Bundesverwaltungsgericht. Präsidium und Vizepräsidium 2025-2026
(24.206)- SpeechSpeechSchweiz
1.[NB]Wahl der Präsidentin für 2025/26[GZ]
1.[NB]Election de la présidente pour 2025/26[GZ]
[VS][GZ]
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin [GZ]
Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 235 [GZ]
eingelangt - rentrés ... 233 [GZ]
leer - blancs ... 17 [GZ]
ungültig - nuls ... 0 [GZ]
gültig - valables ... 216 [GZ]
absolutes Mehr - Majorité absolue ... 109 [GZ]
[VS][GZ]
Es wird gewählt - Est élue [GZ]
Cotting-Schalch Claudia ... mit 216 Stimmen
[VS]
[VS]
2.[NB]Wahl der Vizepräsidentin für 2025/26[GZ]
2.[NB]Election de la vice-présidente pour 2025/26[GZ]
[VS][GZ]
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin [GZ]
Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 235[GZ]
eingelangt - rentrés ... 228[GZ]
leer - blancs ... 47[GZ]
ungültig - nuls ... 26[GZ]
gültig - valables ... 155[GZ]
absolutes Mehr - Majorité absolue ... 78[GZ]
[VS][GZ]
Es wird gewählt - Est élue [GZ]
Theis Contessina ... mit 144 Stimmen
[VS]
Ferner haben Stimmen erhalten-Ont en outre obtenu des voix[GZ]
Verschiedene - Divers ... 11
[VS]
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Ich gratuliere den Gewählten herzlich zu ihrer Wahl und wünsche ihnen viel Erfolg, Glück, Freude und Befriedigung bei der Ausübung ihres Amtes! (Stehende Ovation)
- RedetextPirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Als Präsident der Gerichtskommission orientiere ich Sie über die Vorbereitung dieser Wahl. Gemäss Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht wählt die Bundesversammlung die Präsidentin bzw. den Präsidenten und auch die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes auf Vorschlag des Gesamtgerichtes des Bundesverwaltungsgerichtes. Mit Schreiben vom 30.[NB]Oktober 2024 an die Gerichtskommission schlägt das Gesamtgericht die aktuelle Vizepräsidentin, Frau Claudia Cotting-Schalch, als Präsidentin und die Richterin Contessina Theis als Vizepräsidentin für die Amtsperiode 2025-2026 vor.
Am 13.[NB]November 2024 führte Ihre Kommission, die Gerichtskommission, die Anhörungen mit den zwei Kandidatinnen durch. Beide Kandidatinnen wurden mit verschiedenen Vorkommnissen aus der Vergangenheit konfrontiert. Sie nahmen zu den Fragen Stellung, so auch Frau Richterin Contessina Theis zur Frage der von Nationalrat Pascal Schmid gerade aufgeworfenen Koordinationspflicht. Für die Mehrheit der Gerichtskommission wurden die Fragen sowohl von Frau Vizepräsidentin Cotting-Schalch wie auch von Richterin Contessina Theis klar und nachvollziehbar beantwortet, so auch die aufgeworfene Frage der Koordinationspflicht, die der zuständige Spruchkörper - nicht Frau Contessina Theis allein - im konkreten Fall verneinte; die Gerichtsleitung kommunizierte dies damals auch so. Die Mehrheit Ihrer Gerichtskommission kommt nach den Anhörungen zum Schluss, dass beide Kandidatinnen erfahrene Richterinnen sind, dass sie sich der Herausforderungen des Amtes sehr wohl bewusst sind und dass sie sich für ein geeintes Bundesverwaltungsgericht einbringen möchten.
Die Richterin Contessina Theis kam 2007 als Gerichtsschreiberin ans Bundesverwaltungsgericht und wurde 2011 von der Vereinigten Bundesversammlung zur Richterin gewählt. Sie kennt das Bundesverwaltungsgericht also seit siebzehn Jahren aus verschiedenen Funktionen und Sichtweisen. Sie war Kammerpräsidentin und Abteilungspräsidentin der Schlichtungsstelle der Kammer "NDG". Neben Frau Vizepräsidentin Claudia Cotting-Schalch bringt also auch sie langjährige Erfahrung mit.
Die Gerichtskommission hat nach einer intensiven Diskussion mit 11 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Fraktionen Frau Claudia Cotting-Schalch als Präsidentin und Frau Contessina Theis als Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes als Wahlvorschlag zu unterbreiten. Alle Fraktionen ausser jene der SVP, wie Sie gehört haben, unterstützen diesen Wahlvorschlag.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Gerichtskommission, diesen Wahlvorschlag zu unterstützen.
