Beat Flach
- Parti
- Parti vert’libéral
- Groupe parlementaire
- Groupe GL
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Argovie
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 96
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 21. Januar 1965
- Profession
- Juriste
- Langue
- Allemand
- beat.flach@parl.ch
- Adresse
- Im Fahr 18
5105 Auenstein - Site web
- www.beatflach.ch
- Grand Conseil
- Parti vert’libéral
- Wikidata
- Q813059
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 26.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 27.06.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- JaGrand ConseilWahlen für den Rest der Legislaturperiode 2009/2013 durch den Grossen Rat; stille Wahl von Kenad Melunovic, Suhr, und Daniel Peyer, Baden, als Ersatzrichter des Obergerichts (mit Einsatz am Zivil- und Strafgericht) (Wahlen)Grosser Rat AargauRésultat: 125 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrand ConseilRésultat: 18 Oui · 103 Non · 2 Abst. · 0 Absent
- JaGrand ConseilStrassenverkehrsamt Schafisheim; Verwaltungsgebäude; Gesamtsanierung; Grosskredit (Botschaften)Grosser Rat AargauRésultat: 16 Oui · 111 Non · 1 Abst. · 0 Absent
- JaGrand ConseilBeschaffung und Einführung eines Records Management Systems (RMS) als Serviceplattform in der Verwaltung; Zusatzkleinkredit (Botschaften)Grosser Rat AargauRésultat: 125 Oui · 0 Non · 1 Abst. · 0 Absent
- JaGrand ConseilEinführung von Checks und Aufgabensammlung an Aargauer Schulen; Grosskredit (Botschaften)Grosser Rat AargauRésultat: 126 Oui · 3 Non · 2 Abst. · 0 Absent
- Bénévole
- Bénévole
- Rémunérée
- Rémunérée
- Bénévole
- Collaborateur/trice personnel/leKühni Philippe David Martin30.09.2025 – 30.05.2026Suisse
- LobbyisteWeidmann Yves Samuel · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 30.05.2026Suisseinterpharma iph
- texte du discoursMarché du logement locatif. Pour un système de calcul du rendement clair, uniforme et équitableN° 24.4167Suisse
Besten Dank auch für die Ausführungen zur Berechnung. Die Fragen bei den Berechnungen sind dann eben auch: Wann sind die Grundstücke gekauft worden? Zu welchem Preis? Welche Investitionen wurden gemacht? Mit dieser Berechnung kommen viele an den Anschlag. Ich bin davon überzeugt, dass wir saubere, klare Regeln schaffen müssen - für die Vermietenden, für die Investoren in diesem Land -, damit wir dann eben auch dort, wo wir sie dringend brauchen, genügend Wohnungen haben, die bezahlbar sind.
- texte du discoursMarché du logement locatif. Pour un système de calcul du rendement clair, uniforme et équitableN° 24.4167Suisse
Ich bin überzeugt: Der grösste Teil der Vermietenden in diesem Land versucht, faire Mieten festzulegen. Es gibt aber halt eben auch diejenigen, die die Notlage ausnützen und entsprechend exorbitante Gewinne machen. Wenn Sie ins Internet schauen, finden Sie sogar Firmen in der Schweiz, die angeben, zwischen 4 und 6 Prozent Gewinn machen zu können mit Investitionen in Mietobjekte, insbesondere in den Agglomerationen, wo wir heute händeringend nach Mietwohnungen suchen. Das Bundesgericht müsste weiterhin - entschuldigen Sie den Ausdruck - herumeiern und darauf warten, dass das Bundesparlament endlich klare Regeln macht.
- texte du discoursMarché du logement locatif. Pour un système de calcul du rendement clair, uniforme et équitableN° 24.4167Suisse
Wohnen gehört zu den grundlegendsten Bedürfnissen von uns allen. Vielleicht ist es so, dass das Wohnen für uns hier im Saal - wo es gerade etwas laut wird - nicht ein grosses Problem ist; wir finden eine Wohnung und können sie bezahlen. Unsere Bezüge sind grosszügig genug bemessen, reichen aus, dass wir uns eine Wohnung aussuchen können.
Für rund ein Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer, der Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Land, der Menschen in diesem Land, ist mittlerweile das Wohnen zu einem grossen Problem geworden, weil sie über einen Drittel ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Das hat eine gewisse sozialpolitische Sprengkraft. Deshalb sieht man in verschiedenen Kantonen und Städten auch entsprechende Vorstösse, die das Wohnen, das Mieten vor allen Dingen, mehr reglementieren wollen.
