Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache
(24.302)- Abstimmung
- RedetextMike Egger(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich darf Ihnen heute die Haltung der Mehrheit der Kommission zur Initiative des Kantons Solothurn erläutern. Die Initiative verlangt, dass das Raumplanungsgesetz und/oder das Umweltschutzgesetz so anzupassen ist, dass bei Vorhaben mit gewichtigen kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Raum und Umwelt auf Verlangen eines Nachbarkantons zwingend ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Der Kanton Solothurn begründet sein Begehren damit, dass unterschiedliche Schwellenwerte in den Kantonen, zum Beispiel bei der Definition von verkehrsintensiven Anlagen, zu Ungleichbehandlungen führen können. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Projekte über Kantonsgrenzen hinweg wirken, etwa bei Logistikvorhaben, Windkraftanlagen oder grossen Einkaufszentren. Solothurn möchte, dass Nachbarkantone in solchen Fällen ein eigenes Richtplanverfahren einleiten können. [PAGE 1840]
Die Kommission anerkennt die besonderen raumplanerischen Herausforderungen im Mittelland und die starke Verflechtung der Kantone. Gleichwohl ist die Mehrheit der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen bereits heute ausreichende Instrumente zur Koordination unter den Kantonen vorsehen. Artikel 7 des Raumplanungsgesetzes verpflichtet beispielsweise die Kantone, mit dem Bund und mit Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Artikel 12 des Raumplanungsgesetzes ermöglicht es den Kantonen, unter Aufsicht des Bundesrates ein Bereinigungsverfahren einzuleiten, wenn keine Einigung zustande gekommen ist. Vor der Genehmigung von Richtplänen werden zudem Nachbarkantone ohnehin vom Bund angehört. Weiter ist richtig, dass diese Schwellenwerte von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind, weil ja auch jeder Kanton andere Gegebenheiten hat. Der Richtplan ist ein Instrument des Kantons, der den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Kantons Rechnung trägt. Es ist ein Unterschied, ob ein grosses Einkaufszentrum zum Beispiel im Kanton Zürich oder im Kanton Uri erstellt wird. Und genau deshalb macht es eben Sinn, hier nicht einfach eine Zahl für die ganze Schweiz festzulegen, sondern individuell auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen.
Damit sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit die Interessen der betroffenen Kantone genügend abgesichert. Die Mehrheit sieht deshalb auch keinen Handlungsbedarf und unterstützt den Entscheid des Ständerates, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Sie erachtet die unterschiedlichen Schwellenwerte, wie ausgeführt wurde, als problematisch und will im bestehenden System einen blinden Fleck beseitigen. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass das geltende Raumplanungsgesetz die nötige Flexibilität und gleichzeitig wirksame Koordinationsmassnahmen beinhaltet und dies alles gut abdeckt. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung, wie sie der Kanton Solothurn fordert, würde das System verkomplizieren, ohne einen echten Mehrwert zu schaffen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
- RedetextStefan Müller-Altermatt(Die Mitte)Schweiz
Die spätmittelalterliche Territorialpolitik der Stadt Solothurn zeitigte ein bemerkenswertes Resultat: Entstanden ist der Kanton Solothurn in seiner unverkennbaren, wunderbaren Form, ob der, so er denn könnte, sogar der Vierwaldstättersee vor Neid erröten würde. Das ist der Kanton Solothurn, er hat eine ganz besondere Charakteristik. Der Ursprung liegt im Mittelalter, die Folgen sehen wir heute.
Heute ist mein Kanton sehr oft betroffen, wenn in Nachbarkantonen gebaut oder nur schon geplant wird. Nun sieht das eidgenössische Recht, das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), bei Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt vor, dass im kantonalen Richtplan Grundlagen geschaffen werden. Das RPG fordert gewisse[NB]Mindestinhalte[NB]in Bezug auf das, was definiert sein muss, um diese Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu definieren. Es sind aber nur Mindestinhalte, die das RPG vorgibt.
Die Kantone selbst sind frei, welche Themen sie in den Richtplan aufnehmen wollen und mit welcher Tiefe sie das tun. Sie sind auch frei, unterschiedliche Grössen, unterschiedliche Planungssysteme, unterschiedliche Schwellen für vergleichbare Vorhaben zu definieren. Das geschieht im Kanton Solothurn und in seinen Nachbarkantonen. Denn der Kanton Solothurn ist nicht nur unzweifelhaft einer der schönsten Kantone, er ist auch unzweifelhaft einer der wichtigsten. Fast alle sind in den letzten Tagen durch den Kanton Solothurn gefahren. Er liegt im Mittelland, in einer sehr verkehrsintensiven Region. Deshalb werden im Kanton Solothurn und in seiner Nachbarschaft sehr verkehrsintensive Anlagen gebaut.
