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Améliorer les données relatives à la mise en œuvre des droits de l'enfant

(22.4505)MotionLiquidé
Suisse16 déc. 2022
Interventions(22)
Trié par Date de l'intervention, Décroissant
22 Résultats
  • Vote
    Intervention
    Suisse
  • texte du discours
    Elisabeth Baume-Schneider(Parti Socialiste)
    Suisse

    La présente motion porte sur une question importante, même essentielle, à savoir la disponibilité, mais surtout aussi la qualité des données relatives aux droits de l'enfant. Votre conseil et le Conseil fédéral soutenaient la transformation de la motion en mandat d'examen. Cette transformation ayant été refusée par le Conseil national, votre conseil examine aujourd'hui une dernière fois cette motion.

    Force est de constater que, depuis le début du traitement de la motion, le cadre donné par la Constitution n'a pas changé. Dans notre système fédéral, les cantons et les communes sont en premier lieu responsables des offres d'aide destinées aux enfants et aux jeunes. Par conséquent - et je comprends que cela puisse contrarier -, la collecte des données dans ce domaine relève également de la compétence des cantons. Dans le cadre du rapport en réponse au postulat Feri Yvonne 19.3119, une analyse de la possibilité de collecter à l'échelle nationale des données sur la prévalence et sur la gravité des violences faites aux enfants a été réalisée. Elle a notamment montré qu'il n'existait justement pas de base constitutionnelle pour que la Confédération collecte des données détaillées et harmonisées sur l'aide à l'enfance et à la jeunesse. Indépendamment de cette volonté et de cette thématique extrêmement importante, la motion ne pourrait pas être mise en oeuvre faute de base constitutionnelle.

    Il est également incontestable que l'amélioration des données est importante. Cette amélioration se poursuit. Par exemple, le 5 décembre de l'année passée, le Conseil fédéral a adopté un message relatif à une modification du code civil[NB]: il propose de mettre en place, à l'échelon fédéral, une statistique sur les mesures de protection de l'enfant et de l'adulte qui se basent sur le droit civil. Il y a aussi la nouvelle loi fédérale sur le soutien à l'accueil extrafamilial institutionnel pour enfants, que le Parlement a élaborée. Cette loi prévoit une modification de la loi sur les allocations familiales en introduisant un nouvel article 21j relatif à une statistique nationale sur l'accueil extrafamilial institutionnel pour les enfants. Il est donc essentiel de rappeler qu'il ne s'agit pas de contester, de dévaloriser, de minimiser ou de banaliser l'importance des droits de l'enfant, mais qu'il y a lieu de considérer que la compétence pour mener cette statistique ne relève pas de la Confédération.

    Vu ces éléments, au nom du Conseil fédéral, je vous propose de suivre la majorité de votre commission et de rejeter la motion.

  • texte du discours
    Franziska Roth(Parti Socialiste)
    Suisse

    Der Kommissionssprecher hat gesagt, es bestünden Lücken. Tatsächlich, die Lücken sind so gross, dass Erwachsene vielleicht noch aufgefangen werden, Kinder aber durchfallen. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach kleine Erwachsene. Das gilt bei Diagnosen und Therapien in der Medizin genauso wie bei der Umsetzung und Kontrolle respektive Verbesserung ihrer Rechte.

    Als wir hier in der ersten Runde über diese Motion debattierten, wurde der Sinn der Motion kaum bestritten. Man war sich einig, dass es unbefriedigend ist, dass keine solide Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte besteht. Infrage gestellt wurde und wird auch jetzt mit dem Antrag der Kommission auf Ablehnung die Kompetenz des Bundes, eine nationale Statistik zu führen.

    Wenn man nun als Begründung für eine Ablehnung angibt, die Kantone könnten ja auch ohne diese Motion die nötigen Daten beim Bund bestellen und daraus die nötigen Massnahmen ableiten, dann blendet man aus oder vergisst tatsächlich, dass der Bund die Daten zuerst haben muss. Wenn man keine einheitlichen Daten erhoben hat, dann kann man auch keine Statistik bestellen. Genau deshalb wollen Ihre Kantone diese Motion. Die Vorstände der SODK und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz sprechen sich explizit dafür aus und ebenso die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen.

