Stefan Müller-Altermatt
- Parti
- Le Centre
- Groupe parlementaire
- Groupe M-E
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Soleure
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 149
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 17. Juni 1976
- État civil
- marié(e)
- Profession
- Biologiste
- Téléphone
- +41 62 394 20 26
- Adresse
- Dorfstrasse 6
4715 Herbetswil
- Wikidata
- Q1307140
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 03.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 06.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- OuiSuisseLa durée maximale d'indemnisation du chômage partiel devrait pouvoir être prolongée de douze périodes de décompte au lieu de six (Initiative parlementaire)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 142 Oui · 52 Non · 2 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 129 Oui · 65 Non · 3 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 131 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 130 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 109 Oui · 86 Non · 2 Abst. · 2 Absent
- Bénévole
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- LobbyisteMaurer Jürg · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuisseMigros Genossenschaftsbund
- LobbyisteWiederkehr Thomas · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuisseGeschäftsführer Schweizer Musikrat
- texte du discoursSuisse
Dies hier ist das höchste Haus der Eidgenossenschaft. Es ist der Ort, an dem wir als vom Volk gewählte Kammer die Regeln des Zusammenlebens in diesem Lande definieren. Die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist es, dass wir die für uns selbst aufgestellten Regeln beachten.
Man kann mit Blick auf den Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative nicht behaupten, dass wir das getan hätten. Das Instruktionsverbot nach Artikel 161 der Bundesverfassung wurde sehr offensichtlich verletzt. Es wurden Ratsmitglieder ihrer freien Mandatsausübung beraubt, mit dem Ziel, diese Vorlage durch den Rat zu bringen, wofür dann erst noch das Parlamentsrecht bis an die Grenzen ausgereizt wurde. Ungeachtet des Inhalts haftet dieser Vorlage also ein Makel an, den es zu benennen und zu verurteilen gilt.
Die Mitte-Fraktion kennt keine Instruktion. Wir üben unsere Mandate frei aus. Das hat dann eben, wie überhaupt alle Regeln dieses Hauses, sehr oft zur Folge, dass gute Lösungen entstehen. Es entstehen gute Lösungen für die Menschen in diesem Land, weil wir in unserer Fraktion Meinungen zulassen, damit sie gehört werden.
Bei dieser Vorlage wurden zu oft Meinungen nicht zugelassen. Sie wurden stattdessen mit Instruktionen und Trickserei in den anderen Fraktionen unterbunden. Das Resultat ist eine Vorlage, die nicht ausgewogen ist; dies wäre sie beispielsweise mit dem eigentlich angenommenen Moratoriumsantrag oder nach der Klärung der Finanzen mit dem ebenfalls in erster Runde angenommenen Rückweisungsantrag gewesen.
Wir schicken also jetzt eine Vorlage in die Volksabstimmung, welche nichts zur Finanzierung sagt, welche keinen technologischen Fortschritt einfordert, welche keine Aussage zur Sicherheit macht. Es ist eine Vorlage, welche nichts anderes ist als die Umsetzung der Volksinitiative, deren Gegenvorschlag sie ja eigentlich ist, einfach ohne die Hürde des Ständemehrs - man könnte auch dies als Trickserei betrachten.
Man kann die nichtbeantworteten Fragen alle auf später vertagen. Ein Teil der Mitte-Fraktion ist bereit, darauf einzugehen. Dieser Teil der Mitte-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Der andere Teil der Fraktion ist klar der Meinung, dass es so nicht geht.
Als Solothurner möchte ich dem höchsten Haus der Eidgenossenschaft gerne noch einen Punkt mit auf den Weg geben. Die Option eines neuen Kernkraftwerkes kann absehbar nur in einem Kanton realisiert werden: im Kanton Solothurn in Gösgen. Sie würden diesem Kanton damit im gegebenen Fall viel aufbürden, nämlich die Entscheidfindung und allenfalls sogar den Bau. In deren Verfahren wird es kolossal schwierig sein, die Regeln des Zusammenlebens durchzusetzen - und das, nachdem wir es nicht einmal geschafft haben, diese Regeln hier drin einzuhalten.