Das Problem ist, dass die Kantone definieren, was verkehrsintensiv ist, und dass sie das unterschiedlich definieren. Der Kanton Bern hat beispielsweise eine tiefere Schwelle für die Definition einer verkehrsintensiven Anlage als der Kanton Solothurn. Wenn die A1 verstopft ist - das kommt vor -, dann wird das hohe Verkehrsaufkommen eben über die Hauptstrassen abgewickelt, und das betrifft dann die Bevölkerung des Kantons Solothurn, ohne dass sie jemals bei einem Vorhaben im Nachbarkanton mitreden konnte. Genau das will diese Standesinitiative ermöglichen. Sie will die Mitsprache für die Nachbarkantone garantieren, die von Vorhaben in einem Kanton betroffen sind, die intensiv sind und eine Auswirkung auf Raum und Umwelt haben. Die Standesinitiative verlangt, dass die Bundesversammlung die Mitsprache der Nachbarkantone bei wichtigen überkantonalen Vorhaben sicherstellt, indem auf Verlangen eines betroffenen Nachbarkantons zwingend ein Richtplanverfahren einzuleiten ist. Es soll also der betroffene Kanton beim ausführenden Kanton verlangen können, dass er ein Richtplanverfahren durchführt.
Nun wurde in der Kommission gesagt, es gebe ja schon Möglichkeiten, um diese Einsprache sicherzustellen. Die Nachbarkantone würden vom Bund immer angehört, wenn ein Richtplan angepasst wird. Es ist nun aber halt so, dass dies nicht reicht. Wir von der Minderheit anerkennen, dass die Rechtsgrundlagen ein Verfahren vorsehen, mit dem bei unterschiedlichen Interessen von benachbarten Kantonen eine Einigung erzielt werden soll. Aber bei solch raumwirksamen Vorhaben stört immer noch der Umstand der unterschiedlichen Schwellenwerte in den Kantonen.
Beim Verfahren im Raumplanungsrecht zur Koordination bei der Richtplanung über die Kantonsgrenzen hinweg gibt es einen blinden Fleck. Diesen blinden Fleck will diese Standesinitiative beseitigen. Ich bitte Sie, ihr Folge zu geben.
- Redetext
- Redetext
- RedetextBenedikt Würth(Die Mitte)Schweiz
Der Kanton Solothurn hat eine Standesinitiative eingereicht, die bei Vorhaben, die gewichtige kantonsübergreifende Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufweisen, die Mitsprache von Nachbarkantonen fordert. In diesem Fall soll auf Verlangen eines betroffenen Nachbarkantons ein Richtplanverfahren Pflicht sein.
Die Kommission hat eine Delegation aus dem Kanton Solothurn angehört. Die Delegation hat ausgeführt, dass der Kanton Solothurn seesternförmig sei - seesternförmig, das stimmt offenbar, Kollegin Roth. Viele Gemeinden grenzen an einen anderen Kanton. Kein Punkt im Kanton ist mehr als fünf Kilometer von einer Kantonsgrenze entfernt, und dies notabene in einem sehr dynamischen Raum im Mittelland, wo der Nutzungsdruck generell sehr hoch ist. Entsprechend haben die vielen Vorhaben rund um den Kanton Solothurn [PAGE 78] auch einen grossen Einfluss auf Raum und Umwelt im Kanton Solothurn. Das zeigt eigentlich die Betroffenheit sehr gut, die letztlich zu dieser Standesinitiative geführt hat.
Grosse Vorhaben unterstehen gemäss Artikel 8 Absatz 2 RPG der Richtplanpflicht. Bei Projekten, die kantonsübergreifend wirken, besteht die Schwierigkeit, dass es unterschiedliche Schwellen und unterschiedliche Referenzwerte gibt, z.[NB]B. bei den Fahrzahlen, ab wann ein Vorhaben ein Grossvorhaben im Sinne des RPG ist und somit eine Richtplanpflicht auslöst. Von besonderem Interesse wird das, wenn ein solches Vorhaben in einem Kanton realisiert wird, die Erschliessung aber zu einem Grossteil über einen anderen Kanton erfolgt. In solchen Fällen kann es durchaus sein, dass der Kanton X keinen Richtplaneintrag vorsieht, der Nachbarkanton Y dies für das gleiche Vorhaben aber vorsehen würde.