Auch für Eigentümer ist es heutzutage nicht ganz einfach auszurechnen, wie viel Rendite sie eigentlich auf ihr Mietobjekt schlagen dürfen. Auch für mich als Vizepräsident von Casafair Schweiz und auch als Vermieter ist das mitunter gar nicht so einfach herauszufinden.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 4A_554/2019 erneut zum Ausdruck gebracht, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, hier endlich Klarheit zu schaffen. Das Bundesgericht hat gesagt, es sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers - also von uns -, dort endlich klare Richtlinien zu machen. Ich will mit meiner Motion den Bundesrat beauftragen, endlich transparente und klare Richtlinien für die Berechnung der Rendite herzustellen. Artikel 109 und auch 108 der Bundesverfassung geben uns diese Aufgabe. Darum ist es wichtig, dass wir das endlich tun und es nicht dem Bundesgericht überlassen, zu versuchen, irgendwie einen Weg zu finden. Es macht uns immer wieder darauf aufmerksam, dass die Art und Weise der Berechnung eben schon von sehr vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist. Diese Faktoren sind natürlich, wann man das Grundstück oder die Baute zu welchem Preis gekauft hat, wann man was renoviert hat.
Die Motion bringt zum Ausdruck, dass Transparenz gefragt ist, nicht Planwirtschaft. Sie stärkt die Rechtsklarheit, und sie beendet das Misstrauen. Sie tut das ohne zusätzliche staatliche Kontrollen - dies vor allem an die Damen und Herren der rechten Ratsseite. Solche Kontrollen, die Mietzinspolizei, die kommen dann vielleicht mit der Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes. Wollen Sie das wirklich? - Ich glaube nicht. Ich glaube, es braucht transparente Regeln, damit die Rendite berechnet werden kann und damit entsprechend auch nicht mehr, wie es heute der Fall ist, teilweise exorbitante Gewinne gemacht werden auf Kosten der Mietenden in diesem Land. Ich fordere ja eigentlich nichts mehr als eine pragmatische Antwort auf das, was uns das Bundesgericht gesagt hat, nämlich: Macht bitte endlich Regeln. Der Bundesrat ist in der Lage dazu, er hat das gerade gezeigt, mit einem vor Kurzem veröffentlichten Modell, das genau in die richtige Richtung geht. Es muss so sein, dass wir klare Regeln haben in diesem Land. Mieten und Wohnen ist ein Grundrecht von uns allen, und wir dürfen die Menschen nicht vergessen, die eben nicht hier im Saal drin sitzen, die mit einem geringen Budget versuchen müssen, dort zu wohnen, wo sie arbeiten und leben möchten.
Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.
- texte du discoursSuisse
Ich spreche für die Grünliberale Fraktion zur ganzen Vorlage und dann auch zu meinen Minderheiten. Wenn man jetzt, wenn der Frühling kommt, in der Berner Altstadt sitzt und zum Beispiel etwas Feines trinkt, dann geht dabei gerne vergessen, dass es auch wieder einmal eine Krise geben könnte. Es ist aber wichtig, dass wir diese Fragen offen und ehrlich angehen. Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes enthält wichtige Modernisierungen gegenüber der Totalrevision von 2017. Insbesondere geht sie auf die Erfahrungen ein, die man während der Covid-19-Pandemie gemacht hat. Kritisiert wurden auch von uns Grünliberalen namentlich das zu späte staatliche Eingreifen, unzureichende gesetzliche Grundlagen für die Datenerhebung und -meldung sowie organisatorische Schwächen, die man nun mit dieser Revision beheben möchte.
Insbesondere geht es auch um die Präzisierung der Vorverlagerung des Zeitpunkts für Massnahmen. Staatliches Handeln soll bereits bei absehbaren, sich abzeichnenden Versorgungskrisen möglich sein, nicht erst, wenn Mangellagen eingetreten sind. Ziel ist eine präventive, krisenangepasste Reaktionsfähigkeit. Die Einführung klarer gesetzlicher Grundlagen für die Erhebung, Nutzung und Bekanntgabe von Daten ist ebenso wichtig wie die Einführung von Meldepflichten für Unternehmen. Es gibt Verbesserungen bezüglich der Lagebeurteilung, der Prognosefähigkeit und der Einsatzvorbereitung. Da zentrale Kompetenzen teilweise nur auf Verordnungsstufe geregelt waren, wird auch auf diese rechtlichen Unsicherheiten reagiert. Weiter wird die Digitalisierung endlich verankert; sie soll als zentrales Instrument für Beobachtung, Analyse und Bewirtschaftung von Versorgungslagen eingesetzt werden. Die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Wirtschaft und Staat ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil, und es wurden, wie gesagt, die Lehren aus den in der Pandemie sichtbar gewordenen Koordinations- und Informationsdefiziten gezogen.