    Eine nationale Statistik ist die Grundlage für seriöse Arbeit. Sie ist das zentrale Mittel, um Rechte durchzusetzen, zu kontrollieren und zu verbessern. So sind die Daten wie in der Medizin einheitlich und standardisiert und damit auch vergleichbar. Wenn sie das nicht sind, wenn sie nicht[NB]einheitlich[NB]sind,[NB]wenn[NB]sie[NB]nur kantonal erhoben werden und nicht standardisiert sind, dann sind sie auch nicht vergleichbar.

    Stellen Sie sich vor, wir würden in der Medizin die Daten in den Kantonen fragmentiert und uneinheitlich erheben. Wir würden wohl die Erreichung des Bundeszieles einer evidenzbasierten, effizienteren Gesundheitspolitik basierend auf wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlagen schlicht verunmöglichen. Genau deshalb wird vom Kinderrechtsausschuss auch gefordert, ein integriertes, umfassendes und standardisiertes Datenerhebungs- und -verwaltungssystem zu den Kinderrechten zu schaffen und insbesondere Daten zu Gewalt gegen Kinder zu erheben.

    Die Machbarkeit dazu wurde lange infrage gestellt, und es wurde darauf verwiesen, auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen in der Schweiz - so werden sie betitelt - zu warten. Diese ist inzwischen gemäss Öffentlichkeitsprinzip zugänglich. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion Müller-Altermatt auf eben diese Machbarkeitsstudie.

    Auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 19.3119 mit dem Titel "Analyse der Möglichkeit einer gesamtschweizerischen Zusammenführung von Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern" schrieb man bereits: "Die vom BJ in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur gesamtschweizerischen Erhebung von Minderjährigen, die ausserfamiliär untergebracht werden, wird aufzeigen, ob zumindest zu dieser Zielgruppe die Schaffung einer Statistik auf nationaler Ebene möglich ist. Selbst bei dieser vermeintlich gut eingrenzbaren Zielgruppe und unter Teilzuständigkeit des Bundes, der einen Teil der Angebote subventioniert, ist die politische und fachliche Machbarkeit einer gesamtschweizerischen Statistik noch völlig offen." Das heisst, es gibt noch nichts.

    Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass und wie eine nationale Statistik dazu möglich ist. Interkantonale und nationale Schlüsselpersonen halten eine solche Statistik zwar für komplex und aufwendig, erachten sie aber mehrheitlich als wünschenswert und überfällig. Noch fehlt allerdings eine Gesetzesgrundlage. Die Daten zu den von Kinderschutzbehörden angeordneten Kindesschutzmassnahmen werden derzeit in der Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz erfasst.

    Da diese Situation auch aus Sicht des Bundesrates nicht ideal ist, hat er im Rahmen der Botschaft zur Änderung des ZGB im Bereich des Erwachsenenschutzrechts vorgeschlagen, im Bundesrecht die gesetzliche Grundlage für eine schweizweite Statistik der Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu schaffen. So sollen in Zukunft sämtliche massgebenden Akteure aller Kantone eingebunden und die Aussagekraft der gesammelten Informationen verbessert werden. Der Bundesrat hat diese entsprechende Botschaft [PAGE 108] am[NB]5.[NB]Dezember letzten Jahres zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

    Kindeswohlgefährdung kennt keine Kantonsgrenzen, und die Auswirkungen sind für Betroffene schweizweit schlimm. Laut den Artikeln 11, 41 und 67 der Bundesverfassung ist klar, dass der Kinder- und Jugendschutz eine Verbundaufgabe aller föderalen Ebenen ist. In der Antwort des Bundesrates zu dieser Motion werden diverse Berichte aufgezählt. Insgesamt lässt sich sagen, dass es, nachdem wir jahrelang abgeklärt und Berichte verfasst hatten, und zwar so lange, bis wir vom UN-Kinderrechtsausschuss für die Lücken kritisiert wurden, jetzt wohl an der Zeit wäre, neben dem Berichteverfassen auch konkret etwas zu tun.

    In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme dieser Motion, damit wir Lücken, in die Kinder fallen, schliessen können. Die Kinder, die Eltern, Ihre Kantone und die Fachpersonen werden es uns danken.

  • texte du discours
    Benjamin Mühlemann(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Die Motion Müller-Altermatt beinhaltet das Anliegen, der Bundesrat solle die Grundlagen schaffen respektive die Grundlagen anpassen, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können. Wir diskutierten hier schon einmal über dieses Geschäft; das war im Juni 2025. Damals änderte der Ständerat auf Antrag Ihrer Kommission die Motion ab, sie wurde in einen Prüfauftrag umgewandelt. Der Nationalrat hingegen hat in der Herbstsession 2025 dann am ursprünglichen Wortlaut der Motion festgehalten. Gemäss Parlamentsrecht ist damit die Formulierung unseres Rates vom Tisch, und wir können die Motion heute nur noch annehmen oder ablehnen. Sowohl der Bundesrat als auch Ihre Kommission beantragen Ihnen Letzteres, also die Ablehnung.

