Skip to main content

Verfassungsgrundlagen zur Zweckbindung der Treibstoffzölle

(93.3127)MotionErledigt
Schweiz17.03.1993
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
93.3127
Start
17.03.1993
References & source
Official record
Official profile
External ID
19933127
Contributions(19)
Timeline(3)
  • Die Punkte a, b, c werden abgelehnt; Punkt d wird abgeschrieben.
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt, die Buchstaben a und b abzuschreiben, den Buchstaben c in ein Postulat umzuwandeln und den Buchstaben d abzulehnen.
    Bundesrat
  • Erledigt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verfassungsgrundlagen zur Zweckbindung der Treibstoffzölle
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, die Buchstaben a und b abzuschreiben, den Buchstaben c in ein Postulat umzuwandeln und den Buchstaben d abzulehnen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Mit der kürzlichen Treibstoffzollerhöhung aber auch mit der vorgesehenen zukünftigen Zweckbindung der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe an die Bestimmungen von Artikel 36ter der Bundesverfassung ist die Kritik an einer einseitig strassenfördernden Politik noch verstärkt worden.

    Der Bundesrat wird eingeladen, die sich auf Artikel 36ter stützenden Folgeerlasse derart auszugestalten, dass

    a. der heute bereits bestehende Verfassungsspielraum zugunsten der Verwendung der Treibstoffgelder auch ausserhalb des Strassenbaus (insbesondere im Umweltbereich) anteilmässig massiv gestärkt wird;

    b. die Zweckbestimmung auch im Hinblick auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrstrennung/Kombinierter Verkehr u.a.m.) wirkungsvoller zum Zuge kommt.

    Mittelfristig hat der Bundesrat eine erneuerte Verfassungsgrundlage vorzubereiten, welche die heutige Zweckbindung durch eine Bestimmung ablöst,

    c. nach der die Mittelverwendung zur Deckung sämtlicher durch den Verkehr entstehenden Kosten (inklusive sog. externer Kosten) ermöglicht wird;

    d. damit ein allfälliger (nach der Deckung der direkten und externen Kosten verbleibender) Reinertrag nach den Grundsätzen eines Oekobonus zurückerstattet werden kann.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0