Höhenring 7
8052 Zürich - Site web
- www.patrickhaessig.ch
- Conseil communal
- Parti vert’libéral· 11
- Conseil du canton
- Parti vert’libéral· VI Zürich 11+12
- Wikidata
- Q979785
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 26.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 06.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- AbwesendConseil communalNormalFinanzdepartement, Tertialbericht I/2023 der Organisationseinheiten mit Globalbudget (Weisung)Gemeinderat ZürichRésultat: 0 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 18 Absent
- JaConseil communalNormalVerzicht auf den Weiterzug des Entscheids des Baurekursgerichts zur Abdeckung der «Mohren-Inschriften» sowie Kontextualisierung der Inschriften (Postulat)Gemeinderat ZürichRésultat: 53 Oui · 59 Non · 0 Abst. · 13 Absent
- NeinConseil communalNormalErstellung und Bewirtschaftung eines Verzeichnisses der privaten Autoabstellplätze (Postulat)Gemeinderat ZürichRésultat: 43 Oui · 68 Non · 1 Abst. · 13 Absent
- JaConseil communalNormalRésultat: 49 Oui · 65 Non · 0 Abst. · 11 Absent
- JaConseil communalNormalAnpassung der Zonierung und der entsprechenden Bestimmungen für das Geviert Eidmatt-, Neptun-, Hegibach- und Streulistrasse unter Berücksichtigung der Interessen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und der Auflagen des Entscheids des Verwaltungsgerichts (Motion)Gemeinderat ZürichRésultat: 112 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 13 Absent
- —Suchtfachstelle Zürich · VorstandsmitgliedZürichdepuis 01.06.2022Conseil du canton
- —Gemeinderat · GemeinderatZürichdepuis 04.05.2022Conseil du canton
- —Stadtspital Zürich · Dipl. Pflegefachmann HFZürichdepuis 01.09.2017Conseil du canton
- Bénévole
- Bénévole
- LobbyisteJoller Maria Rosa · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuisseSchweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK – ASI
- Badge d'accèsHeer Elia30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
- texte du discours13e rente AVS. Affectation des recettes fiscales supplémentaires des cantons et des communes à l'AVS N° 26.3518Suisse
Danke für die Frage. Wir haben diese Frage in der Kommission kurz besprochen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das der richtige Weg ist.
- texte du discours13e rente AVS. Affectation des recettes fiscales supplémentaires des cantons et des communes à l'AVS N° 26.3518Suisse
Wie ich Ihnen in der Differenzbereinigung zur Finanzierungsvorlage der 13. AHV-Rente angekündigt habe, behandeln wir nun die erwähnte Kommissionsmotion zur Zuweisung der durch die 13. AHV-Rente generierten Steuermehreinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden an die AHV.
Worum geht es genau? Wie Sie wissen, wird in diesem Dezember das erste Mal die 13. AHV-Rente ausbezahlt, und dies führt bei den Bezügerinnen und Bezügern zu höheren steuerbaren Einkommen. Daraus entstehen wiederum Steuermehreinnahmen, nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Kantonen und Gemeinden. Diese können auf Gemeinde- und Kantonsebene mit jährlichen Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken rechnen. Gleichzeitig trägt der Bund über seinen gesetzlichen AHV-Bundesanteil von 20,2 Prozent einen erheblichen Teil der Mehrkosten der 13. AHV-Rente. Es entsteht damit eine strukturelle Asymmetrie. Der Bund trägt die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von Steuermehreinnahmen profitieren, ohne sich an der Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beteiligen.
Genau hier setzt die Motion an. Sie will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden dem Bund zufliessen. Dieser soll die Mittel dann direkt an die AHV weiterleiten. Die einfachste und technisch sauberste Lösung dafür ist eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer im Umfang der geschätzten Mehreinnahmen, verbunden mit einer zweckgebundenen Zuführung dieser Mittel an die AHV. Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung müsste dafür der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent um zwei Prozentpunkte auf 19,2 Prozent gesenkt werden. Diese Änderung könnte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorgenommen werden und wäre konform mit den Verfassungsgrundlagen zur direkten Bundessteuer.
Es geht der Kommissionsmehrheit bei der Motion ausdrücklich nicht darum, die Kantone wieder zu Mitfinanzierern der AHV zu machen, es geht einzig darum, dass die Einführung der 13. AHV-Rente für die Kantons- und Gemeindefinanzen budgetneutral ausfällt. Die Kommission hat dieses Anliegen bewusst nicht direkt in die laufenden Arbeiten zur Finanzierung der 13. AHV-Rente aufgenommen; dies, weil es nicht Teil der bundesrätlichen Vorlage war und sich deshalb die Vernehmlassungsteilnehmenden dazu nicht äussern konnten. Der korrekte Weg ist darum die Kommissionsmotion.
Es gibt zu diesem Geschäft eine Minderheit Rechsteiner Thomas, die Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er führt an, dass sich Gesetzesänderungen häufig positiv oder negativ auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden auswirken.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Bedenken nicht und hat diese Motion mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Sie hält es für folgerichtig, dass die Mehreinnahmen, die ohne eigenes Zutun der Kantone und Gemeinden allein aus der 13. AHV-Rente entstehen, der AHV zugutekommen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, diese Motion anzunehmen.