Es wird eine organisatorische Stärkung in Bezug auf die Funktion der Delegierten oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung aufgenommen. Die Aufwertung dieser Funktion vom Nebenamt zum Vollamt wird vollzogen. Ziel sind klare Verantwortlichkeiten, höhere Verfügbarkeit und stärkere Koordination. Diese Schritte wurden bereits 2025 umgesetzt. Die vorliegende Revision bildet aber nun den materiellen zweiten Schritt dazu.
Schliesslich werden immerhin milde Straf- und Vollzugsbestimmungen eingeführt. Es handelt sich um Ordnungsbussen bei Zuwiderhandlungen, denn, wie hier auch schon ausgeführt wurde, man kann den Bären nicht waschen, ohne das Fell nass zu machen. Ein wesentlicher Punkt ist auch, sicherzustellen, dass die Pflichtlager, die Logistik und die internationale Handlungsfähigkeit gegeben sind.
Die Grünliberale Fraktion bittet Sie deshalb, einzutreten und einzig bei Artikel 31 der Minderheit I (Flach), zu der ich jetzt gerade noch komme, zu folgen.
Hier geht es darum, zu definieren, wann denn eigentlich der Bundesrat eingreifen soll. Die Kommissionsmehrheit sowie der Bundesrat wollen hier die Formulierung einfügen, wonach der Bundesrat bei einer sich "innerhalb weniger Monate" abzeichnenden schweren Mangellage eingreifen solle, die andernfalls voraussichtlich nicht zu verhindern oder zu bewältigen wäre. Meine Minderheit nimmt diesen zeitlichen Aspekt heraus und sagt schlicht und ergreifend, auch zugunsten der Handlungsfähigkeit des Bundesrates: Wenn schwere Mangellagen einzutreten drohen und sie voraussichtlich nicht verhindert oder bewältigt werden können, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied. Meine Minderheit hilft vor allen Dingen, die Frage zu klären, wann der Bundesrat denn eigentlich einschreiten solle.
Ich erinnere Sie daran, dass während Corona - das habe ich ganz zu Beginn gesagt - die Problematik bestand, dass man nicht wusste, zu welchem Zeitpunkt der Bundesrat denn nun eingreifen solle. Mit der Formulierung, wie sie derzeit im Gesetz steht, kann es Monate dauern, bis es so weit ist. Es kann [PAGE 553] aber durchaus sein, dass sich Mangellagen längerfristig abzeichnen, beispielsweise im Falle eines Krieges, wo man voraussehen kann, wie sich die Situation im Zusammenhang mit der Versorgung ungefähr entwickeln wird, oder auch in anderen Krisenfällen, die wir heute einfach noch nicht voraussehen können. Wer hätte vor zehn Jahren an eine Covid-Krise oder etwas Ähnliches gedacht? Wer hätte vor 14 Jahren an einen Krieg in Europa oder etwas Ähnliches gedacht?
Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen; ansonsten bitte ich den Bundesrat, dann wenigstens Ausführungen dazu zu machen, wie diese Formulierung zu verstehen ist und ob er sich wirklich sicher ist, dass er mit seiner sehr einschränkenden Formulierung tatsächlich der Problematik entgegenwirken kann, die wir während Corona bemerkt haben. Wir müssen handlungsfähig sein, das ist das A und O in einer Krise, und wir müssen es dann sein, wenn die Krise absehbar ist.
- texte du discoursSession extraordinaire. LoyersN° 26.9015Suisse
Herr Kollege Jauslin, wir beide sind seit vielen Jahren in der Baubranche tätig. Können Sie bestätigen, dass Hunderte von Wohnungen nicht gebaut und nicht realisiert werden, weil teilweise die Investoren nach sieben oder acht Jahren Baubewilligungsverfahren wieder abspringen und die Projekte gar nicht realisieren können? Dadurch fehlen uns gerade in den Ballungsräumen viele Wohnungen.
- InterpellationCosignataire
- InterpellationCosignataire
- Motion
- PostulatCosignataire
- PostulatCosignataire
- PermanenteSuisse
- Membre04.03.2025 – 31.05.2026
- Membre02.12.2019 – 28.11.2021
- Membre30.11.2015 – 01.12.2019
- Membre15.12.2011 – 29.11.2015
- Permanente
- Permanente
- ConseilConseil national(CN)Suisse
- Conseil législatif04.12.2023 – 31.05.2026
- Conseil législatif02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil législatif30.11.2015 – 01.12.2019
- Conseil législatif05.12.2011 – 29.11.2015
- Spéciale
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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