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PH

Philipp Hadorn

Former member
Sozialdemokratische Partei
SchweizSolothurn

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Solothurn
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
6. Februar 1967
Occupation
Gewerkschaftssekretär
Language
German
Contact
Address
Florastr. 17
4563 Gerlafingen
Also active in
Kantonsrat (SO)
Sozialdemokratische Partei· Bucheggberg-WasseramtFormer
References & source
Wikidata
Q1725330
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
09.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(9013)
  1. Nein
  2. Nein
    Schweiz
    Result: 130 Yes · 62 No · 2 Abst. · 5 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Result: 139 Yes · 55 No · 1 Abst. · 4 Absent
  4. Nein
  5. Nein
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Speeches(232)
  1. Redetext
    Schweiz

    Kollege Glarner, nach Ihrer Vielzahl an polemischen Äusserungen erlaube ich mir die Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Arbeitslosenkassen und deren Leistungen in unserem Land alle beurteilt und kontrolliert werden, dass ein Kontrollapparat besteht, damit die Qualität gesichert ist, und dass gerade auch mit diesem Punktesystem alle den gleichen Standard zu erfüllen haben?

  2. Redetext
    Schweiz

    Via sicura, das gemeinsame Anliegen, die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen, ist noch ein junges gesetzliches Massnahmenpaket. In der Schweiz ist die deutliche Reduktion von Getöteten und Schwerverletzten im Strassenverkehr gegenüber heute ein Ziel. Bis 2030 sollen es maximal 100 Getötete und 2500 Schwerverletzte sein; heute sind es 230 Getötete und 3800 Schwerverletzte. Das ist das Umfeld, in welchem wir uns bewegen. Diejenigen Kräfte, welche bereits die Einführung dieses zweckmässigen Paketes zur Sicherheitserhöhung auf den Strassen zu torpedieren versuchten, begannen, kaum waren die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft, bereits wieder mit deren Aushöhlung.

    Doch worum geht es? Kollege Grin verkennt, dass heute bei Ersttätern im Strassenverkehr durchwegs Ermessensspielraum vorliegt. Bei schwerer Widerhandlung oder im Wiederholungsfall gibt es strengere Massnahmen. Das ist gewollt. Das ist auch sinnvoll. Strassenverkehrsdelikte gefährden meist das eigene Leben und auch noch die Leben anderer. Es soll gerade nicht möglich sein, dass im Wiederholungsfall statt zum Beispiel eines dreimonatigen Ausweisentzuges ein achtstündiger Kurs besucht werden und jemand nahtlos im Verkehr bleiben kann. Das war nicht die Idee; es soll etwas bewirkt werden. Es geht eben gerade nicht um eine äusserst strenge Handhabung gegenüber Lenkerinnen und Lenkern, die einmal einen kleinen Fehler begangen haben, sondern um Wiederholungstäter. Vielleicht würde es sich lohnen, Anhörungen mit Opfern durchzuführen, die wegen Strassenverkehrsdelikten schwer vorstellbares Leid zu ertragen haben.

    Bereits heute ist es übrigens möglich, den Führerausweisentzug differenziert zu gestalten. Gerade für Berufschauffeure und -chauffeusen sollen der Situation angepasste Strafen ermöglicht werden. Für den privaten Bereich ist die Verschärfung durch Via sicura gewollt und auch zweckmässig.

    Die Massnahmen von Via sicura haben nicht die Absicht, den Individualverkehr zu verhindern. Gerade diejenigen, denen das Autofahren sehr wichtig ist, sollten aus meiner Sicht ein enormes Interesse daran haben, dass die Sicherheit im Strassenverkehr zunimmt. Dazu hat die vorliegende, moderate Massnahme auch gedient.

    Die Minderheit beantragt, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, dies zur Sicherheit der Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer.

    Die ständerätliche Schwesterkommission Ihrer KVF hat der vorliegenden parlamentarischen Initiative Grin am 4. April 2019 ebenfalls keine Folge gegeben, dies mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das war ein weiser Entscheid im Interesse der Sicherheit.

    Treffen doch auch wir einen solchen Entscheid.

  3. Redetext
    Schweiz

    In Ihrer Finanzkommission prägte vor allem ein Thema die Diskussion: Kann die Bereitstellung der Anzahl Plätze für Asylsuchende aufgrund der rückläufigen Asylgesuche gesenkt werden oder nicht? Die Rechtsgrundlage sieht 5120 Schlaf- und 818 Arbeitsplätze vor. Bundesrat Ueli Maurer legte dar, dass die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen im Asylwesen nicht den entscheidenden Kostenpunkt darstelle, dass nichtbenützte Kapazitäten zur Senkung der Betriebskosten vorübergehend auch auf Stand-by geschaltet werden könnten - wie wir neulich, jetzt auch hörten -, dass aber auch für den Ereignisfall die gesetzlichen Kapazitäten schlichtweg erforderlich seien.

