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Engagements de l'armée en faveur des autorités civiles. Arrêté fédéral

(15.024)Objet du Conseil fédéralLiquidé
Suisse25 févr. 2015
Interventions(19)
Trié par Date de l'intervention, Décroissant
19 Résultats
  • Vote
    Intervention
    Suisse
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    Claude Hêche(Parti Socialiste)
    Suisse
  • texte du discours
    Ueli Maurer(Union démocratique du centre)
    Suisse

    Nur kurz: Der Bund ist verantwortlich für die völkerrechtlich geschützten Personen und für deren Sicherheit. Das sind Botschafter, Konsuln usw., die sich primär in Genf, in Bern und in Zürich befinden. Weil der Bund keine Bundespolizei hat, überträgt er den Schutz dieser völkerrechtlich geschützten Personen den kantonalen Polizeikorps. Er bezahlt dafür über 36 Millionen Franken jährlich; er bezahlt das aus seinem Budget. Die Kantone sind im Laufe der letzten Jahre immer näher an den Soll-Bestand herangekommen und haben entsprechendes Personal ausgebildet. Eigentlich gingen wir davon aus, dass der subsidiäre Einsatz der Armee Ende dieses Jahres abgeschlossen sein sollte. Wir haben aber insbesondere in Genf noch einige Probleme und sind daher eigentlich darauf angewiesen, diesen Einsatz für die nächsten Jahre weiterzuführen. Im Moment sind es 80 Personen, die in der Mission Amba Centro, also im Botschaftsschutz, eingesetzt werden; ab 2017 sollen es dann noch 44 sein. Das ist dieser Bundesbeschluss, den wir Ihnen zur Zustimmung beantragen.

    Später sollte die Grundlage dafür im Militärgesetz sein. Wir gehen davon aus, dass wir auch längerfristig etwa 40 Personen für diese Zusammenarbeit mit den Kantonen schulen und die entsprechende Ausbildung durchführen in dem Sinne, dass diese Zusammenarbeit spielt, wenn alle Stricke reissen und wir die Einsätze aus dem Stand wieder verstärken müssen - was auch schon der Fall war. Dann haben wir die rechtliche Grundlage im Militärgesetz und können reagieren. Hier geht es eigentlich um eine Übergangslösung: Der auslaufende Bundesbeschluss soll verlängert werden, bis wir eine neue gesetzliche Grundlage haben, wobei wir den bisherigen Pfad des Abbaus weiterverfolgen. Wir ziehen unsere Leute also laufend aus den Einsätzen zurück, und entsprechend steigt dann die Entschädigung, die wir den Kantonen für ihre Polizeikorps auszurichten haben, leicht an. Für die Sicherheit und auch für die Visitenkarte der Schweiz gegen aussen macht es Sinn, wenn wir eine optimale Sicherheit für internationale Konsulate und Botschaften anbieten können.

    Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

  • texte du discours
    Paul Niederberger(Parti démocrate-chrétien)
    Suisse

    Mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt. Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Bericht zum Postulat Malama 10.3045 betreffend die innere Sicherheit und die Klärung der Kompetenzen schlagen verschiedene Verbesserungen vor. Diese sind akzeptiert und werden mit der Weiterentwicklung der Armee umgesetzt. Bis dies jedoch der Fall ist, braucht es noch Zeit. Das ist der eigentliche Hauptgrund, weshalb die Verlängerung beantragt wird.

    Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft und den Empfehlungen der politischen Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz wird der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert, wie ich es bereits erwähnt habe, und zwar bis längstens am 31. Dezember 2018. Die Kantone sind noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch die Polizei und den Botschaftsschutz zu ersetzen. Es soll daher den Kantonen genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden.

    Die Analyse des Bundessicherheitsdienstes zu den Bedrohungen bestimmt den Bedarf an Schutz und Einsatzkräften von militärischer wie auch von ziviler Seite. Zurzeit werden maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen eingesetzt. 2016 bleibt dieser Personalbestand gleich hoch, wird dann jedoch ab 2017 auf maximal 44 Armeeangehörige reduziert. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleibt die Zahl der als Air Marshals eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Spezialdetachementes der Militärpolizei von maximal 10 Mitgliedern unverändert.

