Verschärfung des Jugendstrafrechts
(13.3725)- Abstimmung
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich bin mir schon bewusst, in welcher Ausgangslage sich der Bundesrat befindet, wenn 111 Unterschriften unter eine Motion gesetzt wurden. Wir schrieben das Jahr 2013, als diese Motion eingereicht wurde. Der Fall Carlos war damals in allen Medien. Ich werde Ihnen jetzt trotzdem die Argumente des Bundesrates ausführen, die gegen diese Motion sprechen. Ich sage jetzt nicht, dass ja jemand kühlen Kopf bewahren muss.
Die Forderung nach generell unbedingten Strafen bei schweren Verbrechen widerspricht ganz grundsätzlich den Zielsetzungen des Jugendstrafrechts. Im Zentrum des Jugendstrafrechts steht eben nicht die Vergeltung, sondern die Spezialprävention. Entscheidend sind weniger die Schwere der Strafe oder das Verschulden des jugendlichen Täters, sondern vielmehr erzieherische und therapeutische Gesichtspunkte - ja, das ist so, Herr Fehr! Das ist eben das Wesen unseres Jugendstrafrechts! So werden unbedingte Strafen gemäss geltendem Jugendstrafrecht nur dann ausgesprochen, wenn sie notwendig sind, um den Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Das ist heute geltendes Jugendstrafrecht.
Zum verlangten Vollzug eines jugendstrafrechtlichen Freiheitsentzugs in einem Gefängnis ist zu bemerken, dass das ja bereits möglich ist. Nationale und internationale Bestimmungen verlangen aber, dass Jugendliche im Strafvollzug strikte von Erwachsenen zu trennen sind. Damit soll den speziellen Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Das Jugendstrafrecht verpflichtet die Kantone, bis 2017 die notwendigen Einrichtungen für den Vollzug des Freiheitsentzugs zu errichten. Einige solche Einrichtungen bestehen bereits, wie z. B. das Jugendgefängnis in Palézieux oder das Jugendgefängnis in Uitikon. So viel zu diesem Punkt.
Der im heutigen Jugendstrafrecht vorgesehene maximale Freiheitsentzug von vier Jahren ist bereits eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem alten Jugendstrafrecht. Dieses sah nämlich nur Freiheitsentzüge von bis zu einem Jahr vor. Zum Vergleich mit dem Strafrahmen in Deutschland möchte ich festhalten, dass dieser erst dann wirklich aussagekräftig wird, wenn auch die tatsächliche Praxis und die gemachten Erfahrungen mitberücksichtigt werden. So ist man in Deutschland aufgrund von Vergleichen der unterschiedlichen Sanktionierungspraxen bei Jugendlichen zum Schluss gekommen, dass härtere Sanktionen keine bessere rückfallvermeidende Wirkung erzielen.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass es nicht angezeigt ist, die maximale Dauer des Freiheitsentzugs zu erhöhen. Diese Forderung ist etwas, was immer wieder kommt. Eine Erhöhung des maximalen Freiheitsentzugs gibt Ihnen wahrscheinlich ein gutes Gefühl, Sie haben nochmals eins draufgegeben. Aber schauen Sie die Praxis an, und schauen Sie, ob dann diese Rahmen auch tatsächlich ausgenutzt werden und ob entsprechend entschieden wird! Wenn man einfach sagt, man setze jetzt die maximale Dauer des Freiheitsentzugs noch etwas hinauf, weil es einem das Gefühl von mehr Sicherheit gebe und weil es allenfalls Jugendliche abschrecke, dann ist das wissenschaftlich so nicht festzuhalten und zu überprüfen.
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, zur Beurteilung von jugendlichen Straftätern nach dem Erwachsenenstrafrecht. Es ist einfach nicht sachgerecht, Minderjährige unter das Regime des Erwachsenenstrafrechts zu stellen. Es ist nämlich heute anerkannt, dass insbesondere Freiheitsentzüge Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher kaum verhindern können, sondern eher kontraproduktiv sind. Demgegenüber sind erzieherische und therapeutische Massnahmen oft - nicht immer, aber oft - weit wirksamer bei der Resozialisierung der Jugendlichen und auch bei der Verhinderung von Rückfällen. Aus diesem Grund ist das Jugendstrafrecht eben im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht nicht als Tat-, sondern als Täterstrafrecht konzipiert. Die Motion verlangt eine sehr einschneidende Systemänderung, die aus Sicht des Bundesrates unnötig ist und erst noch kontraproduktiv wäre.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen.
