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Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen

(17.3778)MotionErledigt
Schweiz27.09.2017
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Motion verlangt, dass der Bundesrat im Hinblick auf das Bundesgesetz über elektronische Medien gesetzliche Rahmenbedingungen schafft, mit dem Ziel, dass die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offengelegt werden.

    Die Frage steht nicht zum ersten Mal auf der politischen Agenda. Es gab im Jahr 2010 eine Motion Jans, die den Bundesrat beauftragen wollte, gesetzliche Grundlagen für die Offenlegung bei marktmächtigen Medienunternehmen zu schaffen. Diese Motion wurde 2012 abgeschrieben. Jetzt gibt es Ihre Motion, Herr Nationalrat Hadorn, die im Prinzip das Gleiche verlangt, sich aber nicht auf marktmächtige Medienhäuser beschränkt, sondern sich auf alle Medienunternehmen bezieht. Die Antwort des Bundesrates, das haben Sie auch gemerkt, entstand noch während der Vorarbeiten zum Bundesgesetz über die elektronischen Medien. Sie wissen, in der Zwischenzeit hat der Bundesrat beschlossen, auf dieses Gesetz zu verzichten und stattdessen mit den Fördermassnahmen, die ich vorhin erwähnt habe, eine Teilrevision des RTVG und eine Revision des Postgesetzes für den Ausbau der indirekten Presseförderung vorzusehen.

    Was das Anliegen Ihrer Motion anbelangt, müssen wir zwischen elektronischen Medien und der Presse unterscheiden. Für Radio und Fernsehen wie auch für weitere elektronische Medien haben wir mit Artikel 93 eine Verfassungsgrundlage, die dem Bund eine Regelungskompetenz gibt. Bereits heute verlangt das RTVG von allen Programmveranstaltern die Offenlegung der Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse sowie von namhaften Beteiligungen. Dabei können auch solche Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet werden, die im Radio- und/oder Fernsehmarkt nur beteiligt sind, aber in einem anderen medienrelevanten Markt, z. B. im Print, eine beherrschende Stellung innehaben. Diese Offenlegungspflicht gilt aber gegenüber den zuständigen Behörden und nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Das ist heute der Stand der Dinge.

    Im Bereich der Online-Medien hat der Bund bisher nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das wird jetzt aber mit einer Ergänzung des RTVG mit bestimmten Fördermassnahmen geändert werden; das haben wir bereits so vorgesehen. Die Förderung soll nach dem Modell der indirekten Presseförderung funktionieren. Der Bundesrat sieht vor, dass geförderte Online-Medien den Journalistenkodex des Presserates einhalten müssen. Dazu gehören auch die entsprechenden Transparenzbestimmungen.

    Was die Printmedien anbelangt, so fehlt eine Regulierungskompetenz des Bundes, weil die Verfassung eine solche nicht vorsieht. Dazu fehlt uns also die Verfassungsgrundlage. Das heisst, eine vollumfängliche Umsetzung Ihrer Motion, Herr Hadorn, ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Bundes in diesem Bereich, den ich erwähnt habe, nicht möglich. Das ist auch ein Grund, weshalb wir Ihre Motion zur Ablehnung empfehlen. Im anderen Bereich - das habe ich Ihnen gesagt - ist jetzt im RTVG bereits etwas in diese Richtung vorgesehen.

  • Redetext
    Philipp Hadorn(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Welche Relevanz meine vorliegende Motion noch hat, darüber lässt sich trefflich streiten. Nach dem missglückten Vorhaben der früheren Medienministerin, alt Bundesrätin Doris Leuthard, ein neues Mediengesetz zu erarbeiten, ist dieses jetzt nun wohl vom Tisch. Mein Vorstoss verlangt eigentlich, in diesem Gesetz etwas zu regeln. Obsolet ist das Anliegen allerdings in keiner Art und Weise.

    Unbestreitbar ist, dass die Bedeutung der Medien für die Meinungsbildung von hohem Wert und grosser Wirkung ist. Kaum zu bestreiten ist, dass eine wirkliche Medienvielfalt eine Meinungsvielfalt erst ermöglicht. Auch eine satte Mehrheit Ihrer "Medienkommission", also Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, ist der Ansicht, dass die Medien weiterhin eine Förderung brauchen und diese aufgrund der laufenden digitalen Transformation sogar noch ausgebaut werden müsse. Doch wie ist eine Meinungsvielfalt effektiv zu fördern, wenn die Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen kaschiert sind? Wie kann sichergestellt werden, dass die Vielfalt an Meinungen gefördert wird, wenn das Risiko besteht, dass gar Mittel für die Förderung der Vielfalt faktisch an den gleichen Meinungsmacher gehen, der eben Eigner ganz verschiedener Medien und Titel ist?

    Meine Motion verlangt eigentlich nur wenig: Transparenz. Ja, es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offenzulegen. Der Bundesrat versucht glaubhaft zu machen, dass er einerseits für gewisse Bereiche gar keine Regelungskompetenz habe, andererseits eine umfassende Offenlegungspflicht aber auch gar nicht vorsehe. Das finde ich ziemlich skandalös. Die Motion verlangt die Erarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen, und der Bundesrat legt in einem schludrigen Zehnzeiler dar, er habe keine Lust - so liest es sich jedenfalls für mich.

    Ich bitte Sie, dieses Anliegen der Erhöhung der Transparenz in unserer Medienwelt zu unterstützen. Das Gesetz wird weder in die Eigentumsfreiheit eingreifen noch die Grösse der Medienhäuser angreifen. Die Motion dient schlichtweg dazu, dass öffentlich bekanntwird, wer als Besitzer oder Eignerin das Sagen in einem Medienhaus hat. Wer könnte dagegen sein? Wer hat etwas zu verbergen?

    Helfen Sie mir, dem im November 2017 unwilligen Bundesrat heute die Gelegenheit zu geben, Wege aufzuzeigen, wie Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Land als mündig erachtet werden können, auch Hintergründe zur Kenntnis nehmen und zur Meinungsbildung aufnehmen zu können. Da gibt es gestalterischen Spielraum. Diesen soll der Bundesrat wahrnehmen und uns aufzeigen, wie vorzugehen ist. Danke für Ihre Unterstützung.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0