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Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit

(18.409)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz07.03.2018
Speeches(9)
Sorted by Speech date, Descending
9 Results
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Le président (de Buman Dominique, président): Chers collègues, nous en avons terminé avec notre ordre du jour, exceptionnellement avec près d'une heure d'avance sur le programme. Mais n'ayez aucune mauvaise conscience, sachant qu'il arrive très souvent au Conseil des Etats de terminer plus tôt ses travaux. Nous sommes encore largement gagnants! (Hilarité) Je vous souhaite un très bon week-end.[GZ]

    [VS][GZ]

    [VS][GZ]

    [VS][GZ]

    Schluss der Sitzung um 11.40 Uhr [GZ]

    La séance est levée à 11 h 40

    [PAGE 1520]

    [VS]

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    [VS]

    [VS]

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Fathi Derder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Je serai relativement bref; vous avez entendu les arguments. Réunie le 16 août dernier, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture de notre conseil a procédé à l'examen préalable de l'initiative citée en titre. Cette initiative vise à instaurer la transparence salariale dans les entreprises. La commission, vous l'avez entendu, propose par 18 voix contre 7 de ne pas donner suite à l'initiative. Vous avez entendu les arguments de l'auteure ainsi que ceux de la minorité.

    Pourquoi la commission ne donne-t-elle pas suite et vous recommande-t-elle de ne pas donner suite à cette initiative? Je pense qu'il faut d'abord préciser que, sur l'objectif, tout le monde est d'accord sur le fait que l'on doit atteindre l'égalité salariale. L'inégalité salariale est totalement inacceptable, et il faut envisager et analyser toute forme de mesure qui nous permettrait d'atteindre l'égalité salariale. Votre commission est convaincue de ceci d'ailleurs. J'en veux pour preuve que, lors de la même séance de commission, elle a adopté la révision de la loi sur l'égalité en se ralliant à la version du Conseil des Etats. Sur le principe, on est tous d'accord qu'il faut en finir avec l'inégalité salariale entre hommes et femmes.

    Le point qui a dérangé votre commission est plus spécifiquement celui de l'obligation. Si je cite l'auteure, elle nous demande de créer "des bases légales qui imposeront ... aux entreprises de publier les salaires en interne sous une forme adéquate". Cet élément a été déterminant, et il a découragé - si j'ose dire - notre commission de soutenir cette initiative sur la transparence des salaires. On est ici clairement en train de toucher, comme cela a été dit par mon préopinant, à la liberté contractuelle, qui est un droit garanti par la Confédération.

    On a donc un objectif qui est certes très louable, mais on empiète sur une liberté fondamentale. Je suis libre, si je le souhaite, de passer un contrat avec un employeur ou un collaborateur, et si les deux parties prenantes sont d'accord pour que le salaire ne soit pas divulgué, il n'y a pas de raison que l'Etat en impose la divulgation. Un minimum de respect de la vie privée ainsi que de la liberté contractuelle s'impose.

    Pour toutes ces raisons, comme je l'ai dit, même si l'objectif de l'initiative est louable et que nous nous y rallions, nous vous recommandons de ne pas y donner suite.

  • Redetext
    Mauro Tuena(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Natürlich, wir haben nichts gegen das, was heute schon freiwillig gemacht werden kann. Sie wollen aber eine solche Lohntransparenz im Gesetz verankern. Ich habe Ihnen die Gründe dargelegt, warum die Kommissionsmehrheit das zum jetzigen Zeitpunkt so nicht will. Aber ich bin sicher, dass wir miteinander am kommenden Montag bei der Beratung des Gleichstellungsgesetzes noch intensive Diskussionen führen werden.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Tuena, Sie haben hier gleichsam behauptet, die Lohntransparenz sei verfassungs- und rechtswidrig. Meine Frage: Haben Sie sich mit der einschlägigen Literatur auseinandergesetzt, insbesondere mit dem Artikel zu Lohngeheimnis und Lohntransparenz von Conradin Cramer, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt? Er kommt klar zum Schluss, dass der Arbeitnehmer gemäss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzgesetzes in die Weitergabe von Lohndaten einwilligen kann. So wird es auch praktiziert. Kennen Sie das?

  • Redetext
    Mauro Tuena(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Am 7. März 2018 reichte Frau Leutenegger Oberholzer diese parlamentarische Initiative mit dem Titel "Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit" ein. Den Inhalt und die Forderung des Vorstosses hat die Initiantin vorhin detailliert ausgeführt. Am 16. August dieses Jahres hat die Fachkommission dieses Rates die vorliegende parlamentarische Initiative beraten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben.

    Dies aus folgenden Gründen: Die Zielsetzung dieses Ansinnens entspricht einer jederzeit öffentlichen und [PAGE 1519] vollkommenen Lohnkontrolle, da ja sämtliche Löhne, also auch individuelle Löhne, offengelegt werden sollen. Eine solche öffentliche Lohntransparenz wäre ein massiver Eingriff in die Arbeitsvertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin abgeschlossen und nicht etwa mit der Politik.