    Die Kommission kam in der Diskussion zum Schluss, dass sich aus der nationalrätlichen Debatte keine neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die Situation ist klar: Es besteht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe keine verfassungsmässige Kompetenz des Bundes, die Kantone sind da also für eine Koordination zuständig, und der Bund kann das nicht übersteuern.

    Nichtsdestotrotz wurde in der Kommission nochmals ein Antrag auf Annahme der Motion diskutiert, wiederum mit dem Hinweis, dass tatsächlich Lücken in der Datenlage bestünden und dass vergleichbare statistische Grundlagen für die Planung der Kinder- und Jugendhilfe hilfreich sein könnten. Auch wurde darauf verwiesen, dass einzelne Kantone und Fachorganisationen den Wunsch nach einer besseren Koordination geäussert hätten und dass es unrealistisch sei, dass die Kantone das aus eigener Kraft hinbekommen. Auch wurde ins Feld geführt, dass die Schweiz schon zweimal gerügt worden sei, weil sie die Kinderrechtskonvention im Bereich der Daten ungenügend umsetze.

    Die Kommission tat sich dann etwas schwer damit, dass sich unser Rat nun in einer quasi Alles-oder-nichts-Situation befindet und dass der letztes Jahr vorgesehene Mittelweg jetzt nicht mehr gangbar ist. Dieser Weg hätte es ja erlaubt, die bestehenden Datenlücken und die unterschiedlichen Definitionen und Systeme der Kantone zunächst noch einmal sorgfältig zu analysieren. Deshalb hatte man die Motion damals abgeändert.

    Wir durften in der Kommission immerhin zur Kenntnis nehmen, und dies vielleicht mit Blick auf einen etwas grösseren Kontext, dass ein Postulatsbericht in Arbeit ist, in dem es um die Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit geht. Das geht auf ein Postulat Baume-Schneider, eine ehemalige Ständerätin, zurück. Zudem existiert eine ziemlich aktuelle Studie zu einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen. Der Bund erarbeitet eine Strategie im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik und kann diese Studie, die von der SODK stammt, dort berücksichtigen.

    Vor diesem Hintergrund zog die Kommission das Fazit, dass die Motion abzulehnen sei, dies nicht zuletzt mit dem Hinweis darauf, dass sich das Parlament in der Vergangenheit wiederholt mit Fragen des Kinderschutzes und mit bestehenden Lücken in diesem Bereich befasst hatte und dass entsprechende Vorstösse unterstützt wurden, wenn ein konkreter Nutzen erkennbar war. Ausserdem bestehen auf kantonaler Ebene bereits Strukturen, etwa die entsprechenden Konferenzen der Kantone und auch die kantonalen Statistikstellen, also Strukturen, über die Fragen der Datenerhebung und Harmonisierung angegangen werden könnten. Es ist Aufgabe der Kantone, sich im Rahmen dieser Strukturen zu organisieren.

    Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

  • texte du discours
  • Vote
    Intervention
    Suisse
  • texte du discours
    Elisabeth Baume-Schneider(Parti Socialiste)
    Suisse

    Les données relatives aux droits de l'enfant sont au centre de la présente motion, motion que votre conseil traite à nouveau aujourd'hui. Comme le Conseil fédéral l'a indiqué dans son avis, dans notre système fédéral, les cantons et les communes sont en premier lieu responsables des offres d'aide destinées aux enfants et aux jeunes. Il en est de même pour la protection des mineurs. Par conséquent, la collecte des données dans ces domaines relève également en priorité de leurs compétences.

