Arbeitnehmerschutz in Privathaushalten stärken
(26.4549)- Type
- Postulat
- État
- Déposé
- Parlement
- Suisse
- Numéro
- 26.4549
- Début
- 2 oct. 2026
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 20264549
- Miriam LocherParti Socialiste
- Jessica JaccoudParti Socialiste
- Michèle Dünki-BättigParti Socialiste
- Stefan Müller-AltermattLe Centre
- David RothParti Socialiste
- Titre de l'objetTitre suit
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Arbeitnehmende in Privathaushalten besser Zugang zu Information und unabhängiger Beratung erhalten und Arbeitgeberhaushalte wirksamer über ihre gesetzlichen Pflichten informiert werden können. Dabei sind bestehende Angebote, möglicher Koordinationsbedarf sowie Kosten und Nutzen einer zentralen, mehrsprachigen Anlaufstelle zu prüfen.
- Begründung
Die korrekte Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Privathaushalten beschäftigt die Politik seit Jahren. Der Fall um den damaligen Nationalrat Hans Fehr und eine Haushaltshilfe löste 2013 eine breite Debatte über die Sozialversicherungspflicht bei Tätigkeiten in Privathaushalten aus. In der Folge befasste sich auch das Parlament mit entsprechenden Vereinfachungen.
Bereits seit 2008 besteht das vereinfachte Abrechnungsverfahren, das insbesondere kleinen Arbeitsverhältnissen Rechnung trägt. Trotzdem ist die Zahl der Arbeitgeber, die dieses Verfahren nutzen, stark zurückgegangen: von rund 98'000 im Jahr 2021 auf rund 68'000 im Jahr 2024. Gleichzeitig finden in Privathaushalten nur sehr wenige Schwarzarbeitskontrollen statt. Angesichts der grossen Zahl an Privathaushalten wären flächendeckende Kontrollen mit erheblichem Aufwand verbunden.
Umso wichtiger ist die Prävention. Private Arbeitgeber müssen wissen, wann und wie sie eine Haushaltshilfe anmelden müssen. Arbeitnehmende wiederum müssen ihre Rechte und die Folgen nicht deklarierter Arbeit für ihre soziale Absicherung kennen.
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, übernimmt Verantwortung als Arbeitgeber. Diese Verantwortung darf nicht an der privaten Haustür enden. Eine nicht korrekt angemeldete Beschäftigung kann dazu führen, dass Arbeitnehmende bei Krankheit, Unfall oder im Alter ungenügend abgesichert sind. Geraten sie dadurch in finanzielle Not, kann dies letztlich auch die öffentliche Hand belasten. Eine private Kostenersparnis durch fehlende Anmeldung und soziale Absicherung darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden und der Allgemeinheit gehen.
Données: OpenParlData · CC BY 4.0