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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Stand der Bearbeitung der Gesuche

(18.5548)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz19.09.2018
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wie Sie richtig bemerkt haben, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, war es so vorgesehen, dass diese Anlaufstellen auch nachher noch funktionieren sollen. Der Bundesrat kann das den Kantonen nicht aufzwingen, aber er wird sicher mit den Kantonen in Kontakt bleiben, sie auch motivieren. Ich muss umgekehrt schon auch sagen: Es gab sehr viele Kantone, die sofort - lange bevor der Gesetzgeber aktiv geworden ist - bei den Opferhilfestellen, aber auch bei der Suche von Akten, bei deren Bearbeitung oder deren Kenntnisnahme ihre Unterstützung angeboten haben. Von daher gesehen denke [PAGE 1524] ich, ist die Unterstützung der Kantone sehr gross. Aber wir werden sicher noch weiterschauen müssen, dass diese Unterstützung auch fortgesetzt wird.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Sie gestatten mir eine Vorbemerkung. Meine Frage stelle ich - ich lege meine Interessenbindung offen - als Präsidentin der Opferhilfe beider Basel. Es geht um Folgendes: Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von 1981 sieht vor, dass die Kantone auch nach Abschluss dieser Entschädigungsverfahren eine Anlaufstelle für die Betroffenen bereithalten. Diese sind vor allem auch zuständig für die längerfristige Hilfe und für die Unterstützung bei der Aktensuche. Wir kennen Kantone, die das noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Anlaufstellen in den Kantonen auch nach Abschluss der Entschädigungsverfahren weitergeführt werden?

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Bis Ende August 2018 konnten 2500 Gesuche, insbesondere solche von schwer erkrankten sowie von betagten Opfern, prioritär behandelt werden. Bei rund 2100 dieser Gesuche kam es bereits zur Auszahlung. Derzeit werden die Ressourcen konzentriert, um die Gesuchsbearbeitung weiter zu beschleunigen, sodass sämtliche Gesuche bereits bis spätestens Ende 2019 behandelt sein sollten. Das ist fast anderthalb Jahre früher als gesetzlich vorgegeben.

    Ausserdem dürfte die Bearbeitung aller Gesuche, die prioritär behandelt werden, sogar bereits Ende Februar 2019 abgeschlossen sein. Dabei handelt es sich um die Gesuche von Personen, die älter als 75 Jahre sind, von Schwerkranken und von Personen, die bereits Soforthilfe erhalten haben. Diejenigen Personen, deren Gesuch gutgeheissen wird, erhalten alle den maximalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25[NB]000 Franken.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0