    Die Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen verbleibt beim VBS. Der Bund erstattet den Kantonen 90 Prozent der Kosten zurück. Die vom Bund getragenen Kosten für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der ausländischen Vertretungen betragen jährlich rund 40 Millionen Franken. Die Bundesausgaben für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleiben mit zirka 900 000 Franken pro Jahr stabil.

    Der Nationalrat stimmte der Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates in der Sommersession 2015 mit 127 zu 43 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.

    Ich ersuche Sie im Namen der einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

  • Vote
    Intervention
    Suisse
  • texte du discours
  • Vote
    Intervention
    Suisse
  • texte du discours
    Ueli Maurer(Union démocratique du centre)
    Suisse

    Hier geht es um die Verlängerung der Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden. Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die auf Konsulaten und Botschaften arbeiten, völkerrechtlich geschützt sind und dass der Bund dafür verantwortlich ist. Solche Personen befinden sich im internationalen Genf, in Bern mit den Botschaften, in Zürich mit verschiedenen Konsulaten.

    Begonnen hat die Übung damit, dass wir Hunderte von WK-Soldaten vor die Botschaften stellten, die diese dann bewachten. Diesen Einsatz haben wir im Laufe der Jahre abgebaut und die WK-Soldaten durch Durchdiener und Polizei ersetzt. Aktuell bewachen insgesamt noch höchstens 80 Angehörige der Armee die Botschaften oder begleiten Flüge. Die Zahl soll Anfang 2017 auf 44 gesenkt werden. Wir sind im laufenden Prozess des Abbaus also von einigen Hundert Armeeangehörigen ausgegangen und jetzt bei 80 angekommen.

    Sie haben bei der letzten Botschaft gewünscht, es sei das Wort "letztmals" einzufügen. Ich habe mich dagegen gewehrt, weil es eigentlich schon das letzte Mal absehbar war, dass diese Vorgabe vielleicht nicht eingehalten werden kann. Polizisten wachsen ja nicht auf Bäumen, sondern müssen rekrutiert werden. Sie werden drei Jahre lang ausgebildet und können dann eingesetzt werden. Es war schon vor drei Jahren absehbar, dass vor allem Genf Probleme haben könnte, dieses Ziel zu erreichen. Das ist jetzt tatsächlich eingetreten. Wir beantragen Ihnen daher, als Übergangslösung - diesmal können wir sagen: zum letzten Mal - noch einmal 80 Stellen zu bewilligen. Wir werden sie bis 2017 auf 44 Stellen abbauen.

    In Zukunft werden wir die Möglichkeit haben, im Militärgesetz eine minimale Zahl von Angehörigen der Armee für die Schulung in der Zusammenarbeit mit den zivilen Polizeien vor Ort zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Armee, aber auch für die Polizei wichtig, dass dieser Kontakt nicht ganz verlorengeht, dass man weiss, was der andere macht, damit man notfalls die Zahl der Kräfte rasch erhöhen könnte. Wir haben gar keine andere Möglichkeit, wenn ich das so sagen darf.

    Weil es eine Aufgabe des Bundes ist, bezahlen wir die Arbeit der Polizeikorps der Kantone in diesem Bereich zu 90 Prozent. Anders gesagt: Aus dem Budget des VBS fliessen über 37 Millionen Franken an die Kantone zur Abgeltung von Leistungen der Polizei. Zu diesen 37 Millionen Franken kommen sozusagen noch Naturalien - maximal 80 Leute, die wir einsetzen, und deren Bestand wir weiter reduzieren. Damit kommt auch zum Ausdruck: Es ist eine völkerrechtliche Aufgabe und damit eine Aufgabe des Bundes. Weil wir keine eigene Bundespolizei haben, bezahlen wir die Polizeien der Kantone; wir ergänzen sie um 80 Manpower, um maximal 80 Angehörige der Armee, und wir bauen die Zahl weiter ab.

    Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es ist insbesondere für Genf wichtig, aber auch für Bern, dass der Schutz der Botschaften und des Personals gewährleistet werden kann. Es gehört zum Verständnis unseres Landes, dass wir für die Sicherheit dieser Personen sorgen. Mit der Lösung, die wir mit den Kantonen ausgearbeitet haben, können wir das gewährleisten.

    Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag abzulehnen. Er verlangt etwas, was wir uns als Land nicht leisten können.

  • texte du discours
  • texte du discours
    Suisse

    Je ne siège pas depuis assez longtemps dans ce Parlement pour vous dire avec certitude depuis quand on nous dit: "C'est la dernière fois! la dernière fois que les cantons auront besoin de l'armée pour assurer la sécurité des ambassades et des aéroports." Néanmoins, une partie du groupe des Verts, dont moi, pensons qu'il serait insensé de ne pas répondre aux obligations internationales de la Suisse et de ne pas surveiller suffisamment ces lieux.

    Une partie du groupe de Verts entrera en matière et adoptera le projet. Une autre partie refusera peut-être d'entrer en matière, car elle estime que cela a assez duré et que les cantons doivent assumer leurs responsabilités.

  • texte du discours
    Rudolf Winkler(Parti bourgeois démocratique)
    Suisse

    Wir von der BDP-Fraktion sind ganz klar für Eintreten und für eine nochmalige Verlängerung der Einsätze der Armee. Das Argument von Eric Voruz, dass diese Einsätze mit der Weiterentwicklung der Armee sowieso nicht mehr gemacht werden können, kann ich nicht gelten lassen. Es geht jetzt noch um achtzig Armeeangehörige, die den Amba-Centro-Einsatz leisten, und um zehn Angehörige, die den Tiger-Einsatz leisten. Auch mit der Weiterentwicklung der Armee könnten diese Einsätze also geleistet werden. Letztendlich geht es ja darum, dass die Sicherheit unserer Botschaften und unserer Flugzeuge wirklich gewährleistet ist. Und wenn es auch noch nicht die letztmalige Einsatzverlängerung ist, glauben wir, dass wir das hier in diesem Parlament ebenfalls verantworten können. Jetzt geht es um die Zustimmung zum Entwurf. Diesen unterstützt die BDP-Fraktion ganz klar.

  • texte du discours
    Beat Flach(Parti vert’libéral)
    Suisse

    Eine "never-ending story", so könnte man fast sagen. Die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden in den Bereichen des Botschaftsschutzes, der "air marshals" und anderer Aufgaben im Luftsicherheitsdienst haben wir jetzt schon zweimal verlängert. Das letzte Mal haben wir gesagt: Wir verlängern es ein letztes Mal. Nun stehen wir vor der Situation, dass die Kantone zwar tatsächlich angefangen haben, ihre Bestände aufzurüsten und vor allen Dingen die im Bereich Botschaftspersonalschutz anstehenden Aufgaben anzupacken. Aber sie sind noch nicht so weit, alle diese Aufgaben übernehmen zu können.

    Nun stehen wir auch vor der Situation, dass wir wieder einen Antrag des Bundesrates haben, der halt die faktische Situation zum Anlass nimmt und sagt: Wir müssen es noch einmal verlängern; allerdings wird dies nur noch einmal der Fall sein, weil wir die subsidiären Einsätze der Armee im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee nachher im revidierten Militärgesetz abhandeln wollen.

    Die Grünliberalen sagen Ja zu dieser einmaligen bzw. letztmaligen Verlängerung der subsidiären Einsätze. Wir verweisen aber darauf, dass wir nicht in eine "Aus den Augen, aus dem Sinn"-Haltung verfallen dürfen. Die Ausgaben für subsidiäre Einsätze der Armee zugunsten der Kantone Waadt, Genf usw. oder der Stadt Zürich dürfen nicht irgendwo in den Ausgaben für die Weiterentwicklung der Armee verschwinden, wenn wir diese Dienste weiterhin leisten. Denn es ist klar, dass diese Aufgabe eine Aufgabe der Kantone, der Städte, der Polizeibehörden ist; es ist nicht primär die Aufgabe der Armee oder des Bundes, die Sicherheit bei den Botschaften zu gewährleisten. Es geht um 41 Millionen Franken. 8 bis 9 Prozent davon bezahlen heute die Kantone. Wir werden dem Entwurf des Bundesrates wie gesagt noch einmal zustimmen, werden aber ein Augenmerk darauf haben, dass die Subsidiarität der Armee-Einsätze gegenüber den zivilen Behörden auch in der Weiterentwicklung der Armee eingehalten wird.

