Stärkung des Vollzugs im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone
(14.4079)- Abstimmung
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Der Bundesrat empfiehlt ja die Annahme des Postulates, weil wir das effektiv sinnvoll finden. Es ist ja nicht so, dass wir uns in die Zuständigkeit der Kantone einmischen. Vielmehr geht es darum, einen Bericht darüber zu haben, wie das Gesetz vollzogen wird. Die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen sind ein Kernstück der bundesrechtlichen Raumplanungsgesetzgebung, nicht der kantonalen, sondern der bundesrechtlichen. Und diese stellt sicher, dass die Trennung zwischen Bauzone und Nichtbaugebiet gesteuert werden kann. Wir haben deshalb heute auch eine intensive diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtes, weil eben sehr viel nicht definiert ist.
Wir haben im Bereich des Umweltrechts, dessen Vollzug ja auch komplett bei den Kantonen liegt, das hat Frau Nationalrätin Friedl richtig gesagt, zusammen mit den Kantonen eine Übersicht gemacht, wie das überhaupt vollzogen wird, wie das funktioniert. Und wir haben festgestellt, dass im Vollzug des Umweltrechts sehr unterschiedliche Situationen zwischen den Kantonen bestehen. Das hilft uns jetzt, zusammen mit den Kantonen zu schauen, wo man bestehende Mängel verbessern kann. Hier ist die Intention eigentlich dieselbe.
Wir wissen, dass wir in der Umsetzung des Bauens ausserhalb der Bauzonen Mängel haben, dass einerseits zum Teil Baubewilligungen erteilt werden, die dem Bundesrecht widersprechen, und dass andererseits Bauvorhaben ausgeführt werden, für die gar keine Baubewilligung vorliegt. Beides ist schlussendlich eigentlich bundesrechtswidrig. Hier eine Übersicht zu haben, wie wir damit umgehen wollen, ist ein sehr grosses Anliegen. Ich erinnere an unsere Probleme, die wir bis heute mit dem Kanton Tessin haben bezüglich der Rustici, die illegal erstellt und ersetzt werden. Es ist auch ein enorm schwieriges Problem für den Kanton, dass man das dann irgendwie legalisieren kann. Wir haben wirklich Tausende solcher Bauten. Das ist ein Problem, mit dem die Kantone sogar an uns gelangen und sagen, wir müssten hier irgendwo einen vernünftigen Umgang mit diesen Bauten finden. Insofern kann dieser Bericht neue Erkenntnisse und mindestens einmal eine Übersicht geben. Diese soll zusammen mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone gemacht werden. Wir wollen nicht eine schwarze Liste, das wäre völlig falsch verstanden, sondern einmal eine Übersicht darüber, wie viele Fälle das sind, was der Grund dafür ist und wie wir helfen können.
- RedetextHans Killer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Vielen Dank für diese Frage. Ich entschuldige mich für die Begriffsverwechslung zwischen Motion und Postulat - Begriffe, die ich selbstverständlich kenne. Ich bleibe dabei: Wir haben stufengerecht legiferiert. Das Recht ist vorhanden. Die Kantone haben umzusetzen, die Gemeinden haben zu vollziehen. Wenn Gemeinden das nicht können, nicht wollen, dann ist es von der Stufe des Bundes kaum angebracht, die Gemeinden anzuweisen, den Gemeinden Direktiven zu geben, wie sie mit Bauten, die allenfalls zonenfremd erstellt worden sind oder zonenfremd umgenutzt werden, umzugehen hätten.
