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BB
Dr. med.

Bettina Balmer

Aktiv
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizZürich

Mandat
Partei
FDP.Die LiberalenQuelle: FDP-Liberale
Fraktion
Fraktion RL
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Zürich
Kammer / Bereich
NR
Sitznummer
98
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
19. April 1966
Zivilstand
verheiratet
Beruf
Arzt/Ärztin
Sprache
Deutsch
Ebenfalls aktiv in
Gemeinderat (ZH)
FDP.Die Liberalen· 7 und 8Ehemalig
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q123183642
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
26.06.2026
Datensatz aktualisiert
27.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(2760)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interessenbindungen(9)
Zutrittsausweise(2)
  • Lobbyist/in
    Meier Thomas · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Partner furrerhugi.ag
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Gromilic Elma
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Reden(37)
  1. Redetext
    RaumfahrtgesetzNr. 26.032
    Schweiz

    Die Raumfahrt ist zukunftsträchtig. Das sehe ich, wenn ich als Zürcher Nationalrätin durch den Innovationspark in Dübendorf spaziere. Dort gehört Schwerelosigkeit zum Forschungsalltag. Parabelflüge mit echter kurzer Schwerelosigkeit erlauben Tests unter realen Bedingungen, etwa für menschliches Gewebe, Kristalle für Quantencomputer oder neuartige Materialien. Ende 2024 unterzeichnete zudem Starlab Space eine Absichtserklärung für den Innovationspark. Dieses Joint Venture von Airbus, Voyager Space, Mitsubishi Corporation und MDA Space entwickelt eine kommerzielle Raumstation, die ab 2030 die alternde ISS ersetzen soll. In Dübendorf sollen ein Kontrollzentrum für Nutzlasten sowie Support- und Logistikeinrichtungen entstehen.

    Die Schweiz ist seit den Anfängen der Raumfahrt immer aktiv involviert. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und beteiligt sich an zahlreichen internationalen Missionen, beispielsweise im Bereich der Satellitennavigation oder auch an Erdbeobachtungssystemen. Wir sind also vorne mit dabei, wenn es um Weltraumforschung und Spitzentechnologie geht, und das finde ich gut so. Denn das Innovationspotenzial in der Raumfahrt ist beträchtlich.

    Es scheint mir darum auch logisch zu sein, dass wir einen nationalen Rechtsrahmen für diesen Sektor schaffen und damit ein verlässlicher Partner im internationalen Geschehen der Raumfahrt bleiben. Als FDPlerin sind mir aber schlanke Strukturen und Rahmenbedingungen wichtig. Es soll so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reguliert werden. Weiter finde ich es sinnvoll, dass das Raumfahrtgesetz ausdrücklich kein Förderinstrument ist, dass in diesem Gesetz also keine neuen Subventionen vorgesehen sind. Es geht allein darum, den technischen Betrieb verbindlich zu regeln und so für Sicherheit in der Raumfahrt zu sorgen. Es soll festgelegt werden, wer welche Bedingungen braucht, wie der Betrieb beaufsichtigt wird, welche Vorgehensweisen bei Schäden vorzusehen sind und wie wir uns international positionieren und austauschen.

    Uns als FDP-Fraktion hat während der Kommissionsberatungen die mit diesem neuen Gesetz einhergehende Administration etwas Sorge bereitet, namentlich das vorgesehene Bewilligungswesen für die zivile Raumfahrt. Sollten solche Bewilligungsverfahren zu umfangreich ausfallen, zu teuer sein und zu lange dauern, wären wir bei innovativen wissenschaftlichen Projekten nicht mehr kompetitiv. Weiter sind hohe bürokratische Hürden gerade auch für kleinere Unternehmen und Start-ups ein echtes Problem. Die Verwaltung hat uns aber zugesichert, dass die Abläufe speditiv seien und je nach Projekt maximal wenige Monate dauern würden. Ich hoffe, dass das dann wirklich so ist, und wiederhole an dieser Stelle deshalb, dass mir das Prinzip der Verhältnismässigkeit gerade bei den geplanten Bewilligungen für die Raumfahrt wirklich wichtig ist. Bei kleinen Satelliten, beispielsweise von einer Grösse von 10 x 10 Zentimetern, bestehen definitiv andere Anforderungen an eine entsprechende Bewilligung als bei einer grossen und tonnenschweren Raumfahrtplattform.

    Weiter haben wir uns in der Kommission auch über Weltraumschrott, Cybersicherheit und Haftungsfragen unterhalten. Diese Themen sind zweifelsohne wichtig, werden aber zu einem guten Teil auch in anderen Gesetzen adressiert.