    Dans le cadre du rapport en réponse au postulat Feri Yvonne 19.3119, une analyse de la possibilité de collecter à l'échelle nationale des données sur la prévalence et la gravité des violences faites à l'encontre des enfants a été réalisée. Elle a notamment montré qu'il n'existe pas de base constitutionnelle pour que la Confédération collecte des données détaillées sur l'aide à l'enfance et à la jeunesse. La motion, dans sa version initiale, ne pourrait en fait pas être mise en oeuvre faute de base constitutionnelle. Cependant, le Conseil fédéral est disposé à examiner dans un rapport les bases légales - et c'est là la différence[NB]: les bases légales à créer ou à adapter - pour répondre aux demandes formulées dans la présente motion. En plus de cela, le rapport analyserait les possibilités d'harmonisation des systèmes et des notions utilisés par les cantons, parce qu'il y a des différences au niveau des définitions pour ce qui concerne la protection de l'enfance et autres. L'examen de ces questions permettrait de donner un aperçu utile de la situation des données relatives aux droits de l'enfant dans notre pays.

    Vu ce qui précède, je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à suivre la minorité Sauter ainsi que le Conseil des États, et à adopter la motion dans sa version modifiée.

  • texte du discours
    Regine Sauter(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Die Frage, die sich hier vor allem stellt, ist jene der Verfassungsmässigkeit und der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Ich habe erwähnt, dass im heutigen föderalen System die Kantone zuständig sind. Wenn es die Kantone als opportun erachten würden, diese Daten und Zahlen zu koordinieren, dann wäre es Aufgabe dieser Kantone und auch der entsprechenden kantonalen Konferenz, dies zu organisieren. Hier soll zuerst sorgfältig geklärt werden, inwieweit der Bund überhaupt über Kompetenzen verfügt. Die Frage, wie dies umgesetzt werden könnte, ist auch völlig offen - das finde ich mehr als richtig.

  • texte du discours
    Suisse

    Sehr geehrte Frau Kollegin Sauter, die Schweiz wurde von der UNO zweimal gerügt, dass sie im Bereich der Daten die Kinderrechtskonvention nicht umsetzt. Wir haben alle diese Berichte bereits vorliegen, und wir haben die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren erhalten. Nun sagen Sie, es brauche, bevor der Bundesrat das Gesetz ändert, trotzdem nochmals einen Bericht. In welchem Szenario macht es denn Sinn, dass man einen Bericht macht, ihn dann aber vor diesem Hintergrund nicht umsetzt? Wie sieht dieses Szenario aus? Oder anders gefragt: Wann macht die Version des Ständerates mehr Sinn als meine?

  • texte du discours
    Regine Sauter(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Die ständerätliche Schwesterkommission hat sich ausführlich mit der vorliegenden Motion befasst. Ihre Mehrheit ist zum Schluss gekommen, die Argumente des Bundesrates zu teilen, wonach im föderalen System der Schweiz in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind und deshalb die Erfassung der infrage stehenden Daten auch sehr unterschiedlich erfolgt. Dies mache eine schweizweite Statistik zu einem äusserst komplexen und aufwendigen Vorhaben, für welches zuerst zahlreiche Grundsatzfragen inklusive der Verfassungsgrundlage geprüft werden müssten. [PAGE 1824] Zudem wies man darauf hin, dass beim Bund zur Verbesserung der Datenlage im Kinderrecht bereits verschiedene Prüfarbeiten laufen.

    Die Mehrheit der WBK-S hat deshalb ihrem Rat eine Änderung des Motionstexts beantragt. Demnach soll der Bundesrat in einem Bericht aufzeigen, welche rechtlichen Grundlagen geschaffen oder angepasst werden müssten, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können. Die Kommission hat zudem auf die limitierten Ressourcen des Bundesamtes für Statistik und das Risiko eines administrativen Mehraufwands ohne garantierte Effizienzsteigerungen hingewiesen.

    Der Ständerat ist dieser Haltung gefolgt und hat die Motion in einen Prüfauftrag an den Bundesrat umgewandelt.

    Die Minderheit Ihrer WBK teilt diese Haltung und beantragt Ihnen, die Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung anzunehmen. Der administrative Aufwand zulasten des Bundes, welchen die Motion in ihrer ursprünglichen Form zur Folge hätte, ist schwer zu rechtfertigen. Es braucht vorerst eine detaillierte Bestandesaufnahme.

    Wir bitten Sie in diesem Sinne, hier der Minderheit zu folgen und die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.

  • texte du discours
    Suisse

    Die Motion Müller-Altermatt 22.4505 fordert, dass zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können. Eine schweizweit einheitliche Kinder- und Jugendhilfe- bzw. Kindesschutzstatistik soll gewährleisten, dass Aussagen über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen möglich sind. Anders als in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Katzenpopulation, fehlt eine einheitliche, harmonisierte Datenlage im Bereich der Kinderrechte.