    Ich bitte Sie daher namens der grünliberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und dem Geschäft zuzustimmen.

  • texte du discours
    Hugues Hiltpold(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Le groupe libéral-radical vous propose d'entrer en matière et d'adopter l'arrêté fédéral demandant à l'armée d'appuyer les autorités civiles.

    Le groupe libéral-radical estime qu'il est nécessaire de prolonger encore une fois le service d'appui en faveur des autorités civiles jusqu'à la mise en oeuvre des bases légales relatives au développement de l'armée, dont nous débattrons dans quelques jours, mais au plus tard jusqu'à fin 2018.

    Dans une approche pragmatique, le groupe libéral-radical relève que tous les cantons ne sont pas encore en mesure, aujourd'hui, de remplacer tous les militaires par des policiers ou des agents de protection d'ambassade et qu'il faut donc donner suffisamment de temps aux cantons pour former le personnel affecté à ces tâches. On peut aussi relever que des efforts ont été entrepris par les cantons depuis ces derniers engagements votés par les Chambres fédérales, à en juger par les effectifs qui figurent dans le message. Actuellement, ce sont près de 80 militaires qui sont à pied d'oeuvre. En 2016, les effectifs seront identiques et, en 2017, ils seront réduits à 44 militaires au maximum. S'agissant du trafic aérien, le détachement "air marshals" reste stable à 10 personnes.

    A ce titre, il ne nous paraît pas raisonnable de stopper net ces engagements pour la période 2016-2018, comme nous le demande Monsieur Voruz dans sa proposition de non-entrée en matière. Mais cela étant, ce sera la dernière fois. Nous estimons en effet que, dès 2019, les cantons devront être en mesure de se débrouiller seuls, sans aide de la Confédération.

    Au nom du groupe libéral-radical, je vous invite donc à adopter cet arrêté fédéral et à rejeter la proposition de non-entrée en matière de la minorité Voruz.

  • texte du discours
    Edith Graf-Litscher(Parti Socialiste)
    Suisse

    Der Schutz der ausländischen Vertretungen und die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr gehören klar in die kantonale Polizeihoheit. Es kann nicht die Aufgabe des Bundes sein, mit der Armee Lücken in den kantonalen Polizeikorps zu schliessen, welche durch kantonale Sparprogramme oder Steuerreduktionen verursacht worden sind.

    Dass in einer ausserordentlichen Situation geholfen werden kann, dazu hat die SP bisher Hand geboten. Als der Armee-Einsatz bis 2015 verlängert werden sollte, haben wir in der SiK-NR dieselbe Diskussion schon geführt und einen klaren Entscheid gefällt: Wir haben den entsprechenden Bundesbeschluss so ergänzt, dass der Armee-Einsatz bis längstens und letztmals zum 31. Dezember 2015 genehmigt wird. Unser Rat folgte diesem Antrag am 7. Juni 2012 mit 86 zu 82 Stimmen. Die Mehrheit kam auch dank 38 Stimmen der SP-Fraktion zustande.

    In der Sommersession 2012 haben wir zu den Einsätzen der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden bis längstens und letztmals zum 31. Dezember 2015 Ja gesagt. Die SP-Fraktion steht zu ihrem Wort und wird deshalb nicht auf das Geschäft eintreten. Falls trotzdem Eintreten beschlossen wird, lehnen wir die Vorlage ab.

  • texte du discours
    Urs Schläfli(Parti démocrate-chrétien)
    Suisse

    Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier über Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden diskutieren. Diese Vorlage wird nötig, weil die heutigen befristeten Massnahmen bereits Ende dieses Jahres auslaufen und die neue Rechtsgrundlage für solche Einsätze erst mit dem Inkrafttreten der Weiterentwicklung der Armee eine Basis haben wird. Wir sprechen hier bei dieser Botschaft also von einer Übergangslösung.

