Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen
(23.448)- Abstimmung
- Redetext
- RedetextManuela Weichelt(Alternative Linke)Schweiz
Die parlamentarische Initiative Kamerzin verlangt eine bessere Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit und des Invaliditätsgrades. Dies soll im A-Test festgehalten werden.
Wir befinden uns bereits in der zweiten Phase. Ihre SGK-N führte schon im Oktober 2025 Anhörungen durch. Die weitere Arbeit machten wir von den Ergebnissen des Weissenstein-Symposiums abhängig. Das Symposium fand Anfang dieses Jahres statt. Für diesen Sommer sind zudem Workshops und ein runder Tisch mit den wichtigsten Akteurinnen geplant, um ein mögliches Modell zur praktischen Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin auszuarbeiten. Weiter liegt auch ein Expertenbericht von Professor Thomas Gächter und Dr. Michael Meier vor. Da die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative diesen Sommer abläuft, haben wir über eine entsprechende Fristverlängerung zu entscheiden.
Ihre SGK-N reichte auch eine Motion zur Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten ein, die unser Rat diese Woche, nämlich am 17. Juni 2026, guthiess, wie bereits vorhin gesagt wurde. Sie wissen, dass einer Motion in diesem frühen Stadium noch vieles passieren kann und wir sie noch längst nicht in trockenen Tüchern haben. Aufgrund der Erfahrungen damit, wie schwer sich die Verwaltung und der Bundesrat getan haben, den Willen des Parlamentes bei der parlamentarischen Initiative Kamerzin umzusetzen, besteht ein begründeter Verdacht, dass die Aufnahme des Anliegens der Motion in die nächste IV-Revision für die SGK-N erneut unbefriedigend sein wird.
Deshalb stellt Ihnen unsere Minderheit den Antrag, die Frist der parlamentarischen Initiative Kamerzin zu verlängern.
Zur Erinnerung: Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, einen Begriff zu überarbeiten, der in der Praxis nicht funktioniert, nämlich den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt". Der Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes ist ein fiktives, theoretisches Konzept, das den Menschen nicht gerecht wird.
Die Minderheit bittet Sie deshalb aus all diesen Gründen, die parlamentarische Initiative Kamerzin aufrechtzuerhalten und die Fristverlängerung zu gewähren, bis wir die Gewähr haben, dass die Motion der SGK-N im Ständerat angenommen und in der bevorstehenden IV-Revision auch wirklich umgesetzt wird.
Dies ist ein übliches Verfahren. Besten Dank für die Unterstützung der Minderheit.
- RedetextThomas de Courten(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2026 über die Verlängerung der Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes oder über die Abschreibung der parlamentarischen Initiative nach Artikel 113 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes beraten.
Die parlamentarische Initiative verlangt im Interesse der gesundheitlich beeinträchtigten Personen sowie um den realen Beschäftigungsmöglichkeiten invalider Personen und den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen.
Die Kommission anerkennt die Anliegen der Initiative, die realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit und des Invaliditätsgrades besser zu berücksichtigen. Sie sieht Handlungsbedarf, die historisch gewachsene Methode zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und somit der Berechnung des Invaliditätsgrades und der Rente abzulösen. Die aktuelle Methode gehe von einem fiktiven Arbeitsmarkt aus und benachteilige so die betroffenen Menschen.
Gleichzeitig stellt die Kommission aber auch fest, dass die Berechnung des Invaliditätsgrades sehr komplex ist und Änderungen daran massgebliche Auswirkungen auf die gesamte Invalidenversicherung und weitere Sozialversicherungen haben. Die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Lösung, den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen, greift aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu kurz. Zwar würde damit das problematische Konzept des ausgeglichenen Arbeitsmarktes aufgegeben. Dem zentralen Anliegen, die individuelle Situation stärker zu berücksichtigen, würde aber dennoch nicht genügend Rechnung getragen. Die Kommission begrüsst daher, dass auch in der Praxis Diskussionen zu einer adäquaten und modernen Methode laufen.
In Anbetracht dieser Ausgangslage hält die Kommission den Weg über eine parlamentarische Initiative insgesamt für nicht zielführend. Vielmehr soll eine Anpassung im Rahmen der nächsten Revision der IV erfolgen. Die Kommission reichte deshalb mit 23 zu 2 Stimmen die Motion 26.3018, "Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten", ein. Ich erinnere daran, dass unser Rat am Mittwoch, den 17. Juni 2026 genau diese Motion angenommen hat. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Grundanliegen der parlamentarischen Initiative im Rahmen der nächsten IV-Revision mit Hilfe von innovativen Ansätzen umzusetzen. Dabei soll auf den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt", wie er heute angewendet wird, verzichtet und stattdessen eine realistische Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit unter Ausschluss konjunktureller Einflüsse angestrebt werden. Die Kommission spricht sich zudem für ein schnelles und effizientes Verfahren im Sinne der Versicherten aus.
Daher beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die parlamentarische Initiative 23.448 abzuschreiben.
- Redetext
Data: OpenParlData · CC BY 4.0