    Nachdem der Ständerat die Motion abänderte und forderte, dass nur ein Bericht über mögliche fehlende Daten verfasst werden sollte, hat die WBK-N an ihrer Sitzung vom 4.[NB]September über dieses Geschäft beraten. Wie bereits der Ständerat anerkennt die WBK-N die Relevanz der Thematik. Die Mehrheit der WBK-N argumentiert, dass die aktuellen Daten zu schwach seien, um einen echten Schutz der Betroffenen zu erreichen, weshalb auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren die Motion unterstützt.

    Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen.

    Eine Minderheit Sauter beantragt, der Änderung des Ständerates zuzustimmen. So brauche es zunächst in einem Bericht des Bundesrates eine Auslegeordnung, vor allem, da die Kantone bereits jetzt Massnahmen ergreifen könnten.

    Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass es schon verschiedene Prüfaufträge gab und auch genügend Prüfberichte. Es sei jetzt Zeit, die Begriffe und Konzepte zu vereinheitlichen. Die Datenlage sei unklar, und es brauche Daten in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung, Gewalt, Behinderung, Migration oder Pflegeverhältnisse. Es gibt auch eine internationale Verpflichtung, die Datenlage in Bezug auf den Kinderschutz und die Jugendhilfe zu verbessern. Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention schon vor vielen Jahren ratifiziert. Um einen besseren Schutz gewährleisten und um die Angebote überprüfen zu können, braucht es die nationalen Daten darüber, welche Kinderrechte schweizweit umgesetzt werden.

    Aus diesen Gründen ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass eine weitere Verzögerung der falsche Weg ist. Sie unterstützt deshalb die ursprüngliche Fassung der Motion.

  • texte du discours
    Estelle Revaz(Parti Socialiste)
    Suisse

    La motion 22.4505 charge le Conseil fédéral de créer ou d'adapter les bases légales nécessaires afin de recueillir, à l'échelle nationale, des données comparables sur la mise en oeuvre des droits de l'enfant. Déposée le 16 décembre 2022, elle a été adoptée par notre conseil le 12 juin 2024, par 128 voix contre 64. Le 19 juin 2025, le Conseil des États a décidé, sur proposition de sa commission, de la transformer en mandat d'examen et de charger le Conseil fédéral d'élaborer un rapport.

    La Suisse ignore combien d'enfants vivent aujourd'hui en foyer, en famille d'accueil ou sous d'autres formes de placement. Plus largement, nous manquons également de données comparables dans des domaines cruciaux comme la santé, l'éducation, le handicap, la migration ou encore les enfants victimes ou auteurs de violences. En revanche, nous disposons de statistiques détaillées dans des tas d'autres domaines. Nous connaissons en effet le nombre de chats ou le nombre de vaches à corne par commune. En Suisse, nous avons des statistiques sur la race de chats préférée des Suisses et des Suissesses, mais pas sur les problématiques qui touchent nos enfants.

    La majorité de la commission considère que cette situation est inacceptable. Elle empêche de mettre en oeuvre correctement la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant, de cibler les mesures nécessaires et d'en vérifier l'efficacité. La Confédération et les cantons investissent massivement dans la protection de l'enfance, mais, sans données fiables, le travail se fait à l'aveugle. Résultat, il y a des critiques régulières à l'échelle internationale et surtout une protection insuffisante de nos enfants les plus vulnérables. La majorité de la commission estime que les lacunes sont déjà largement documentées et qu'il est temps d'agir. Elle rappelle que la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales ainsi que la Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes soutiennent explicitement la création d'une statistique nationale. Les cantons ne peuvent pas franchir seuls cette étape.

    Le Conseil national a déjà envoyé un signal clair en adoptant la motion originale à une large majorité. Pour la majorité de la commission, la question n'est plus de savoir si de meilleures données sont nécessaires. Elle considère en effet que ce besoin est incontestable. Pour la majorité de la commission, la question est maintenant de savoir si nous voulons nous contenter d'un ixième rapport supplémentaire et temporiser sur un thème si important ou si nous voulons enfin créer les bases légales nécessaires pour permettre une collecte nationale de données comparables. Pour la majorité de la commission, il est urgent de passer à l'action et d'adopter la motion dans sa version initiale. Une minorité partage le constat qu'il manque des données, mais estime que cette statistique relève de la compétence des cantons. Elle craint une surcharge administrative pour la Confédération et considère qu'il convient d'abord de réaliser un état des lieux[NB]approfondi.[NB]Dans cette optique, elle propose de suivre le Conseil des États et de transformer la motion en mandat d'examen.