- RedetextClaudia Friedl(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Erstens ist es keine Motion, sondern ein Postulat, mit dem ich eine Prüfung verlange. Und dann haben Sie sehr schön erklärt, dass das stufengerecht sein soll. Da bin ich mit Ihnen völlig einig. Aber haben Sie noch nie davon gehört, dass es wirklich Schwierigkeiten in der Umsetzung gibt, dass nicht in allen Gemeinden das Gleiche umgesetzt wird, nicht bei jeder Person das Gleiche umgesetzt wird? Das ist doch eine anerkannte Tatsache. Ich frage ganz konkret: Sind Sie nicht der Meinung, dass wir dafür zu sorgen haben, dass es Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gibt und dass das ARE doch eigentlich eine Aufsichtsfunktion hat in dieser Frage?
- RedetextHans Killer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen. Einmal mehr wird hier versucht, die Zuständigkeiten der Kantone in den ihnen gemäss Bundesverfassung zugeteilten Bereichen zu beschneiden. Diese Zuständigkeiten sind doch eigentlich recht klar: Das Bundesgesetz über die Raumplanung regelt die Grundsätze. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 75: Der Bund regelt die Grundsätze der Raumplanung. Die Kantone erarbeiten und beschliessen ihre Richtpläne und legen diese dem Bund zur Genehmigung vor. Die Gemeinden schliesslich erarbeiten detaillierten Orts- oder Zonenplanungen. Das ist stufengerecht und sinnvoll.
Wir haben hier in diesem Haus wiederholt über Raumplanung gesprochen und dazu Beschlüsse gefasst, zuletzt in Sachen Bauen ausserhalb der Bauzonen, dem Thema der Motion Luginbühl 08.3083, aufgrund der Standesinitiative St. Gallen 08.314. Die Änderung des Raumplanungsgesetzes, die seit 2014 in Kraft ist, gibt den Kantonen die Aufgabe, ihre Siedlungsentwicklung neu zu überdenken und dem Bund zur Genehmigung vorzulegen. Auch die Geschichte mit den Zweitwohnungen ist uns allen in lebhafter Erinnerung. Dort wurden bekanntlich auf der Basis einer Volksinitiative und der darauffolgenden Gesetzesänderung den Kantonen zum Teil sehr schwer lösbare Aufgaben zugewiesen.
Was die Umsetzung der Grundsätze in Bezug auf die Richtplanung und die Bauten ausserhalb der Baugebiete betrifft, sind also unzweifelhaft die Kantone zuständig. Bei dieser Thematik gibt es aufgrund der Entwicklung sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Die Aufgaben eines Mittellandkantons können nicht verglichen werden mit denjenigen eines Voralpen- oder Alpenkantons. Man vergleiche die dezentrale, schöne und historisch gewachsene Siedlungsart des Appenzellerlandes mit der Entwicklung im Mittelland. Hier werden solche Unterschiede plastisch sichtbar.
Es geht meiner Meinung nach in diesem Postulat um die bestehenden Bauten und nicht um die Problematik der Zersiedelung, das heisst um bestehende Bauten, die - aus welchen Gründen auch immer - eine neue Nutzung erhalten müssen. Gerade mit den Beschlüssen zur Standesinitiative St. Gallen haben wir für die Kantone Regelungen gefunden, die es ihnen erlauben, diese Thematik zu beurteilen. Die Verwaltung erstellt zum Thema "Bauten ausserhalb des Siedlungsgebietes" einen sogenannten Monitoringbericht.
Das Postulat verlangt nun darüber hinaus zusätzliche Berichte und Studien zum Vollzug in diesem Thema in Bezug auf Wirkung, auf Vollzugsmängel, auf Urteilsvollstreckungen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.
Zudem: Wenn der Bundesrat hier die Annahme des Postulates empfiehlt, stellt er sein bisheriges Monitoring infrage. Wozu taugen denn diese Berichte, wenn der Bundesrat jetzt mehr will? Ich bin der Meinung, es müsse nicht rigoroser geprüft, kontrolliert und sanktioniert werden. Die Kantone handhaben die Regelungen nach dem Raumplanungsgesetz gemäss ihren Besonderheiten und ihren Ansprüchen. Das ist gut so. Auch die Instrumente für die Gemeinden sind vorhanden. Sollen wir eine schwarze Liste führen über Kantone in Bezug auf zonenfremde Bauten? Meiner Meinung nach sicher nicht. Die Kompetenz in dieser Sache liegt bei den Kantonen, das ist sachgerecht.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
- RedetextClaudia Friedl(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Mit meinem Postulat möchte ich bewirken, dass der Stand des Vollzugs der Bestimmungen im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) dargelegt wird.
