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Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes

(93.3401)InterpellationErledigt
Schweiz21.09.1993
Profile
Type
Interpellation
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
93.3401
Start
21.09.1993
References & source
Official record
Official profile
External ID
19933401
Contributions(26)
  • Jean-François RothMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Luregn Mathias CaveltyMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Hans Jörg HuberMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Kaspar RhynerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
Timeline(2)
  • Erledigt
    Ständerat
  • Erledigt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes
  • Eingereichter TextTEXT

    Seit längerer Zeit wird die Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes geprüft. Die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Massnahme sind ohne Zweifel gegeben.

    Es ist unbestritten, dass im Berggebiet grosse und dringende Investitionen anstehen, um die notwendige Sicherheit der Strassen zu gewährleisten; insbesondere leiden in den Gebirgskantonen die Bevölkerung und die Gäste ganzer Talschaften und bedeutender Fremdenverkehrsorte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstrassen.

    Die Kantone alleine sind nicht in der Lage, diese Investitionen zu tätigen. Es ist dies vielmehr eine Aufgabe, die vom Bund und von den Kantonen gemeinsam erfüllt werden muss.

    Der Bundesrat hat denn auch eine Erweiterung des Hauptstrassennetzes verschiedentlich in Aussicht gestellt. Mit dem positiven Ausgang der Volksabstimmung vom 7. März 1993 stehen nun auch die Mittel zur Verfügung, um gemäss Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes neue Strassen in das Hauptstrassennetz aufzunehmen.

    Der Bundesrat wird deshalb ersucht, Auskunft zu erteilen, ob er bereit ist,

    1. den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstrassennetzes ohne Verzug zu fassen; und

    2. die Zufahrtsstrassen zu den bedeutenden Fremdenverkehrsorten und zu den grossen Talschaften im Berggebiet in das Hauptstrassennetz aufzunehmen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0