    Par 13 voix contre 11, la commission vous propose d'adopter la motion dans sa version initiale.

  • texte du discours
    Maja Riniker(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse
  • Vote
    Intervention
    Suisse
  • texte du discours
    Elisabeth Baume-Schneider(Parti Socialiste)
    Suisse

    L'avis du Conseil fédéral le précise : dans notre système fédéral, les cantons et les communes sont en premier lieu responsables des offres d'aide destinées aux enfants et aux jeunes. Il en va de même de la protection des mineurs. Par conséquent, la collecte des données dans ces domaines relève également de leur compétence. Une analyse de la possibilité de collecter à l'échelle nationale des données sur la prévalence et sur la gravité des violences à l'encontre des enfants a été réalisée dans le cadre du rapport en réponse au postulat Feri Yvonne 19.3119. Elle a notamment montré qu'il n'existait pas de base constitutionnelle pour la collecte de données détaillées sur l'aide à l'enfance et à la jeunesse par la Confédération.

    Le Conseil fédéral est néanmoins disposé à examiner dans un rapport les bases légales qu'il faudrait créer ou adapter pour répondre aux demandes formulées dans la motion. Ce rapport analyserait également - c'est le pas supplémentaire par rapport à ce qui a été mentionné - les possibilités d'harmonisation des systèmes et des notions utilisés par les cantons. L'examen de ces questions permettrait de donner un aperçu utile de la situation des données relatives aux droits de l'enfant.

    En conclusion, le Conseil fédéral soutient la proposition de la majorité de la commission de votre conseil, à savoir celle de transformer la motion en un mandat d'examen.

  • texte du discours
    Franziska Roth(Parti Socialiste)
    Suisse

    Ich möchte drei Fälle erwähnen, die mir als Fachperson und in interkantonaler Zusammenarbeit mit Fachpersonen bekannt sind. Sie zeigen auf, dass die Missstände gross sind.

    Die Fälle sind aus drei unterschiedlichen Kantonen, ich werde sie in Absprache mit den zuständigen Fachpersonen schildern. In einem Scheidungsverfahren wurde ein Kind nicht angehört. Daraus entwickelte sich zwei Jahre später ein schrecklicher Kindesschutzfall, der mit der Umsetzung des Rechts hätte verhindert werden können. In einem anderen Kanton wurde ein Kind fremdplatziert, ohne Information und Anhörung des Kindes. Daraus resultierte für Mutter und Kind eine schwere psychische Krise, die mit einer Anhörung des Kindes hätte abgeschwächt oder vermieden werden können. Der dritte Fall bezieht sich auf den Umstand, dass es nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt keine einheitliche statistische Erfassung der betroffenen Kinder gibt. In manchen Kantonen muss die Polizei die Kesb informieren, in anderen nicht. Dies kann dazu führen, dass mangelhaft erkannt oder gar negiert wird, dass Kinder von elterlicher Partnerschaftsgewalt betroffen sind, oder dass sich keine Prozesse für die zeitnahe Absprache mit betroffenen Kindern etablieren können, die elementar und wichtig sind, um weiteres Leid oder weitere Kindesschutzfälle zu verhindern.

    Der Sprecher der Mehrheit hat von vermeintlichen Missständen gesprochen, auch von Bürokratie und von Geld, das zusätzlich aufgewendet werden müsse. Ich gebe Ihnen noch eine finanzielle Begründung, warum Sie der Minderheit und somit auch dem Nationalrat folgen sollen: Die Wirkungsanalyse der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz zeigt, dass der Staat eine Million Franken einspart, wenn nur schon sechs Kinder durch die Stelle beraten werden - dies sind nur 2 Prozent der Kinder, die 2023 von der Stelle beraten wurden. Jede Beratung zeigte, dass es gleichzeitig einen Fehler im System gab.

    Hier, wenn Unrecht von Beginn an verhindert werden kann, liegt in unseren Augen und entgegen den Ausführungen [PAGE 695] des Sprechers der Mehrheit ein enormes Sparpotenzial. Die Grundlage wäre aber unter anderem eine bessere Datenbasis. Es wurde von der Sprecherin der Minderheit gesagt: Heute fehlen für zahlreiche Bereiche konkrete und vor allem belastbare Daten z.[NB]B. zur Anhörungsrate, die, wie vorhin in den Beispielen gezeigt, eminent wichtig dafür sind, dass Kinder in allen Kantonen und schlussendlich in jeder Gemeinde und in jeder Familie zu ihren Rechten kommen.

    Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

  • texte du discours
    Flavia Wasserfallen(Parti Socialiste)
    Suisse

    Der Mehrheitssprecher hat zum Schluss ausgeführt, weshalb es eine nationale Statistik nicht brauche, weshalb sie zu teuer, zu aufwendig sei und weshalb das nicht in die Kompetenz des Bundes gehöre. Ich meine: Wenn das schon feststeht, dann müssen Sie auch keinen Prüfauftrag überweisen. Dieser Prüfauftrag ist auch der Beweggrund für den Antrag der Minderheit, die Motion im ursprünglichen Wortlaut anzunehmen. Diese Prüfungen wurden alle schon gemacht. Die Frage ist nur: Wollen wir das, oder wollen wir es nicht? Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlage zu schaffen - nicht zu prüfen -, damit wir schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz haben. Das wurde im Rahmen von früheren Postulatsberichten alles schon geprüft.

    Wir brauchen eine nationale Statistik zur Umsetzung der Kinderrechte, davon ist die Minderheit,davon bin ich sehr überzeugt, und das fordern auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, die mit der Aufgabe betraut sind, die Kinderrechte sicherzustellen. Solange es diese nationale Statistik nicht gibt, ist der Fachaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg erschwert. Die Entwicklungen, Trends und die unterschiedlichen Praxen in der Kinder- und Jugendhilfe können nicht miteinander verglichen werden. Es ist bekannt, dass es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gibt. Diese lassen sich in Zahlen derzeit aber nicht oder nur bedingt abbilden, und das verunmöglicht oder erschwert ganz bestimmt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung. Auch internationale Vergleiche sind für die Schweiz kaum möglich, etwa Vergleiche mit anderen Ländern wie Deutschland oder Österreich.

    Die vorhandenen Zahlen basieren oft auf Schätzungen oder Hochrechnungen, was die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit einschränkt. Auch die übergeordnete und so wichtige Planung und Koordinierung von spezialisierten Angeboten - es gibt nicht alle Angebote in allen Kantonen - ist ohne geeignete Datenbasis schwierig. Gerade bei spezialisierten Angeboten wie Plätzen für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche braucht es aber eine enge Zusammenarbeit der Kantone. Wie ich erwähnt habe, gibt es gerade auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht für jede Zielgruppe überall das passende Angebot.

    Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe kantonal sehr unterschiedlich organisiert ist, ist es unrealistisch - es wurde schon versucht -, dass die Kantone aus eigener Kraft eine nationale Statistik aufbauen. Dazu brauchen und fordern sie eine Rolle des Bundes. Es bestehen grosse Unterschiede hinsichtlich Strukturen, Zuständigkeiten und Erhebungsmethoden. Für eine nationale Datenbasis braucht es vom Bund vorgegebene Standards und einheitliche Definitionen.

    Ich habe es eingangs erwähnt, ein erneuter Prüfauftrag, wie es die Mehrheit fordert, ist nicht nötig. Es gibt seit 2023 den Bericht des Bundesrates "Analyse der Möglichkeit einer gesamtschweizerischen Zusammenführung von Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern" in Beantwortung eines Postulates Feri Yvonne. Und es gibt eine Machbarkeitsstudie der Fachhochschule Nordwestschweiz zur statistischen Erfassung von ausserfamiliär untergebrachten Kindern in der Schweiz, die sie kürzlich zusammen mit der Fachhochschule Westschweiz und der Fachhochschule Südschweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt hat. Also handeln wir jetzt, oder prüfen wir unnötigerweise weiter? Das ist die Frage, die Sie beantworten dürfen.

    Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt explizit, dass Staaten Daten zur Lage von Kindern erheben, um die Umsetzung der Kinderrechte zu überwachen und gezielte Massnahmen entwickeln zu können. Auch hieraus lässt sich meines Erachtens ableiten, dass weder die Kantone noch eine der interkantonalen Konferenzen die Zuständigkeit für eine nationale Statistik, ein nationales Monitoring übernehmen können.

    Das Fazit: Eine harmonisierte Datenlage würde es erlauben, Problemlagen früher und besser zu identifizieren, die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Machen wir das zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der ganzen Schweiz.