Die Vorlage ist kein Glanzstück, unabhängig davon, ob man sie am Schluss nun gutheisst oder nicht. Eine Tatsache bleibt sowieso bestehen: Das mit dem höchsten Haus der Eidgenossenschaft ist zwar eine schöne politische Metapher, juristisch ist sie aber nicht präzise. Wir üben hier drin die oberste Gewalt im Bund aus, allerdings nur unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen. In diesem Sinne: Lehnen Sie die Vorlage ab, oder versuchen Sie halt Ihr Glück vor dem Volk - trotz der unbeantworteten Fragen.
- texte du discoursSuisse
Die Mitte-Fraktion wird, wie in der ersten Runde, den Antrag der Minderheit Wismer Priska unterstützen und das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Atomkraftwerke benötigen enorm hohe Anfangsinvestitionen, sie haben enorm lange Bauzeiten, sie haben enorm hohe politische und regulatorische Risiken und ihre Amortisation ist schwer vorhersagbar, weil man nicht wissen kann, wie sich die Strompreise über Jahrzehnte hinaus entwickeln werden. Das Risiko ist für private Investoren viel zu gross. Deshalb werden AKW immer - wirklich immer - vom Staat gebaut oder massiv subventioniert oder mit Risikogarantien gedeckt, sei das in Kapitalform oder regulatorisch.
Es gibt kein einziges AKW, das rein privat finanziert ist, schon gar nicht eines der neuen Projekte. Das wird auch in der Schweiz nicht anders sein. Der Steuerzahler und/oder der Stromkonsument wird im Falle eines AKW-Neubaus zur Kasse gebeten. Das hat der Energieminister übrigens selber auch gesagt; er hat gesagt, dass neue Kernkraftwerke ohne irgendeine Form staatlicher Absicherung kaum realisierbar sein werden. Dabei hat er von staatlich abgesicherten Erlösmodellen wie einem Contract for Difference bzw. Marktprämien gesprochen.
Nun könnte man einwerfen, auch die Erneuerbaren würden zumindest teilweise von Marktprämien profitieren. Abgesehen davon, dass diese Marktprämien für die Erneuerbaren vermutlich - wir wissen es ja eben nicht - sehr viel tiefer sind, als sie bei einem AKW wären, haben die Erneuerbaren auch das Problem der langen Bauzeit und der hohen Anfangsinvestition nicht. Somit besteht bei ihnen auch nicht das Problem oder die Gefahr, dass staatliche Gelder stranden. Und bei den Erneuerbaren haben wir es eben, wie es die Minderheitssprecherin gesagt hat, sauber gemacht: Wir haben die Unterstützung definiert, die Finanzierung geregelt und sind dann damit vors Volk gegangen.
Ebenso könnte man einwerfen, man wolle ja nur die Option ins Gesetz hineinschreiben, die Finanzierung könne man dann später regeln, wenn die Option gezogen werde. Auch da kommt halt das Problem der langen Planungs- und Bauzeit zum Tragen. Sollen neue AKW 2050 am Netz sein, zu dem Zeitpunkt, an dem man das Problem der Winterstromlücke mittlerweile ortet, dann muss man jetzt mit der Planung beginnen, dann muss man jetzt die finanziellen Spielregeln kennen und man muss jetzt wissen, wie stark die Auswirkungen auf die anderen Energieträger sind, weil eben eine staatliche Finanzierung benötigt wird.
Nun hat Herr Bundesrat Rösti im Ständerat gesagt, man werde die finanziellen Folgen respektive eine mögliche Finanzierung vor einer allfälligen Volksabstimmung über diesen Gegenvorschlag aufzeigen. Entschuldigung, das ist ein Affront gegenüber den Institutionen. Wir sind die Volksvertretung. Wir erarbeiten im Auftrag des Volkes die Gesetze, und das Volk kann dann ihm Rahmen eines Referendums sagen, wenn es mit dieser Arbeit nicht zufrieden ist. Wir können doch nicht ohne Kenntnis der finanziellen Folgen Gesetze erarbeiten. Stellen Sie sich vor, wir würden hier drin das Autobahnnetz beschliessen und sagen: Wie viel das kostet, werden wir dann vor der Volksabstimmung kurz in einem Bericht darlegen. Dieser Vergleich hinkt nicht einmal so heftig, denn ich habe es Ihnen gesagt: Es gibt keine Option "neue AKW"; es gibt nur den Weg "neue AKW", auf den man sich jetzt macht oder eben nicht macht, und es gibt nur staatlich abgestützte AKW. Es ist also durchaus vergleichbar mit dem Autobahnnetz.