Massgebend ist heute nur die Definition des Standortkantons; es gilt also das Territorialitätsprinzip. Die Standesinitiative ritzt dieses Prinzip, indem bei Vorhaben mit gewichtigen kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Raum und Umwelt eben auf Verlangen eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Somit könnte ein Kanton sein Planungsverständnis im Nachbarkanton implementieren.
Für die Kommission genügen die heutigen Instrumente. Sie lehnt darum die Initiative ab. Es ist ja nicht so, dass bei gewichtigen kantonsübergreifenden Vorhaben keine Richtplanpflicht besteht. Die Frage ist, ob wir einen interkantonalen Eingriff in die Kantonshoheit der Raumplanung machen wollen, indem wir einen Nachbarkanton faktisch ermächtigen, im anderen Kanton seine Schwellen zu implementieren, zumindest, was die verfahrensrechtliche Ausgangslage für den Richtplan anbelangt. Aus staatspolitischen Gründen wird dies abgelehnt. Es gibt in der Schweiz grössere und kleinere Kantone, seesternförmige Kantone, quadratische Kantone, alles Mögliche, und es gibt entsprechend auch ein unterschiedliches Planungsverständnis. Aber deswegen die Planungsautonomie eines Kantons einzuschränken, erscheint der Kommission auch mit Blick auf Artikel 75 der Bundesverfassung als nicht angemessen.
Es kommt dazu, dass bereits heute interkantonale Koordinationsregeln gelten. Die Kantone arbeiten mit den Behörden der Nachbarkantone zusammen, soweit sich ihre Aufgaben berühren. Einigen sich die Kantone nicht, wie raumwirksame Tätigkeiten abgestimmt werden sollen, kann ein Einigungsverfahren verlangt werden. In Artikel 12 der Raumplanungsverordnung heisst es explizit, dass von den Nachbarkantonen die Anpassung eines kantonalen Richtplans verlangt werden kann. Das entspricht im Prinzip dem Anliegen, das hier vor uns liegt.
Es kommt weiter dazu, dass gemäss Artikel 11 RPG ein Richtplan vom Bundesrat nur dann genehmigt werden darf, wenn unter anderem die raumwirksamen Aufgaben der Nachbarkantone sachgerecht berücksichtigt werden. Dem vorgelagert ist eine Anhörung aller Nachbarkantone im Rahmen des Prüfungsverfahrens. Kann ein Teil des Richtplans oder der ganze Richtplan nicht genehmigt werden, ordnet der Bundesrat eine Einigungsverhandlung an. Die Mitwirkung der Kantone ist also auf alle Fälle sichergestellt. Das funktioniert offenbar auch, denn die Zahl der Bereinigungsverfahren ist relativ klein.
Schliesslich kann gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Raumplanungsverordnung auch eine Richtplananpassung verlangt werden, wenn im Richtplan noch nichts vorhanden ist. Das ist natürlich auch eine Fallkonstellation. Es ist dann zu prüfen, ob ein Vorhaben tatsächlich in den Richtplan aufgenommen werden muss. Das ARE als Koordinationsamt kann dabei involviert werden. Im Fall des Kantons Bern hat das ARE beispielsweise darauf hingewirkt, dass die infrage stehenden Vorhaben in Roggwil und Utzenstorf in den Richtplan aufgenommen werden, obwohl der Kanton Bern diese nach seiner Praxis an sich nicht als richtplanwürdig erachtet hatte.
Schliesslich ist es klar, dass die Kantone die interkantonale Kooperation im Richtplanverfahren auch im eigenen Interesse pflegen. Denn wenn ein Kanton bei einem Vorhaben keine Richtplanung macht, sondern direkt in die Nutzungsplanung geht, riskiert er natürlich Einsprachen mitunter auch des Nachbarkantons. So kann es dann sein, dass ein wesentliches Bauvorhaben wieder auf Feld 1 zurückgeschickt wird. Diesbezüglich gibt es natürlich auch ein klares Interesse, diese Verfahren gut und sachgerecht und unter Einbezug der Nachbarkantone zu machen.
Die Kommission hat aus all diesen Überlegungen heraus diese Standesinitiative abgelehnt, und zwar mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
- Redetext
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