  • texte du discours
    Benjamin Mühlemann(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse

    Die Motion Müller-Altermatt will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung vergleichbarer Daten auf nationaler Ebene zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz zu schaffen. Nachdem der Vorstoss im Nationalrat am 12.[NB]Juni 2024 mit 128 zu 64 Stimmen angenommen wurde, hat ihn Ihre Kommission an der Sitzung vom 28.[NB]April 2025 beraten, insbesondere auch einen Antrag des Bundesrates, die Motion im Falle ihrer Annahme im Erstrat im Ständerat in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kommission ist diesem Antrag gefolgt und beantragt, das Motionsanliegen dahin gehend zu ändern, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegen soll, welche rechtlichen Grundlagen zu schaffen oder anzupassen wären. Zudem soll geprüft werden, ob eine Harmonisierung der kantonalen Konzepte und Begriffe und die Schaffung einer schweizweit einheitlichen Statistik für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe und Kindesschutz realisierbar sind.

    Für die in der Motion angesprochenen Bereiche sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Gemäss Verfassung liegen die Kompetenzen im Bereich der Kinderhilfe und der Jugendhilfe eindeutig nicht beim Bund. Falls hier also das Problem existiert, wie das ins Feld geführt wird, dass die Kantone zu wenig machen, zu wenig dokumentieren, sich zu wenig austauschen, dann kann der Bund allerhöchstens die nötige Sensibilität schaffen und den Impuls geben, dass die Kantone selbst und mit den Gemeinden zusammen die Datenlage verbessern und eine Harmonisierung anstreben. Aber der Bund kann nicht gesetzgeberisch tätig werden. So sieht das die Mehrheit Ihrer Kommission. Sie beantragt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates auf Abänderung der Motion Folge zu geben.

    Eine Minderheit - sie wird sich dann selbst zu Wort melden - möchte die Motion im ursprünglichen Wortlaut annehmen. Hier herrscht die Meinung, dass die Arbeit rund um die Kindeswohlgefährdung mit einer verbesserten Datenlage erleichtert würde; es gebe immer wieder kantonsübergreifende Themen mit unbefriedigenden Zuständen, wenn etwa ein [PAGE 694] sicherer Platz für ein bedrohtes Kind gefunden werden müsse oder wenn es um die konkrete Handhabung von Kesb-Fällen gehe. Eine höhere Transparenz sei notwendig und könne darüber entscheiden, ob der Schutz für ein Kind schneller greife oder eben nicht. Die Minderheit hat auch betont, es seien bereits genügend Akten vorhanden und es gebe bereits genügend Hinweise darauf, dass der Bund nun handeln müsse. Deshalb brauche es keinen weiteren Bericht, man müsse jetzt vielmehr einen Schritt weiter gehen.

    Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid für den neuen Wortlaut der Motion wurde mit 6 zu 4 Stimmen gefällt - will diesen Schritt bewusst nicht tun. Wenn die Kantone und die Gemeinden auf Anweisung des Bundes diese Datenerhebung ohne Verfassungsgrundlage umsetzen müssten, dann führt das aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu mehr Bürokratie, braucht es mehr Personal und verursacht das zusätzliche Kosten. Und das ist ein Aufwand, den die zuständigen Gemeinden und Kantone viel besser für den effektiven Schutz der Kinder einsetzen könnten. Die Verantwortlichen für Kinderschutz in den Kantonen und Gemeinden wissen, was vor Ort geschieht, wo der Schuh drückt. Sie können dementsprechend ihre Ressourcen effizient einsetzen. Eine Zentralisierung hilft hier mit Sicherheit nicht; es dürfte eher das Gegenteil der Fall sein.

    Die Motion setzt kompetenzmässig also am falschen Ort an, und sie geht politisch den falschen Weg. Es braucht aus Sicht der Mehrheit keine neuen Gesetze und neuen Statistiken, auf deren Basis dann vermeintliche Missstände aufgedeckt werden und eine Betreuungsmaschinerie geölt wird. Vielmehr braucht es eine Stärkung des eigentlichen Handwerks im Sinne der Kinder und Jugendlichen, damit dieses Handwerk von den zuständigen Instanzen effektiv und effizient gelebt werden kann.

    Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion gemäss neuem Wortlaut, wie ihn der Bundesrat beantragt, anzunehmen.

  • texte du discours
    Andrea Caroni(PLR.Les Libéraux-Radicaux)
    Suisse
  • Vote
    Intervention
    Suisse

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