Wir von der Mitte-Fraktion haben null Verständnis dafür, dass die FDP- und SVP-Fraktionen sagen, die Finanzen interessierten sie nicht - entgegen den Warnungen der Finanzkommission und der Kantone, die diese Zusammenhänge gesehen haben. Wir wollen nicht in einen Referendumskampf einsteigen und sagen: Sorry Volk, dass du uns als Volksvertretung bestimmt hast, wir haben den Job leider nicht ganz fertig gemacht.
Diesen finanziellen Mega-Entscheid, und das ist er, kann man nur en connaissance de cause treffen. Deshalb gehört die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen.
- texte du discoursSuisse
Die Einigungskonferenz zur Revision des Strahlenschutzgesetzes hatte noch zwei Differenzen zu bereinigen.
Artikel 24b betrifft die Massnahmen bei Radioaktivität natürlicher Herkunft an Standorten und auf Liegenschaften. Solche Massnahmen, namentlich Sanierungsmassnahmen an Gebäuden, können die Kantone bereits heute verlangen, basierend auf der Strahlenschutzverordnung. Der Ständerat hat deshalb die entsprechenden Bestimmungen im Entwurf dieser Revision gestrichen, mit der Absicht, dass die geltende Praxis nicht verändert werden soll. Der Nationalrat hatte ebenfalls eine maximal schlanke Version beschlossen, indem er sagte, der Bundesrat solle einfach festlegen, ab welcher Strahlenexposition Massnahmen angemessen sind, und er solle auch bestimmen, wer die Kosten zu tragen hat. Auch der Nationalrat war also der Meinung, man solle die geltende Praxis und die Zuständigkeit der Kantone grundsätzlich sein lassen. Die Differenz war also nicht wirklich materieller Art, sondern bestand vor allem in der Frage, ob denn noch gesetzgeberischer Bedarf auf eidgenössischer Ebene vorhanden sei oder nicht.
Die Einigungskonferenz ist einstimmig dem Ständerat gefolgt und hat Artikel 24b gestrichen, in der Meinung, dass nach wie vor die geltende Praxis zählt: die Zuständigkeit der Kantone und die Strahlenschutzverordnung, aufgrund der man entsprechende Sanierungsmassnahmen verlangen kann.
Artikel 44 betrifft fahrlässig begangene Übertretungen von Bestimmungen dieses Gesetzes. Konkret geht es um Artikel 44 Absatz 2. Der Ständerat hatte beschlossen, diese Bestimmung aufzuheben. Der Ständerat ist bemüht, im Nebenstrafrecht sämtliche Fahrlässigkeiten zu beseitigen. Die Delegation des Nationalrates konnte das zwar verstehen, ist aber der Meinung, man sollte das mit einem Sammelerlass machen und nicht Inkonsistenzen erwirken, indem man in einem Gesetz diese Fahrlässigkeit streicht und sie im anderen - beispielsweise im Umweltschutzgesetz - noch stehen hat.
Die Einigungskonferenz folgte schliesslich ebenfalls dem Ständerat, nämlich mit 16 zu 10 Stimmen, und beschloss damit die Aufhebung des Fahrlässigkeitstatbestands bei Übertretungen von Bestimmungen dieses Gesetzes.
Der Einigungsantrag wurde von der Einigungskonferenz schliesslich einstimmig angenommen.
- texte du discoursSuisse
Sie haben in den ersten fünf Minuten Ihres Votums den springenden Punkt erwähnt, indem Sie gesagt haben, dass wir in Zukunft ein Problem mit der Restlastabdeckung haben werden. Dieses Problem wollen Sie jetzt mit AKW lösen. Geben Sie mir aber recht, wenn ich sage, dass ein AKW, ein Grundlastkraftwerk, niemals - egal, wie gross das Problem auch ist, das von Ihnen immer wieder betont wird - einen Beitrag für die Restlastabdeckung leisten wird, sondern im Gegenteil die Wasserkraft konkurrenzieren wird, die wegen der tiefen Preise noch weniger ausgebaut werden kann, obwohl sie mehr wäre als Restlastabdeckung, nämlich auch Speicher und Systemdienstleistung?