- texte du discoursSuisse
Geschätzter Herr Kollege Graber, können Sie bestätigen, dass es sich bei diesem Vorstoss um einen klassischen Lobby-Vorstoss handelt und dass der Motionär spannende Interessenskonflikte bezüglich der Genuss- und Alkoholindustrie in der Schweiz hat?
- texte du discoursSuisse
Die GLP-Fraktion unterstützt die Vorlage und lehnt den Minderheitsantrag de Courten auf Nichteintreten ab. Die ambulante Grundversorgung befindet sich in einer angespannten Situation, man muss es so klar sagen: Aktuell fehlen uns in vielen Bereichen Ärztinnen und Ärzte. Deshalb haben sich 22 Kantone für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung von der dreijährigen Tätigkeitspflicht ausgesprochen. Daraus wird klar: Die Kantone sind froh, wenn wir diese Massnahme nun verlängern. Da wir nur eine Kann-Formulierung vorsehen, kommt noch hinzu: Jeder Kanton ist frei, zu entscheiden, ob er die Ausnahmeregelungen dann auch tatsächlich umsetzen will. Es wird also kein Kanton dazu gezwungen.
Auch die Patientinnen und Patienten dürfen froh sein, wenn wir die Vorlage so beschliessen. Schlussendlich kommt diese Massnahme ihnen direkt zugute. Sie sind es, die ansonsten oft lange auf einen Termin warten müssten. Die Qualitätsanforderungen bringen ihnen nichts, wenn sie gar nicht die Möglichkeit haben, ärztlich behandelt zu werden. Ja, es stimmt, diese Regelung war als temporäre Massnahme gedacht, aber aktuell ist in vielen Bereichen der strukturelle Fachkräftemangel immer noch real. Natürlich müssen wir mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden, aber das machen wir bereits, wenn auch zögerlich; wir schrauben am Numerus clausus, wir versuchen, mehr Studienplätze bewilligt zu erhalten, aber diese Massnahmen, Sie merken es, dauern zu lange. Bis dahin brauchen wir diese Ausnahmeregelungen. Nichteintreten würde in der aktuellen Situation bedeuten, die Kantone sowie die Patienten im Stich zu lassen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der GLP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
- texte du discoursSuisse
Dieser Minderheitsantrag kam nur zustande, weil der Antrag in der Kommission per Stichentscheid der Präsidentin keine Mehrheit fand. Es geht um ein sehr wichtiges und vor allem in Zukunft gewichtiges Thema. Es geht um die grossen Herausforderungen in der Psychiatrie und in der Psychotherapie. Meine Minderheit sieht eine Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf den Weiterbildungstitel Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene vor. Aus unserer Sicht wäre eine solche Berücksichtigung sehr wichtig. Weshalb?
1. Die Ausnahme für die Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt bereits. Es ist unverständlich, weshalb für die Erwachsenenpsychiatrie andere Regeln gelten sollen. Diese Fachpersonen arbeiten zusammen im selben System, oft mit denselben Patientinnen und Patienten.
2. Der Mangel an Psychiaterinnen und Psychotherapeuten ist dokumentiert. Menschen, die auf diese Art von Unterstützung angewiesen sind, leiden. Sie brauchen jetzt Hilfe und nicht in zehn Jahren, wenn wir dann hoffentlich mehr Psychiaterinnen und Psychotherapeuten fertig ausgebildet haben.
3. Die Zahl der IV-Renten wegen psychischer Erkrankungen steigt stark an. Wenn wir verhindern wollen, dass Menschen mit psychischen Beschwerden dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheiden und auf die IV angewiesen sind, dann müssen wir psychische Probleme frühzeitig behandeln. Das ist sozial richtig, und es ist auch aus Sicht der IV-Finanzen vernünftig. Ja, die Massnahme wird potenziell zu einer Mengenausweitung führen. Aber den Bedarf wegzureden, indem man das Angebot klein hält, löst kein Problem. Es verschiebt es nur, und zwar auf die Patientinnen und Patienten, auf die IV, auf unsere Steuern und ganz grundsätzlich auf die Gesellschaft.
Im Namen der Grünliberalen Fraktion bitte ich Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und ihm hier im Rat zu einer Mehrheit zu verhelfen.
- MotionCosignataire
- MotionCosignataire
- InterpellationCosignataire
- InterpellationCosignataire
- MotionCosignataire
- Permanente
- SpécialeCSSS-N Sous-commission Financement des soins palliatifs(CSSS-N SOUS-CO 24.454)Suisse
- Membredepuis 24.06.2025
- PermanenteSuisse
- Membre04.03.2025 – 01.03.9999
- PermanenteCommission de gestion Conseil national Sous-commission DFAE/DDPS(CdG-N DFAE/DDPS)Suisse
- Membre22.12.2023 – 28.02.2025
- PermanenteCommission de gestion Conseil national Sous-commission Tribunaux/MPC(CdG-N Tribunaux/MPC)Suisse
- Membre22.12.2023 – 28.02.2025
Images(4)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Données: OpenParlData · CC BY 4.0