    Grundsätzlich wäre es eine Aufgabe der Kantone, die Botschaften und deren Personal zu schützen - dies jedoch im Auftrag des Bundes -, weil es eine polizeiliche und damit eine kantonale Aufgabe ist. Dass die drei Kantone Genf, Bern und Waadt nun die benötigten personellen Ressourcen nicht zur Verfügung haben, wissen wir seit Jahren, und dieser Zustand ist in diesem Sinn nicht befriedigend.

    Wir können aber feststellen, dass die Anzahl der vom Bund zur Verfügung gestellten Personen deutlich rückläufig ist beziehungsweise der Polizeibestand der betreffenden Kantone zugunsten der Botschaftsbewachung aufgestockt wurde. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die [PAGE 1125] Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen und das entsprechend benötigte, eigene Personal ausbilden.

    Für die Kantone sind die Kosten überschaubar, da rund 90 Prozent der Kosten vom Bund übernommen werden. Es darf also erwartet werden, dass in Zukunft die personelle Unterstützung durch den Bund auf ein Minimum reduziert werden kann. Mit der Formulierung in der Botschaft "längstens bis zum 31. Dezember 2018" wird auch ein gewisser Druck auf die Kantone aufgebaut. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und natürlich die Kompetenzen sollen erhalten bleiben. Dafür wird mit der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee, wie gesagt, die Gesetzesgrundlage geschaffen.

    Die CVP/EVP-Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, im Wissen, dass es eine Übergangslösung ist, dass man diese braucht und die Kantone bemüht sind, genügend Polizisten für ihren zukünftigen Bedarf zu rekrutieren.

  • texte du discours
    Eric Voruz(Parti Socialiste)
    Suisse

    Par arrêté fédéral du 11 décembre 2012, l'Assemblée fédérale a autorisé la prolongation, jusqu'au 31 décembre 2015 au plus tard, des engagements de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles. Le 2 mars 2012, le Conseil fédéral donnait suite au postulat Malama 10.3045, "Sécurité intérieure. Clarification des compétences", qui charge le Conseil fédéral d'examiner les rôles respectifs de la Confédération et des cantons dans le domaine de la sécurité intérieure, sous l'angle de la répartition des compétences prévue par la Constitution et de la répartition effective des tâches.

    Lors du débat de 2012, le groupe socialiste était déjà très sceptique par rapport à l'engagement de l'armée en faveur des autorités civiles. Par définition, le Parti socialiste insiste sur le fait que les questions de sécurité à l'intérieur du pays relèvent de la compétence cantonale et non fédérale. La Confédération peut apporter une aide aux cantons par l'intermédiaire de la Police fédérale en cas d'enquêtes débouchant sur des enquêtes d'ordre international. Or nous constatons que les cantons font toujours appel à l'armée lors de manifestations importantes et, par l'intermédiaire du Conseil fédéral, demandent aujourd'hui de prolonger cet engagement jusqu'au 31 décembre 2018. Cela signifie que certains cantons n'ont pas respecté leurs promesses de 2012, à savoir l'engagement de policiers cantonaux, voire communaux pour Zurich, ce qui a été d'ailleurs reconnu par la commission.

    De plus, avec le projet de développement de l'armée, cette dernière n'aura plus la possibilité de fournir du personnel pour parer aux carences des cantons. La protection civile, qui est sous contrôle des cantons et de leur compétence, peut assumer certaines tâches lors de manifestations importantes dans les domaines du sport, de la culture, du folklore, etc. De plus, elle dispose du matériel adéquat pour faire face à ces situations.

    Enfin, si nous proposons de ne pas entrer en matière sur ce projet, c'est aussi pour lancer un avertissement aux cantons qui doivent prendre leurs responsabilités en matière de sécurité intérieure et engager des policiers en suffisance, policiers dont nous connaissons les compétences.