- texte du discoursSuisse
Als Einzelredner Nummer 75 und als jemand, der sich bereits zu diesem Geschäft geäussert hat, fühle ich mich verpflichtet, Ihnen eine zusätzliche Sichtweise darzulegen - jene des Standortkantons eines neuen AKW. Der Standort ist gegeben: Es wird Gösgen sein. Ein neuer Standort lässt sich nicht sinnvoll ins Stromnetz integrieren. Beznau liegt auf einer Aareinsel, Leibstadt direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg; ein Neubau dort würde erhebliche Friktionen verursachen. Es ist daher klar, dass ein neues AKW in Gösgen stehen würde.
Ich war Ende der Nullerjahre Kantonsrat im Kanton Solothurn. Wir diskutierten damals die Richtplananpassung für das Kernkraftwerk Niederamt (KKN) als Ersatz für Gösgen. Es bestand ein breiter Konsens: Gösgen wird irgendwann ersetzt werden müssen, die erneuerbaren Energien standen noch am Anfang, und den Strommix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernkraft wollten wir aufrechterhalten. Entsprechend brauchte es die Richtplansicherung für das KKN.
Dann kamen die Anrufe, auch an mich als Kantonsrat - nicht etwa von Greenpeace oder von der Linken, sondern von bürgerlichen Gemeindepräsidenten aus dem Niederamt, aus der Region zwischen Olten und Aarau. Sie sagten mir: Bitte tut uns das nicht noch einmal für sechzig Jahre an. Wir haben unseren Beitrag geleistet, wir sind diese Atomregion, wir haben auch wirtschaftlich davon profitiert. Aber wir wollen nicht auf immer und ewig Atomregion bleiben. Ein AKW wirkt auch als negativer Standortfaktor.
Natürlich gab es unterschiedliche Positionen. Der Gemeindepräsident von Däniken, der den grössten Teil der Abgaben erhielt, äusserte sich nicht. Jener von Dulliken opponierte im Kantonsrat vehement; seine Gemeinde profitierte nicht. Man kann einwenden, man könne die Erträge besser verteilen und Konflikte vermeiden. Doch bereits die Tatsache, dass solche Konflikte entstehen, spricht dagegen, ein neues AKW zu realisieren. Der Widerstand würde eskalieren - und das wäre noch der gesittetste Teil. Weniger gesitteter Widerstand käme aus halb Europa.
Wir sprechen von der Region zwischen Olten und Aarau, einer dicht besiedelten Agglomeration. Dort verläuft auch das Nadelöhr des schweizerischen Eisenbahnnetzes, die Achsen Basel-Bern-Zürich und Basel-Zürich. Wenn es dort "chlöpft", steht der Bahnverkehr in weiten Teilen der Schweiz still. Genau dort müssten wir ein neues AKW bauen - nur dort. Wir werden nicht zwanzig Jahre Krieg erleben, aber mindestens zwanzig Jahre mit anhaltendem Tumult. Dabei stehen uns im Rahmen der Energiestrategie und auch generell Energieformen zur Verfügung, die friedlichen Ursprungs sind und ohne solchen Tumult genutzt werden können.
Zur Kernkraft sage ich Ihnen deshalb: Als Einwohner des Standortkantons wiederhole ich, was mir die Gemeindepräsidenten aus der Region vor zwanzig Jahren gesagt haben - bitte tun Sie uns das nicht noch einmal an.
- InterpellationAuteur
- MotionCosignataire
- InterpellationAuteur
- PostulatAuteur
- InterpellationCosignataire
- PermanenteCommission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie Conseil national(CEATE-N)Suisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Membre27.11.2017 – 01.12.2019
- Président(e)10.12.2015 – 26.11.2017
- Vice-président(e)30.11.2015 – 09.12.2015
- Vice-président(e)25.11.2013 – 29.11.2015
- Membre15.12.2011 – 24.11.2013
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- ConseilConseil national(CN)Suisse
- Conseil législatifdepuis 04.12.2023
- Conseil législatif02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil législatif30.11.2015 – 01.12.2019
- Conseil législatif05.12.2011 – 29.11.2015
- PermanenteSuisse
- Président(e)depuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- PermanenteCommission de gestion Conseil national Sous-commission DFF/DEFR(CdG-N DFF/DEFR)Suisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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