Ich möchte Ihnen noch etwas dazu sagen: Wir haben ja gerade in den letzten Jahren enorme Anstrengungen bei der Prävention im Bereich der Jugendgewalt unternommen. Schauen Sie einmal die Statistiken an: Die Statistiken des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass seit dem Jahr 2010 die Verurteilungen gerade im Bereich der Straftaten gegen Leib und Leben insgesamt kontinuierlich abgenommen haben. Dasselbe gilt auch für die Anzeigen gegen jugendliche Straftäter. Ich bitte Sie, orientieren Sie sich an den Fakten. Ich glaube, gerade gegenüber Jugendlichen haben wir ein Interesse, dass wir unser Jugendstrafrecht so gestalten, dass wir am Schluss die Resultate haben, die wir haben wollen. Ich denke, wenn die Verurteilungen und die Anzeigen gegen jugendliche Straftäter abnehmen, dann können wir immerhin sagen, dass unser Jugendstrafrecht auf dem richtigen Weg ist.
- RedetextHans Fehr(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich bitte Sie, die Motion mit dem Titel "Verschärfung des Jugendstrafrechts" zu unterstützen. Ich kann Ihnen gleich zu Beginn eine frohe Botschaft übermitteln: Sie müssen einfach das machen, was die meisten von Ihnen schon gemacht haben, sie haben mit ihrer Mitunterzeichnung die Motion unterstützt. Ich darf Ihnen sagen: Es haben 110 Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Saal aus praktisch allen Parteien diese Motion unterstützt, vor allem grosse Teile der bürgerlichen Fraktionen, aber auch der Mitte. Beispielsweise hat die BDP-Fraktion die Motion geschlossen unterzeichnet. Es gibt auch andere, die unterzeichnet haben. Ich bitte Sie also: Bleiben Sie dabei.
Die Motion beinhaltet im Wesentlichen vier Forderungen:
1. Bei schweren Straftaten von Jugendlichen sollen unbedingte Strafen ausgesprochen werden.
2. Wenn ein straffälliger Jugendlicher in eine Vollzugseinrichtung eingewiesen wird - früher hat man Heim gesagt - und er einfach nicht kooperiert, gewaltige Schwierigkeiten macht und sich keinen Regeln fügt, soll der Vollzug auch in einem Gefängnis stattfinden können. Dort hat er nämlich genauso gute Möglichkeiten etwas Positives zu erleben, beispielsweise einen Beruf zu erlernen.
3. Der maximale Freiheitsentzug, der für Jugendliche heute in der Schweiz bei vier Jahren liegt, soll massgeblich erhöht werden können.
4. Bei besonders schweren Straftaten sollen Jugendliche ausnahmsweise nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können.
Wie komme ich mit den 110 Mitunterzeichnern zu diesem Befund? Ich habe mehrere Heimleiter, also Direktoren von Vollzugseinrichtungen angesprochen. Sie kommen immer wieder auf diese gleichen vier Punkte. Sie sagen beispielsweise: Es hat keinen Sinn, wenn ein straffälliger Jugendlicher ein halbes Jahr oder ein Jahr in einer Vollzugseinrichtung ist - es braucht eine längere Dauer. Sonst wartet er, wie dies früher in der RS üblich war, und macht jeden Tag einen Strich an die Wand - jetzt ist es dann vorbei! Erst ab einer Dauer von mehreren Jahren nimmt der Jugendliche es ernst und ist z. B. bereit, eine Berufslehre vollständig zu absolvieren. Das ist ja dann auch im Sinn des Jugendlichen.
Ich habe im Weiteren einen hervorragenden Kronzeugen, auch für die SP: Ihr Professor Kilias hat - es war etwa ein halbes Jahr nach Einreichung meiner Motion - in einem Artikel der "NZZ am Sonntag" praktisch die gleichen vier Punkte erwähnt. Seiner Meinung nach muss das Jugendstrafrecht unbedingt in dieser Art verschärft werden.
Wir stellen fest, wenn wir die Augen offenhalten, dass es schwere Straftaten von Jugendlichen gibt, und zwar solche, die mit einer unglaublichen kriminellen Energie verübt werden. Ich verweise beispielsweise auf diese Bilder der Überwachungskameras vom Bahnhof Kreuzlingen oder von anderen Orten, die Sie schon gesehen haben.
Das berühmte Beispiel Carlos ist kein Extremfall, sondern ein Beispiel unter vielen. Man hat hier den Eindruck, die [PAGE 1707] Strafe sei eher ein teures Luxusbehandlungsangebot. Und auch Herr Kilias sagt, es brauche Lösungen für Jugendliche, die sämtliche Systeme ausgereizt haben. Genau diesen vier Anforderungen wird das neue Jugendstrafrecht, das vor einigen Jahren in Kraft getreten ist, nicht gerecht. Es trennt zum Beispiel strikte zwischen unter und über 18-jährigen Jugendlichen und berücksichtigt die kriminelle Energie nicht.
Der Bundesrat sagt, er habe "grundsätzlich Verständnis" für die Forderungen der 111 Unterzeichner, und er sei über die kriminelle Energie junger Straftäter ebenfalls "beunruhigt". Der Bundesrat setzt aber weiterhin einseitig auf Therapie.
Ich bitte Sie zum Schluss, diese Motion zu unterstützen. Hören Sie höflich zu, was die Frau Bundespräsidentin jetzt dagegen ausführen wird, aber sagen Sie trotzdem Ja zur Motion!
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