    Als FDP-Fraktion werden wir auf die Gesetzesvorlage eintreten. Hohe Sicherheit und verlässliches Risikomanagement in der Raumfahrt sind uns wichtig, vor allem, weil die Aktivitäten in diesem Bereich gerade exponentiell zunehmen.

    Nun noch kurz zur Detailberatung: Den Antrag der Mehrheit bei Artikel 2 Buchstabe d, gemäss dem das Gesetz nicht nur für private Akteure gelten soll, werden wir als FDP-Fraktion annehmen. Es erscheint uns logisch, dass die Raumfahrt vom Zusammenspiel zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungsorganen, Start-ups und weiteren Organen lebt.

    Dass beim Zweck des Gesetzes aber auf international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen verzichtet würde und sich die private Raumfahrt nicht bestmöglich entwickeln können sollte, widerspricht einer freisinnig-liberalen Haltung diametral. Den Antrag der Minderheit auf Streichung von Buchstabe d lehnen wir darum dezidiert ab.

    Artikel 8 Absatz 2 thematisiert das Bewilligungswesen. Dazu habe ich mich gerade eben schon geäussert. Ich möchte noch einmal darauf eingehen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man auf die Idee einer Selbstdeklaration kommt, und habe dafür auch Sympathien, zumal die Branche dies wünscht. Andererseits sind, wir haben es gehört, in Artikel 10 pragmatisch Erleichterungen des Bewilligungswesens definiert. Ausserdem gibt es drei gute Gründe gegen eine Selbstdeklaration:

    Erstens verstösst die Selbstdeklaration laut Verwaltung gegen das Völkerrecht.

    Zweitens weist die Raumfahrt ein besonderes Risikoprofil auf und sollte darum so behandelt werden wie Transporte auf der Strasse, auf der Schiene und in der Luft. Für all diese Transportsektoren gilt die Bewilligungspflicht und keine Selbstdeklaration. Die Verwaltung sagte dazu, dass auch niemand auf die Idee käme, sich selbst einen Fahrausweis oder eine Pilotenlizenz auszustellen. Weiter kann man Autos, Eisenbahnen oder Flugzeuge aus dem Verkehr ziehen, sollten sie den Kontrollen nicht mehr genügen. Bei Satelliten, die im Orbit bleiben, ist dies nicht möglich.

    Drittens müsste - das haben wir auch schon gehört - die Selbstdeklaration von Selbstregulierungsorganisationen überprüft werden. Solche Vollzugsstrukturen würden den Ablauf vermutlich eher verkomplizieren als vereinfachen. Aus all diesen Gründen lehnen wir als FDP-Fraktion die Selbstdeklaration ab, obwohl sie auf den ersten Blick verheissungsvoll getönt hat.

    Hingegen haben wir den Antrag zu Artikel 47 Absatz 2, wonach ermässigte oder gar keine Gebühren zu erheben sind, wenn keine erhöhten Risiken bestehen, für geeignet gehalten. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.

    Gemäss den Minderheitsanträgen zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, e, f und m sollen Cybersicherheit, das Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus, Umweltschäden und Ausserbetriebnahmen nochmals verbindlicher in die Bewilligungsvoraussetzungen eingebunden werden. Das lehnen wir ab.

    Beim Thema Umweltschäden möchte ich anfügen: Es geht darum, die Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip zu schonen. Dies ist im Entwurf des Bundesrates enthalten, und dieser Weg erscheint mir zielführend.

    Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2a wird beantragt, dass die Vermeidung von Raumfahrtrückständen und die sichere Beendigung von Raumfahrtaktivitäten griffiger formuliert werden. Auch wenn das Anliegen wieder nachvollziehbar ist, lehnen wir diese Gesetzesanpassung ab, denn das Anliegen wird in Artikel 12 Absatz 1 bereits gut adressiert. Dort steht, dass die planmässige Beendigung der Raumfahrt zu den Sorgfaltspflichten der Betreiber gehört.

    Die bei Artikel 15 Absatz 3 beantragte Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wird bereits von Artikel 15 Absatz 1 abgedeckt, sie ist unserer Meinung nach also redundant.

    Dass die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherungen nicht losgelöst vom internationalen Umfeld reguliert werden sollte, hält die FDP-Fraktion wiederum für sinnvoll - gerade auch mit Blick auf die Standortattraktivität. Entsprechend haben wir den Antrag zu Artikel 27 Absatz 1bis unterstützt.

    Schliesslich wird die FDP-Fraktion das Raumfahrtgesetz annehmen. Es ist ein vernünftiges Gesetz, das mit Augenmass nur das reguliert, was wirklich nötig ist.

