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AHV-Renten von der Steuer befreien, um die Pensionierten in der Schweiz wirklich zu unterstützen

(24.406)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz14 mar 2024
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
24.406
Inicio
14 mar 2024
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20240406
Contribuciones(3)
Cronología(7)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Textos(3)
  • BegründungTEXT

    Die jüngsten Diskussionen zur 13. AHV-Rente haben gezeigt, dass die finanzielle Situation von älteren Menschen teilweise prekär ist. Die 13. AHV-Rente begünstigt allerdings gewisse Personen übermässig, während andere Pensionierte benachteiligt werden. Insbesondere wird ein Grossteil der zusätzlichen Mittel ins Ausland abfliessen, ohne dass die Schweiz davon profitiert, da die betreffenden Personen weder Steuer noch Mehrwertsteuer in der Schweiz bezahlen. So werden im Ausland lebende Pensionierte bevorteilt, während Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz zur Kasse gebeten werden.

    Wären die AHV-Renten von der Steuer befreit, würden ältere Menschen unterstützt, die in der Schweiz leben, hier ihr Geld ausgeben und so ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. Zudem würde die Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern, die nach der Pensionierung einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen, verringert, was in Zeiten des Fachkräftemangels sinnvoll ist. Diese Massnahme könnte teilweise finanziert werden über eine Kürzung der Ergänzungsleistungen sowie über verschiedene von dieser Initiative nicht betroffene Steuereinnahmen, die dadurch entstehen, dass durch diesen Anreiz mehr AHV-Bezügerinnen und -Bezüger in der Schweiz bleiben.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    AHV-Renten von der Steuer befreien, um die Pensionierten in der Schweiz wirklich zu unterstützen
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und sämtliche anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen sind dahingehend anzupassen, dass die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung von der Steuer befreit sind.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0