  • texte du discours
    Roger Golay(Mouvement Citoyens Genevois)
    Suisse

    Réunie le 26 mai 2015, la commission a examiné, en présence de Monsieur Ueli Maurer, conseiller fédéral, le projet d'arrêté fédéral concernant les engagements de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles. Ce projet traite des engagements de l'armée pour la protection des représentations [PAGE 1124] étrangères et des mesures de sécurité concernant le trafic aérien.

    Il nous est demandé de prolonger ces services d'appui en faveur des autorités civiles, à titre de solution transitoire, jusqu'à la mise en oeuvre des bases légales sur le développement de l'armée, mais au plus tard jusqu'au 31 décembre 2018. Cette demande de prolongation va dans le sens des recommandations émises par la plate-forme politique du Réseau national de sécurité.

    La protection des ambassades nécessitera pour l'année 2016 au maximum 80 militaires. Ce chiffre devra être ramené à 44 dès 2017. Pour la sécurité du trafic aérien, le nombre d'agents de sécurité à bord des avions sera maintenu à 10 militaires. Les coûts liés à la protection des représentations étrangères se monteront à 40,49 millions de francs par an au total, dont 37,19 millions de francs seront à la charge de la Confédération et 3,3 millions de francs à la charge des cantons. Quant aux mesures de sécurité liées au trafic aérien, les dépenses s'élèveront à 900 000 francs par an.

    Il s'agit donc de renouveler l'arrêté fédéral du 11 décembre 2012 dont la validité échoit à fin décembre 2015. Cette aide est apportée essentiellement aux cantons de Genève, Vaud, Berne et Zurich pour la sécurité des représentations internationales.

    Parmi les tâches de politique de sécurité, notamment la protection des représentations étrangères, figurent aussi les obligations découlant du droit international public qui incombent pour l'essentiel aux cantons. Néanmoins, dans le cadre de ses compétences constitutionnelles, la Confédération doit répondre du fait que toutes les mesures nécessaires soient prises afin de remplir les engagements internationaux de la Suisse. Pour cette raison, la Confédération, conformément à la Constitution, n'a pas d'autre choix que d'apporter un appui aux autorités civiles qui en font la demande par manque de moyens. Les menaces contre certaines représentations étrangères sont toujours d'actualité. Lorsque des menaces graves pèsent sur la sécurité intérieure, la Constitution mentionne, si nécessaire, le recours à l'armée, qui a un rôle subsidiaire.

    Concernant l'engagement des gardes de sûreté dans le trafic aérien, la Police fédérale et l'Office fédéral de l'aviation civile considèrent que la menace constituée par des cellules terroristes ou des individus radicalisés est toujours aussi élevée. Il est donc recommandé de maintenir les mesures actuelles de sécurité.

    En commission, le débat relatif au message du Conseil fédéral a porté essentiellement sur le fait qu'il avait été dit que les cantons reprendraient les missions de surveillance des représentations étrangères et de la surveillance à bord des avions à la fin de l'année 2015. Certains conseillers nationaux se sont étonnés que le Conseil fédéral soumette une nouvelle demande de prolongation des engagements de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles allant jusqu'à fin 2018. Une minorité estime que les cantons avaient le temps de s'organiser et d'assumer ces tâches de surveillance.

    Selon les explications du conseiller fédéral en charge du dossier, les cantons et le DDPS sont tenus de suivre les recommandations de la Police fédérale en matière de sécurité. Ce service évalue la menace et fixe le niveau des exigences sécuritaires. Toujours selon le Conseil fédéral, les effectifs fournis pour la surveillance des représentations étrangères sont étudiés avec une certaine rationalité et font parfois l'objet de demandes plus conséquentes de la part des milieux diplomatiques, qui ne sont pas forcément suivies. Il est constaté que les cantons font un effort particulier pour le recrutement et la formation afin de remplacer le personnel de la Confédération en 2017. De plus, il est intéressant de savoir que les coûts du personnel militaire sont moins élevés que ceux engagés par les cantons, sachant que la Confédération finance 90 pour cent des charges en personnel des cantons. Il est impossible de s'engager pour une suppression définitive de cet appui en 2019, car nous ne pouvons pas savoir quelle sera à ce moment l'intensité des menaces contre notre pays et sur les représentations étrangères.