  2. Redetext
    Schweiz

    "Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!" - so lautet der Titel der Standesinitiative St. Gallen. Das tönt gut. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum wir ein solches Anliegen hier in diesem Saal überhaupt diskutieren müssen.

    Konkret lädt der Kanton St. Gallen die Bundesversammlung ein, dahingehend tätig zu werden, dass eine Bundesstelle, zum Beispiel die Bundeskanzlei, technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen kann, welche die Nutzerfreundlichkeit, die Sicherheit, die Qualität des Datenmanagements und die Interoperabilität von elektronischen Services verbessern. Weiter will der Kanton St. Gallen, dass die Standards für die Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und für mit öffentlichen Aufgaben betraute Dritte für verbindlich erklärt werden können und dass die Setzung von solchen Standards, die für die Kantone und Gemeinden verbindlich sind, der Zustimmung der Organisation "Digitale Verwaltung Schweiz" bedarf.

    In der Kommission hat die Standesinitiative vor allem aus prozeduralen Gründen Anlass zur Diskussion gegeben. Sie wurde schliesslich mit 10 zu 10 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Wir wurden uns kommissionsintern bezüglich des weiteren Vorgehens also nicht einig.

    Die Sicht der Befürworter der Standesinitiative ist rasch geklärt, denn einerseits hat bereits der Ständerat dieser Standesinitiative St. Gallen Folge gegeben, und andererseits ist es ein legitimes und fortschrittliches Anliegen, dass technische, organisatorische und prozedurale Standards bei der Digitalisierung festgelegt werden, die für alle öffentlichen Verwaltungen gelten und die nötigenfalls auch für verbindlich erklärt werden können. Die Befürworter dieser Standesinitiative möchten ein Zeichen setzen und sichergehen, dass der Bund die an ihn herangetragene Aufgabe ausführt.

    Einige WBK-Mitglieder haben aus grundsätzlichen Bedenken gegen die digitale Transformation dagegen gestimmt. Andere Mitglieder der WBK-N lehnen die Standesinitiative, wie erwähnt, ausschliesslich aus prozeduralen Gründen und den aus ihrer Sicht anfallenden Doppelspurigkeiten ab.

    Schon die Erfüllung des Postulates 23.3050, "Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft in der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?", hat gezeigt, dass Bund, Kantonsregierungen, Gemeinden und Städte daran sind, die digitale Koordination in der Schweiz zu verbessern. Weiter hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 16. Januar 2026 die Kommissionsmotion 26.3005, "Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel", eingereicht, die auf die Motion Würth 24.4045 mit dem fast gleichlautenden Titel "Die Schweiz braucht einen Digitalisierungsartikel in der Verwaltung" zurückgeht.

    Die Kommissionsmotion 26.3005 wurde am 18. März 2026 vom Ständerat angenommen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament Botschaft und Entwurf für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen.

    Dieser Entwurf soll unter Einbezug der Kantone entwickelt werden, und dabei sollen die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz beachtet werden.

    Diejenigen, die der Standesinitiative St. Gallen aus prozeduralen Gründen keine Folge geben wollen, gehen also davon aus, dass die schrittweise Einführung gemeinsamer Standards unter Berücksichtigung kantonaler Bedürfnisse und Besonderheiten auch ohne diese Standesinitiative gelingen wird, zumal es bereits ein Postulat und eine Kommissionsmotion aus dem Ständerat mit dem gleichen Anliegen gibt.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Hässig, wäre es im Rahmen Ihrer Motion auch denkbar, Lösungen zu erarbeiten, die die kantonale Zusammenarbeit der Spitäler verbessern, ohne die nationale Ebene einzubeziehen? Entspräche dies ebenfalls dem Anliegen Ihrer Motion?

  4. Redetext
    Schweiz

    Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben sehr gut erklärt, was alles an dieser Vorlage, über die wir jetzt befinden, nicht ideal ist. Das Problem der Bagatellnotfälle besteht, wir haben es gehört, es ist seit mindestens acht Jahren auch Thema hier in der Politik. Welchen Vorschlag bringt der Bundesrat, um das Problem zu lösen?

  5. Redetext
    Schweiz

    Sehr geehrter Herr Nationalrat Aellen, können Sie mir bestätigen, dass die Bagatellnotfälle auf der Notfallstation ein grosses Problem sind, das Kosten im Bereich von dreistelligen Millionenbeträgen verursacht? Können Sie nochmals kurz erklären, warum die vorgeschlagene Lösung der Anfang eines Ansatzes ist, um dieses Problem zu bewältigen?

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
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