Ausbildungsdarlehen und Stipendien für Erwachsene im sekundären Bildungsbereich
(24.4026)- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Permettez-moi de vous rappeler qu'il existe aujourd'hui une répartition claire des tâches entre la Confédération et les cantons. Concrètement, la Confédération verse des contributions aux cantons pour le degré tertiaire, conformément à l'article 66 alinéa 1 de la Constitution ainsi qu'à la loi fédérale sur les aides à la formation. En revanche, tout ce qui concerne les aides à la formation en dehors du degré tertiaire relève exclusivement de la compétence des cantons. La responsabilité financière partagée entre la Confédération et les cantons peut entraîner des inefficacités dans certains domaines. C'est pourquoi le Conseil fédéral et les cantons travaillent actuellement sur le projet "Désenchevêtrement 2027" - en allemand, "Entflechtung 27" - qui examinera également la question des aides à la formation du degré tertiaire. Le rapport intermédiaire a été publié le 24 avril de cette année. Il est recommandé de poursuivre le désenchevêtrement vers une compétence exclusivement cantonale.
De plus, les cantons ont aussi élaboré un concordat intercantonal sur les bourses d'études, auquel, certes, seulement 22 cantons ont adhéré, pour harmoniser les régimes des bourses et garantir un accès équitable aux aides à la formation. En mai 2022, la Conférence suisse des offices de la formation professionnelle a adopté un engagement visant à réduire les obstacles financiers à l'obtention d'une certification professionnelle pour les adultes. Aujourd'hui, la mise en oeuvre est en cours. Enfin, dans le cadre du rapport en réponse au postulat 24.3010 de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture mentionné tout à l'heure, le Conseil fédéral examinera également les questions soulevées par la motion. Le Conseil fédéral devrait adopter ce rapport tout prochainement.
À ce stade, les dispositifs existants sont considérés comme suffisants pour atteindre les objectifs de la motion. C'est pourquoi le Conseil fédéral vous propose de la rejeter.
- RedetextRegina Durrer-Knobel(Die Mitte)Schweiz
Wir haben uns als Land ein klares Ziel gesetzt: 95 Prozent aller 25-Jährigen sollen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, über eine Lehre, eine Maturität, eine Fachmittelschule. Dieser Abschluss ist in der Schweiz das Eingangstor zum Arbeitsmarkt, zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, zur gesellschaftlichen Teilhabe. Und wo stehen wir heute? Der Bildungsbericht 2026 gibt eine klare Antwort: Die Abschlussquote liegt bei 90,1 Prozent - sie ist sogar noch gesunken. Wir entfernen uns von unserem Ziel, und das ist nicht akzeptabel.
Wer sind die fehlenden knapp 5 Prozent? Ein beträchtlicher Teil davon sind junge Erwachsene, Menschen, die ihre Ausbildung abbrechen mussten wegen familiärer Pflichten, gesundheitlicher Probleme, schwieriger Lebensumstände; Menschen, die jetzt nachholen wollen, was sie einst nicht abschliessen konnten; Menschen, die bereit sind, sich anzustrengen, aber keine finanzielle Unterstützung bekommen, schon gar nicht, wenn sie älter werden. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass alle, die willens sind, auch einen Sek-II-Abschluss machen können. Der Bildungsbericht 2026 macht den Zusammenhang schonungslos deutlich: Mehr als 51 Prozent der jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe bezogen, hatten keinen Abschluss auf Sekundarstufe II. Kein Abschluss bedeutet erhöhtes Armutsrisiko; erhöhtes Armutsrisiko bedeutet, dass man sich keine Nachholausbildung leisten kann - ein Teufelskreis. Hier kommt das eigentliche Versagen des heutigen Systems zum Vorschein. Der Bund beteiligt sich gemäss Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung und gemäss dem Ausbildungsbeitragsgesetz an Stipendien und Darlehen, aber nur auf der Tertiärstufe. Die Sekundarstufe II liegt in alleiniger Zuständigkeit der Kantone, und hier haben wir einen Flickenteppich.
Mehrere Kantone kennen faktisch oder rechtliche Altersobergrenzen: Wer über 25, 30 oder 35 Jahre alt ist, erhält kein Stipendium mehr; einzelne Kantone gewähren Erwachsenen ab einem bestimmten Alter gar keine Ausbildungsbeiträge für Sek-II-Ausbildungen mehr.
Meine Motion ist präzise und massvoll. Sie verlangt, der Bundesrat solle analog dem bestehenden Ausbildungsbeitragsgesetz ein Gesetz erarbeiten, das Bundesbeiträge an die kantonalen Aufwendungen für Stipendien und Darlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt. Das ist kein Eingriff in die Kantonsautonomie, es ist eine gezielte Ergänzung. Der Bund schreibt den Kantonen nicht vor, wie sie ihre Stipendien gestalten - er setzt Anreize, genauso wie er es auf Tertiärstufe seit Jahren tut. Das deckt sich mit den Zielen, die wir selbst beschlossen haben. In der BFI-Botschaft weist der Bundesrat ausdrücklich auf die Bedeutung von Stipendien und Darlehen in der Berufsbildung hin - jetzt soll er auch die Konsequenzen ziehen.
Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Er begründet dies mit drei Punkten: dem Stipendienkonkordat, der "Entflechtung 27" und dem Postulat 24.3010.
1. Stipendienkonkordat: Nur 22 von 26 Kantonen sind beigetreten, und auch unter den Konkordatskantonen ist die Umsetzung für Erwachsene lückenhaft.
2. "Entflechtung 27": Mit Verlaub, wir wissen spätestens seit dem EP 27, wie schwierig es ist, mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Es ist jetzt Zeit zu handeln und nicht, auf Projekte zu warten.
3. Das Postulat 24.3010 fordert einen Bericht - das haben wir bereits: Wir haben den Bildungsbericht 2026, wir haben die Bass-Studie. Wir brauchen nicht noch mehr Berichte. Übrigens fordert der Bundesrat bei Annahme der Motion, dass das Ganze in ein Postulat umgewandelt wird. Auch hier: Wir haben genügend Berichte, es ist, wie gesagt, Zeit zu handeln.
Wiedereinsteiger und tiefer qualifizierte Arbeitnehmende sind kein Randphänomen, sie sind Fachkräfte. Deswegen: Stimmen Sie der Motion zu, geben wir dem Bundesrat den Auftrag, die Lücke im Gesetz zu schliessen; für Erwachsene, die eine zweite Chance verdienen, und für ein Land, das seine eigenen Bildungsziele endlich ernst nehmen sollte.
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