    Die Löhne, weitere Entgelte wie etwa Vergünstigungen, Spesen, Entschädigungen usw. sind Teil des Arbeitsvertragsgeheimnisses. In Bezug auf die Löhne gibt es natürlich Differenzen. Das hat insbesondere mit Verhandlungsgeschick, aber auch mit der persönlichen Leistung zu tun. Unser liberales Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Teil des schweizerischen Erfolgsmodells.

    Löhne zu vergleichen gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig. So spielen etwa Ausbildung, Unterbrüche in der Laufbahn, Berufserfahrung usw. eine grosse Rolle. Eine flächendeckende, gesamtschweizerische soziale Gleichheit bei Löhnen kann aus der Sicht der Kommissionsmehrheit nicht hergestellt werden.

    Einzelne Mitglieder der Mehrheit der WBK haben durchaus Sympathien für das Ansinnen. Sie lehnen es aber heute trotzdem ab. Die Räte werden, Sie wissen das selbstverständlich, am kommenden Montag im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes intensiv über Lohngleichheit der Geschlechter diskutieren.

    Die Mehrheit der Fachkommission Ihres Rates nimmt zur Kenntnis, dass es nichterklärbare geschlechterbedingte Lohnunterschiede gibt. Der Prozentsatz nimmt aber stetig ab. Die Firmen in unserem Land haben ein ureigenes Interesse daran, korrekt zu handeln. Zwei Drittel der Schweizer Arbeitnehmer würden sich nicht bei Unternehmen bewerben, welche gezielt Lohndiskriminierung betreiben. Eine Lohngleichheitsanalyse im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs hat bei fünfzig Grossfirmen in der Schweiz gezeigt, dass in keinem Fall eine Lohndiskriminierung festzustellen war.

    Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

  • Redetext
    Martina Munz(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 18.409 zur Lohntransparenz Folge zu geben.

    Die parlamentarische Initiative fordert eine betriebliche Lohntransparenz, damit die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtert wird - nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser parlamentarischen Initiative fordert die Initiantin Lohntransparenz auf betrieblicher Ebene. Lohndiskriminierung kann nur bekämpft werden, wenn die Informationen zur Lohnstruktur betriebsintern offengelegt werden. Bis heute besteht diese Pflicht aber nur für börsenkotierte Unternehmen oder für die oberste Kaderstufe. Bei einigen bundesnahen Betrieben ist dieses Instrument eingeführt. Der Bundesrat steht klar dazu, dass die Offenlegung der Löhne die Durchsetzung des Lohngleichheitsgrundsatzes wesentlich erleichtert.

    Es zu wiederholen wäre eigentlich unnötig, aber dennoch: Lohngleichheit ist seit dem 14. Juni 1981, also seit 37 Jahren, in der Bundesverfassung verankert. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es ist an der Zeit, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen. Oder würden Sie, geschätzte Kollegen, so lange geduldig warten, ginge es um eine Diskriminierung von Männern? Wohl kaum. Frauen verdienen aus unerklärbaren Gründen noch immer 7,6 Prozent weniger als Männer. Handlungsbedarf besteht. Was würden Sie sagen, wenn Ihnen systematisch der 13. Monatslohn verweigert würde? 7,6 Prozent entsprechen ziemlich genau einem 13. Monatslohn. Ich bin mir sicher, Sie würden nicht vier Jahrzehnte auf den fehlenden Betrag in der Lohntüte warten. Sie würden lauthals protestieren oder sogar mit Arbeitsverweigerung drohen. Wir Frauen wollen Gerechtigkeit. Uns diese weiterhin zu verweigern ist einer Demokratie unwürdig.

    Einige hier im Saal argumentieren, dass wir diese Session noch die Änderung des Gleichstellungsgesetzes behandeln - das soll genügen. Diese Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich hoffe sehr, dass Sie dieser wichtigen Änderung zustimmen werden. Damit müssen grössere Unternehmen eine Lohnanalyse durchführen. Es ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Lohngleichstellung.

    Das reicht aber leider nicht. Um Lohngleichheit faktisch durchzusetzen, braucht es Lohntransparenz. Nur so können Arbeitnehmerinnen ihr Recht, wenn nötig, einklagen. Für all diejenigen, welche Frauen auffordern, bei Lohnforderungen etwas selbstbewusster aufzutreten: Nur wenn man weiss, was andere im Betrieb verdienen, kann man entsprechende Forderungen stellen. Die Lohntransparenz gibt den Frauen - aber nicht nur ihnen - objektive Kriterien für einen selbstbewussten Auftritt in die Hand und hilft im Endeffekt, bessere Arbeitsbedingungen zu etablieren, und zwar für alle. Auch allfällige Diskriminierungen aufgrund der Ausbildung, des Alters oder der Herkunft können so aufgedeckt und korrigiert werden. Zufriedene Mitarbeitende sind auch für die Betriebe ein Gewinn.