    Ces explications n'ayant pas convaincu une minorité des membres de la commission, ceux-ci ont décidé de ne pas entrer en matière sur le projet d'arrêté fédéral. La proposition de non-entrée en matière, défendue par la minorité Voruz, a été rejetée par 15 voix contre 4 et 1 abstention. L'arrêté fédéral concernant les engagements de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles a été accepté en commission, par 16 voix contre 4.

    Je vous invite à suivre la majorité de la commission et à rejeter la proposition de la minorité Voruz.

  • texte du discours
    Walter Müller(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Mit dem Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt - letztmalig, war die Absicht des Parlamentes. Allerdings hat der Bundesrat damals darauf aufmerksam gemacht, dass es wahrscheinlich insbesondere dem Kanton Genf nicht möglich sein wird, in der verbleibenden Zeit genügend Leute zu rekrutieren und auszubilden.

    Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Bericht zum Postulat Malama 10.3045 haben die grundlegenden Fragen zur Zukunft des Schutzes ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen geklärt. Die diesbezüglich empfohlenen Änderungen werden im Rahmen der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee erfolgen. Bis dahin ist eine Übergangslösung notwendig, weil die betroffenen Kantone Bern, Genf und Waadt sowie die Stadt Zürich noch nicht in der Lage sind, alle Angehörigen der Armee durch Polizeikräfte zu ersetzen. Das ist sehr bedauerlich. Es soll also den Kantonen nochmals genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden. Die Sicherheitspolitische Kommission erwartet nun aber, dass die Kantone die Rekrutierung der notwendigen Polizeikräfte mit hoher Priorität vorantreiben.

    Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft die Verlängerung der Einsätze der Armee zur Unterstützung der Missionen Amba Centro und Tiger bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, jedoch höchstens für drei Jahre, von 2016 bis 2018.

    Beim Botschaftsschutz soll die Zahl der eingesetzten Armeeangehörigen im Jahr 2016 auf dem gleichen Niveau wie 2015 beibehalten werden - das wären höchstens 80 Armeeangehörige - und ab Anfang 2017 auf 44 gesenkt werden. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr soll die Zahl der als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflugzeugen eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Militärpolizei-Spezialdetachements von maximal 10 Personen beibehalten werden.

    Mit dem neuen Militärgesetz, das wir noch diese Woche beraten, schaffen wir für den Kompetenzerhalt eine entsprechende Grundlage, damit eine minimale Zusammenarbeit mit den Kantonen weitergeführt werden kann.

    Personalbedarf und Kosten insgesamt für den Schutz ausländischer Vertretungen sind letztlich abhängig davon, welches Schutzniveau der Bundessicherheitsdienst im EJPD für welche Botschaft an welchem Ort festlegt. Im Jahr 2016 werden sich die Aufwendungen auf total 40,49 Millionen Franken belaufen, wovon 3,3 Millionen auf die Kantone entfallen. Je weniger Personal der Bund selbst stellt, desto höher ist sein finanzieller Beitrag an die Kantone. Die aktuelle Regelung ist die, dass der Bund 90 Prozent der Kosten für das zivile Personal übernimmt.

    Für die Mehrheit Ihrer SiK ist die weitere Verlängerung der Einsätze der Armee zwar ärgerlich, aber letztlich unbestritten. Es geht hier um völkerrechtlich geschützte Personen, Diplomaten, für die grundsätzlich der Bund die Verantwortung trägt. Da der Bund keine Polizei hat, und die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, überträgt er diese Aufgabe den Kantonen und entschädigt sie dafür.

    Die Minderheit Voruz beantragt Nichteintreten, und damit will sie dem "ein letztes Mal" Nachachtung verschaffen. Die SiK ist mit 15 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung zugestimmt.

    Ich bitte Sie im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.

  • Intervention
    Intervention
    Suisse

    Antrag der Mehrheit

    Eintreten

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Voruz, Allemann, Masshardt, Trede)

    Nichteintreten

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Entrer en matière

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Voruz, Allemann, Masshardt, Trede)

    Ne pas entrer en matière

Données: OpenParlData · CC BY 4.0