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Geplante Höchstgrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung und die ärztliche Berufsausübung

(26.4536)InterpellationEingereicht
Schweiz2 oct 2026
Perfil
Tipo
Interpellation
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4536
Inicio
2 oct 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20264536
Contribuciones(10)
Cronología(1)
  • Eingereicht
Textos(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Geplante Höchstgrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung und die ärztliche Berufsausübung
  • Eingereichter TextTEXT

    Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen soll mit der Tarifversion 2027 verhindert werden, dass Leistungserbringer über den Einzelleistungstarif offenbar überhöhte Leistungen abrechnen. Dieser Entwicklung soll mit der Einführung einer Höchstgrenze für ärztliche Leistungen (AL) entgegengewirkt werden: Pro ausführenden Arzt oder ausführender Ärztin dürften im Monatsdurchschnitt höchstens 1'577 Taxpunkte der ärztlichen Leistungen pro Arbeitstag zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnet werden. 

     

    Mit dieser Bestimmung wird sämtlichen Ärztinnen und Ärzten eine Höchstgrenze auferlegt, obwohl bereits heute taugliche Instrumente zur Bekämpfung unwirtschaftlicher oder missbräuchlicher Leistungserbringung zur Verfügung stehen. So enthält der neu geltende TARDOC sowohl Zeitleistungen als auch Handlungsleistungen mit normierten Zeitwerten. Die Einführung der neuen Regelung ist bereits auf den 1. Januar 2027 geplant. Die Auswirkungen einer individuellen Begrenzung auf die ambulante Versorgung und auch auf die ärztliche Berufsausübung sind jedoch ungeklärt. Beides kann die Gesundheitsversorgung in unserem Land gefährden, namentlich durch den bereits heute bestehenden Mangel aus Hausärzten und Hausärztinnen.

     

    Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

    1. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der vorgesehenen Regelung auf Fachgebiete mit hoher Produktivität oder einem hohen Anteil an Handlungsleistungen mit normierten Zeitwerten?
    2. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die ambulante Versorgung angesichts desbestehenden Ärztemangels, insbesondere in Bezug auf Wartezeiten und der Aufnahme zusätzlicher Patientinnen und Patienten?
    3. Welche konkreten Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die vorgesehene Höchstgrenze überschreitet? 
    4. Wie will der Bundesrat verhindern, dass Ärztinnen und Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen nach Erreichen der Höchstgrenze auf die Behandlung weiterer Patientinnen und Patienten verzichten müssen?
    5. Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit einer individuellen Begrenzung der abrechenbaren ärztlichen Leistung mit der verfassungsrechtlich geschützten Wirtschaftsfreiheit und der freien Berufsausübung?
    6. Wie unterscheidet sich die vorgesehene Höchstgrenze von einer personenbezogenen Leistungs- oder Budgetbegrenzung?
    7. Nach welchen Kriterien soll die Wirksamkeit dieser Regelung evaluiert werden und welche Massnahmen stehen bei einer negativen Evaluation zur Verfügung? 

    Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0