    Uns allen ist der plötzliche Anstieg der Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller für Asyl in den Jahren 2014 und 2015 in Erinnerung. Mangels vorbereiteter Infrastrukturen führte dies bei verschiedenen Menschen zu bemerkenswertem Unmut. Dies gilt es mit dem definierten Ausbau nun zu verhindern, indem nämlich im Bedarfsfall genügend Plätze vorhanden sind. Von den Vorbehalten seitens des Kantons Schwyz gegen das Zentrum auf seinem Gebiet wie auch den Vorbehalten betreffend das Zentrum in Genf mit einem umstrittenen unterirdischen Gang zwischen dem Bundesasylzentrum und einem Gebäude mit fünfzig Administrativhaftplätzen der Police Internationale wurde Kenntnis genommen. Der unterirdische Gang bezwecke, dass Personen ohne Beobachtung diskret aufs Flugfeld geführt werden könnten, was insbesondere bei Zwangsmassnahmen den Vollzug erleichtere. Bei Menschenrechtsorganisationen führt diese Absicht zu Fragen und zur Sorge.

    Die drei Anträge Schwander - auf der Fahne die Minderheiten I, II und III -, welche die Reduktion der Anzahl Unterkunftsplätze durch den Verzicht auf den Bau von jeweils einem der drei Bundesasylzentren verlangen, wurden in Ihrer Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen bzw. mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

    Die Minderheit Heim verlangt, dass bei der Realisierung des Vorhabens Zollikofen - Neubau Verwaltungsgebäude, dritte Etappe - mit der Aussengestaltung durch Schaffung naturnaher Lebensräume im Siedlungsraum die Biodiversität stärker als bisher geplant gefördert werden solle. Ihre Kommission überzeugte die Darlegung des Bundesrates, der sagte, er werde diesem Anliegen Raum geben: Sie zeigte sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung von den Darlegungen und Zusicherungen überzeugt, dass der Aussenraum ohnehin effektiv nach diesen Kriterien gestaltet würde, weshalb sich dieser Antrag erübrige.

    Wie bereits erwähnt, stimmte Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen der vorliegenden Botschaft zu.

  4. Redetext
    Schweiz

    Mit der Immobilienbotschaft 2019 beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit "Bundesasylzentren" von 94,4 Millionen Franken, einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 315,9 Millionen Franken sowie einen Zusatzkredit für die Verlängerung der Miete für das Bundesgericht in Luzern in der Höhe von 22,2 Millionen Franken.

    Der Gesamtkredit "Bundesasylzentren" umfasst die Verpflichtungskredite für den Bau von drei Bundesasylzentren. In Altstätten wird ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion und in Le Grand-Saconnex eines ohne Verfahrensfunktion erstellt. Der dritte Verpflichtungskredit ist für den Ausbau bestehender Gebäude auf dem bundeseigenen Areal Wintersried in der Gemeinde Schwyz zu einem Bundesasylzentrum vorgesehen.

    Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" umfasst zwei spezifische Verpflichtungskredite sowie einen Rahmenkredit. Für den Ersatzneubau der Bereiche Leistungsdiagnostik und Regeneration des nationalen Sportzentrums in Magglingen sind 41,7 Millionen Franken veranschlagt. 114,2 Millionen Franken beträgt der Verpflichtungskredit für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Zollikofen. Es ist vorgesehen, dass dieses durch verschiedene Direktionen des EDA bezogen wird. Es handelt sich um die dritte von vier Bauetappen des Verwaltungsschwerpunktes Zollikofen. Die restlichen 160 Millionen Franken entfallen auf den Rahmenkredit. Aus diesem werden Verpflichtungskredite für Bauvorhaben des Immobilienportfolios des BBL abgetreten, die weniger als 10 Millionen Franken kosten.

    Mit 22,2 Millionen Franken ist der Zusatzkredit "Verlängerung Zumiete Bundesgericht" veranschlagt. Der Sitz des Bundesgerichtes befindet sich in Lausanne, seine beiden sozialrechtlichen Abteilungen sind aber in Luzern untergebracht. Der beantragte Zusatzkredit von 22,2 Millionen Franken dient der Verlängerung des Mietvertrages um zehn Jahre ab 2021.