    Ich bitte Sie: Geben Sie der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer zur Lohntransparenz Folge, und sorgen Sie für ein Stück mehr Gleichstellung. Ihre Partnerinnen, Töchter und Enkelinnen werden es Ihnen danken.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Meine parlamentarische Initiative verlangt, dass Rechtsgrundlagen zur Herstellung der Lohntransparenz geschaffen werden. Weshalb ist das wichtig? Die Lohntransparenz ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Verfassungsauftrages, nämlich der Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere auch in der Wirtschaft. Sie alle wissen, wir haben breite Diskussionen darüber, dass gerade die Lohngleichheit nicht gewährleistet ist. Wir haben die Untersuchung des Büros Bass, die auch die Basis für die Revision des Gleichstellungsgesetzes war, die besagt, dass der nichterklärbare Teil der Lohndifferenz mindestens 7,4 Prozent ausmacht. Er stellt reine Diskriminierung dar. Wir haben ebenfalls einen Bericht von Eurostat an die europäische Direktion für Sozialstatistik, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde. Dort wird die Diskriminierung der Frauen für die Schweiz absolut ausgewiesen.

    Gemäss Zeitungsberichten macht dies zwischen 585 und 608 Franken im Monat aus. Beziehen Sie das auf den Medianlohn, und rechnen Sie! Was bedeutet das für eine Frau? Sie bekommt mindestens 7000 Franken weniger Lohn im Jahr als ein Mann in vergleichbarer Situation, mit vergleichbarer Ausbildung und mit vergleichbarer Berufserfahrung. Das geht nicht. Was die Folgen davon sind, das wissen Sie: nicht nur tiefere Löhne, auch tiefere Altersrenten, eine ungleichmässige Verteilung der Arbeit und volkswirtschaftliche Verluste, weil das Potenzial der Frauen weniger gut ausgeschöpft wird.

    Mit der Lohntransparenz schaffe ich ein Instrument, um diese Ungleichheit auszuräumen. Es geht nicht nur darum, aggregierte Daten zu haben, sondern wir müssen den betroffenen Frauen auch die Möglichkeit geben, gegen die Ungleichheit anzukämpfen.

    Sie werden mir jetzt sagen: Wir haben ja das Gleichstellungsgesetz, und die Revision des Gleichstellungsgesetzes gibt uns bestimmte Instrumente. Aber auf der einen Seite sichert das Gleichstellungsgesetz nur einen Lohnvergleich in grösseren Unternehmungen über eine Gesamtheit von Löhnen. Das sind aggregierte Daten und nicht Daten zum Einzelfall. Auf der anderen Seite haben wir im Gleichstellungsgesetz für Personen, die von einer Diskriminierung betroffen sind, die Möglichkeit zu klagen. Damit ich aber im Einzelfall klagen kann und auch eine Chance habe durchzukommen, muss ich dem Gericht glaubhaft machen, dass eine Lohndiskriminierung besteht.

    Wenn in einer Unternehmung Lohntransparenz besteht, ist es natürlich viel einfacher. Die Lohntransparenz ist ein wichtiges Instrument, um im konkreten Fall die Diskriminierung glaubhaft zu machen, sobald ein Lohnunterschied festgestellt wird. Die Arbeitgeberschaft kann dann auf der anderen Seite den Gegenbeweis antreten.

    Damit steht fest, dass die Lohntransparenz zum einen den Beweis im Einzelfall, im Falle einer Lohnklage, erleichtert. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die konkrete Lohndiskriminierung. Zum andern hat die Lohntransparenz aber auch eine präventive Wirkung, denn es ist klar: Wenn die Lohnunterschiede öffentlich sind, werden die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu angehalten, diese zu beseitigen.

    Was sind jetzt die Gegenargumente? In der Schweiz gilt ja der Grundsatz "Über Geld redet me nit, Geld het me". Über Löhne und Lohndifferenzen spricht man auch nicht; das würde der Vertragsfreiheit und dem Datenschutz widersprechen. Es gibt Länder, die diese Lohntransparenz haben. Mit der gesetzlichen Grundlage schaffen wir die Basis für die Lohntransparenz als Grundsatz. Für den konkreten Einzelfall kann dann ein Zustimmungserfordernis der Arbeitnehmerschaft vorgesehen werden. Damit ist auch der Datenschutz gewährleistet.

    Es gibt, wie gesagt, Länder, die diese Lohntransparenz haben, unter anderem Grossbritannien. Das hat nicht zu vielen zusätzlichen Lohnklagen geführt. Ich bitte Sie deshalb, stimmen Sie diesem Instrument zu. Die Verfassung gilt auch für Sie, für uns alle. Schaffen wir die nötigen Instrumente, damit die Verfassung auch durchgesetzt und die Lohndiskriminierung der Frauen beseitigt werden kann. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt. Denn die Lohndiskriminierung führt zu riesigen Verlusten, insbesondere auch zu Ineffizienz beim Einsatz der Arbeitskräfte und bei der Ausbildung von Frauen.

  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

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