[VS]
- RedetextPascal Schmid(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Zur Wahl des Vizepräsidiums des Bundesverwaltungsgerichts gebe ich Ihnen eine Erklärung der SVP-Fraktion ab. Vorgeschlagen ist als Vizepräsidentin Frau Theis von den Grünen. Frau Theis ist für die SVP-Fraktion aus folgenden Gründen nicht wählbar.
Die "Neue Zürcher Zeitung" titelte am 28.[NB]Oktober 2023: "Wildes Datensammeln, verschwundene Akten. Ein Gutachten stellt dem Bundesverwaltungsgericht kein gutes Zeugnis aus." Schlagzeilen wie diese sind dem Ansehen der Justiz nicht gerade förderlich. Seit einigen Jahren ist in unserem Land ein grösser werdendes Misstrauen gegenüber den Behörden spürbar. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken, wo wir können. An die Gerichtsleitung sind daher strenge Massstäbe anzulegen. Wer führt, soll Vorbild sein, in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht.
Frau Theis ist Mitglied einer der beiden Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts. Die von ihr präsidierte Abteilung erliess am 22.[NB]November 2023 ein aufsehenerregendes Urteil. Dieses Urteil sollte eine Praxisänderung im Umgang mit weiblichen Asylsuchenden aus Afghanistan begründen. Es liegt mir fern, hier Urteilskritik üben zu wollen. Wir respektieren ... (Teilweise Heiterkeit) Ja, da können Sie gerne lachen auf der linken Seite - wir respektieren die Gewaltenteilung.
Und jetzt müssen Sie gut zuhören: Zu kritisieren ist aber, dass das Urteil nicht mit der zweiten Asylabteilung koordiniert wurde. Fakt ist, dass das Urteil der bisherigen Gerichtspraxis widersprach, was ein späteres Urteil bestätigte. Wenn eine Abteilung am Bundesverwaltungsgericht abweichend von der bisherigen Praxis entscheiden will, so ist sie nach Artikel 25 des Verwaltungsgerichtsgesetzes dazu verpflichtet, sich mit beiden Abteilungen, mit allen 27 Asylrichtern, abzustimmen. [PAGE 2606] Ohne eine solche Koordination darf eine Abteilung nicht anders entscheiden. Diese Koordinationspflicht ist von zentraler Bedeutung. Es geht um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung; das ist zu gewährleisten.
Es geht um die Rechtssicherheit, um nichts weniger als die Rechtssicherheit, es geht um die Zuverlässigkeit und um die Berechenbarkeit der Regeln, die in unserem Land gelten. Die Rechtssicherheit ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil, ein Standortfaktor für die Schweiz. Mit dem[NB]Afghaninnen-Urteil wurde die Koordinationspflicht klar missachtet, dies offenkundig deshalb, um vorzupreschen und um eine Praxisänderung zu erzwingen. Dafür war Frau Theis als Vorsitzende des Spruchkörpers verantwortlich.
Kurz darauf titelte die "Neue Zürcher Zeitung", ich zitiere: "Umstrittenes Asylurteil für Afghaninnen: Wie drei Richter das Parlament ausbremsten." Das war am 10.[NB]Januar 2024. Weiter stand im Artikel: "Drei Richter allein dürfen ein solches Grundsatzurteil gar nicht fällen." Dass Gerichtsurteile wie in diesem Fall zu parlamentarischen und gar öffentlichen Diskussionen führen, ist sehr ungewöhnlich und für das Ansehen der Justiz alles andere als gut.
Der SVP-Fraktion war es daher ein Anliegen, dieser Sache auf den Grund zu gehen. Deshalb haben wir Frau Theis zu einer Anhörung eingeladen. Leider zeigte Frau Theis jedoch sehr wenig Interesse, zur Klärung der offenen Fragen beizutragen, um es einmal sehr diplomatisch zu formulieren.
Wir erwarten von Richterinnen und Richtern, dass sie das Recht nicht nur auf andere anwenden, sondern dass sie das Recht auch selber achten und einhalten, denn es steht ein sehr hohes Gut auf dem Spiel. Es geht um das Vertrauen unserer Bevölkerung in unseren Rechtsstaat. Von einer künftigen Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir, dass sie ihr Amt gewissenhaft und absolut vorbildlich ausübt. Das ist bei Frau Theis nicht gewährleistet, nachdem sie sich über eine Schlüsselvorschrift des Verwaltungsgerichtsgesetzes hinweggesetzt hat.
Aufgrund dieser internen und öffentlich bekannten Vorgänge ist es schwer vorstellbar, dass Frau Theis das zerstrittene Gericht in St.[NB]Gallen zu einen vermag. Das ist keine gute Ausgangslage für eine Vizepräsidentin, denn eines wäre in St.[NB]Gallen dringend notwendig: mehr Einigkeit und weniger Gräben.
Aus diesen Gründen ist Frau Theis für die SVP-Fraktion nicht wählbar.
- Redetext
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