    Die Auslösung von Projekten basiert auf der Strategie, dem Unterhaltsbedarf und den Nutzerbedürfnissen. Die Strategie umfasst u. a. die Bildung von Verwaltungsschwerpunkten, die Konzentration von Verwaltungseinheiten und die Privilegierung von Eigentums- gegenüber Mietobjekten. Der Unterhalt beinhaltet den planbaren Unterhalt, Sanierungen und Gesamtsanierungen. Neue Nutzerbedürfnisse können durch Aufgabenerweiterungen und zusätzliche Mitarbeitende entstehen.

    Ein wesentliches Element der Kreditbedürfnisse ist das Unterbringungskonzept 2024. Dieses wurde vom Bundesrat am 11. Mai 2011 genehmigt. Die strategischen Ziele des Bundes umfassen gemäss Verordnung die angemessene Versorgung der Bundesverwaltung, die langfristige Kosten-Nutzen-Optimierung, die Erhöhung der Kostentransparenz, die Erhöhung des wirtschaftlichen Verhaltens sowie die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Die Strategie des Unterbringungskonzepts strebt die Optimierung des Gebäudebestands an. Eine Massnahme ist die Desinvestition von unwirtschaftlichem Eigentum.

    Zu den verschiedenen Kreditarten: Mit der Immobilienbotschaft werden einerseits Verpflichtungskredite beantragt. Damit werden alle Leistungen - also Bau oder Sanierung - für bestimmte Projekte über die gesamte Projektdauer abgedeckt. Andererseits werden in den jährlichen Voranschlagskrediten die Mittel für die Realisierung der vom Parlament bewilligten Projekte freigegeben.

    Nach den Beratungen in der zuständigen Subkommission hat sich Ihre ganze Finanzkommission an ihrer Sitzung vom 5./6. September 2019 mit dieser Botschaft auseinandergesetzt. Ihre Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Auf die Diskussion in Ihrer Kommission werde ich später bei der Behandlung der Minderheiten noch vertieft eingehen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Welche Relevanz meine vorliegende Motion noch hat, darüber lässt sich trefflich streiten. Nach dem missglückten Vorhaben der früheren Medienministerin, alt Bundesrätin Doris Leuthard, ein neues Mediengesetz zu erarbeiten, ist dieses jetzt nun wohl vom Tisch. Mein Vorstoss verlangt eigentlich, in diesem Gesetz etwas zu regeln. Obsolet ist das Anliegen allerdings in keiner Art und Weise.

    Unbestreitbar ist, dass die Bedeutung der Medien für die Meinungsbildung von hohem Wert und grosser Wirkung ist. Kaum zu bestreiten ist, dass eine wirkliche Medienvielfalt eine Meinungsvielfalt erst ermöglicht. Auch eine satte Mehrheit Ihrer "Medienkommission", also Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, ist der Ansicht, dass die Medien weiterhin eine Förderung brauchen und diese aufgrund der laufenden digitalen Transformation sogar noch ausgebaut werden müsse. Doch wie ist eine Meinungsvielfalt effektiv zu fördern, wenn die Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen kaschiert sind? Wie kann sichergestellt werden, dass die Vielfalt an Meinungen gefördert wird, wenn das Risiko besteht, dass gar Mittel für die Förderung der Vielfalt faktisch an den gleichen Meinungsmacher gehen, der eben Eigner ganz verschiedener Medien und Titel ist?

    Meine Motion verlangt eigentlich nur wenig: Transparenz. Ja, es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offenzulegen. Der Bundesrat versucht glaubhaft zu machen, dass er einerseits für gewisse Bereiche gar keine Regelungskompetenz habe, andererseits eine umfassende Offenlegungspflicht aber auch gar nicht vorsehe. Das finde ich ziemlich skandalös. Die Motion verlangt die Erarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen, und der Bundesrat legt in einem schludrigen Zehnzeiler dar, er habe keine Lust - so liest es sich jedenfalls für mich.

    Ich bitte Sie, dieses Anliegen der Erhöhung der Transparenz in unserer Medienwelt zu unterstützen. Das Gesetz wird weder in die Eigentumsfreiheit eingreifen noch die Grösse der Medienhäuser angreifen. Die Motion dient schlichtweg dazu, dass öffentlich bekanntwird, wer als Besitzer oder Eignerin das Sagen in einem Medienhaus hat. Wer könnte dagegen sein? Wer hat etwas zu verbergen?

    Helfen Sie mir, dem im November 2017 unwilligen Bundesrat heute die Gelegenheit zu geben, Wege aufzuzeigen, wie Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Land als mündig erachtet werden können, auch Hintergründe zur Kenntnis nehmen und zur Meinungsbildung aufnehmen zu können. Da gibt es gestalterischen Spielraum. Diesen soll der Bundesrat wahrnehmen und uns aufzeigen, wie vorzugehen ist. Danke für Ihre Unterstützung.

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    01.01.2025 – 31.12.2199
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