Warum ist das wichtig? Wir wissen und sehen es alle: Die typischen schönen Schweizer Landschaften sind enorm unter Druck, nicht nur durch die Ausweitung der Baugebiete - das haben wir jetzt mit der Revision des Raumplanungsgesetzes geregelt -, sondern ebenso durch die Bautätigkeit in den Gebieten ausserhalb der Bauzone. Das ARE hat 2011 in einem Monitoringbericht festgestellt, dass es 595 000 Gebäude ausserhalb der Bauzone gibt. Diese Zahl nimmt zudem weiter zu.
Es stellt sich die Frage, ob die heutigen Regelungen die richtigen Instrumente sind, um die Ziele des Raumplanungsgesetzes im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zu erreichen. Die Ziele sind nämlich der Schutz der Landschaften und des Kulturlandes. Das ist übrigens ein Schutzauftrag, den die Bevölkerung in verschiedenen nationalen und kantonalen Abstimmungen immer wieder bestätigt hat.
Sie wissen auch, dass die Gesetzgebung im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone in den letzten Jahren immer wieder gelockert worden ist, nicht zuletzt aufgrund von einzelnen Härtefällen und neuen flächenintensiven Bedürfnissen der Landwirtschaft. Daraus sind teilweise Türöffner geworden, die unzählige neue Bauten im Gebiet ausserhalb der Bauzone mit sich gebracht haben.
Es schleckt keine Geiss weg, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten im Vollzug kommt. Es gibt beispielsweise auch in meinem Kanton unrechtmässig durchgeführte Bauvorhaben, gegen die kantonale Verfügungen oder sogar Gerichtsurteile vorliegen. Doch die Gemeinde setzt diese dann nicht durch, warum auch immer. Das erzeugt Verdruss bei denjenigen, die sich an die Gesetze halten und damit akzeptieren, dass ausserhalb der Bauzone zum Schutz der Landschaft und des Kulturlands strengere Auflagen einzuhalten sind. Das ist rechtsstaatlich äusserst problematisch. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Rechtssicherheit wieder gestärkt wird.
Ich bin etwas überrascht, dass die beiden Personen, die das Postulat bekämpfen, ehemalige Gemeindepräsidenten, keine Hand für eine bessere und einheitlichere Umsetzung der Bestimmungen bieten wollen. Es ist offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat das Thema auch in der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen; diese ist jetzt aber ein bisschen auf Eis gelegt. Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob die bestehenden Normen greifen und vollzogen werden und welche Wirkung sie haben. Mit dieser Aufarbeitung des Ist-Zustands können die Stärken und Schwächen der jetzigen Bestimmungen erkannt werden. Daraus kann dann zusammen mit den Kantonen, die diese Bestimmungen ja auch umsetzen müssen, abgeleitet werden, wie die bestehenden Instrumente gestärkt werden können oder ob sie angepasst werden müssen. Die schweizerische Fachinstitution in Sachen Raumplanung, die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, begrüsst die Ausarbeitung [PAGE 1536] eines solchen Berichtes explizit, und auch der Bundesrat beantragt, dieses Postulat anzunehmen und diese Auslegeordnung zu machen.
Ich bitte Sie deshalb: Tun Sie das ebenfalls, und nehmen Sie dieses Postulat an!
- SpeechSpeechSchweiz
Bekämpft - Combattu
(Killer Hans, Schilliger)
[VS]
Verschoben - Renvoyé
Data: OpenParlData · CC BY 4.0