Skip to main content

Höchstbestandesverordnung für die Schweinehaltung aufheben

(09.4128)MotionErledigt
Schweiz09.12.2009
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme der Motion ... 75 Stimmen

    Dagegen ... 86 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Johann N. Schneider-Ammann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nach Artikel 46 des Landwirtschaftsgesetzes - Herr Scherer hat das eben [PAGE 759] gesagt - kann der Bundesrat für einzelne Nutztierarten Höchstbestände je Betrieb festlegen. Diese Bestimmung wurde anfangs der Achtzigerjahre zur Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion eingeführt. Seit der Agrarpolitik 2002 steht nicht mehr die Produktionslenkung, sondern die nachhaltige Fleisch- und Eierproduktion in bäuerlichen Betrieben im Vordergrund. Mit der Agrarpolitik 2007 wurden die Höchstbestände entsprechend dem technischen Fortschritt und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft erhöht. Der Nationalrat hat sich auch im Rahmen der Agrarpolitik 2011 intensiv mit den Höchstbeständen auseinandergesetzt; er sprach sich schliesslich deutlich für deren Beibehaltung aus.

    Mit der zur Diskussion stehenden Motion sollen die Höchstbestandesgrenzen für die Schweinehaltung aufgehoben werden; für die Kälbermast und die Geflügelhaltung würden sie aber weiterhin bestehen bleiben. Die Befürworter der Aufhebung versprechen sich davon insbesondere eine Senkung der Produktionskosten und damit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Schweinehaltung; das kam eben auch beim Votum von Motionär Scherer zum Ausdruck. Für die Gegner steht die Beibehaltung einer nachhaltigen Tierhaltung auf bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Familienbetrieben im Vordergrund; diese Produktionsweise bewirke bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein positives Image der Schweizer Landwirtschaft. Eine Aufhebung der Höchstbestände in der Schweinehaltung würde das Wachstum von wenigen spezialisierten Schweinehaltungsbetrieben begünstigen. Viele kleinere Betriebe würden aber zur Aufgabe der Schweinehaltung gezwungen. Heute halten lediglich 2,9 Prozent der Schweinehalter einen Bestand von mehr als 60 Prozent des zulässigen Höchstbestandes.

    Unter Würdigung des bisherigen politischen Willens und der heutigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen die Höchstbestände für die Schweinehaltung beibehalten werden. Sollten sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern, z. B. durch aussenpolitische Entscheide, wäre eine Neubeurteilung vorzunehmen. Zurzeit erachtet der Bundesrat eine Änderung als nicht nötig und beantragt die Ablehnung der Motion.

  • Redetext
    Marcel Scherer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich möchte Sie bitten, diesem langjährigen Anliegen der Schweineproduzenten zuzustimmen. Worum geht es? In der Schweiz, meines Wissens als einzigem Land, werden Tierbeständen neben den durchaus akzeptierten Einschränkungen wie gemäss Tierschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung usw. auch noch politische Schranken gesetzt. Als Tierhalter können Sie Ihren eigenen Betrieb also nicht vergrössern, auch wenn Sie alle Vorschriften einhalten. Dies steht in den Artikeln 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes geschrieben. Danach legt der Bundesrat fest, wie gross die Schweinebestände maximal zu sein haben. Ich bin der Meinung, dass wir nicht das Gesetz, sondern nur die Verordnung dazu ändern müssen.

    Das Spezielle an dieser Regelung ist, dass die Rindviehbestände bereits vor Jahren von dieser Fessel befreit wurden. Nun gelten diese Einschränkungen also nur noch für Schweineproduzenten und Geflügelhalter. Ich habe schon vor etwa zwei Jahren eine ähnliche Motion eingereicht, die leider daran gescheitert ist, dass die Geflügelproduzenten diese Einschränkungen behalten wollen. Sie haben Bedenken, dass es grosse Betriebe von nichtlandwirtschaftlichen Organisationen geben könnte. Dem habe ich in dieser Motion Rechnung getragen.

    Die Landwirtschaft und vor allem die Schweinehaltung befinden sich in einem starken Umbruch. Die Betriebe werden professioneller und dadurch natürlich auch grösser. Die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe hängt zum grossen Teil von der Professionalität ab. Unsere jungen Bauern sind hervorragend ausgebildet, sie müssen also auch Chancen und Perspektiven bekommen, sich entwickeln zu können. Um diese Obergrenze zu umgehen, wurden zum Teil Betriebe aufgespaltet oder es wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft Ausnahmebewilligungen erteilt.

    Die Befürchtungen des Tierschutzes, es würden Tierfabriken entstehen, sind absolut haltlos. Die Schweinehaltung unterliegt der wohl stärksten Kontrolle bezüglich der Ökologie, auch bezüglich guter Produktionsformen. Die Auflagen sind so detailliert, dass heute für jedes Schwein ein Eingangsprotokoll, ein Begleitdokument und der Nachweis, wohin seine Exkremente gehen, vorgelegt werden müssen.

    Ich bitte Sie also, diese Motion anzunehmen. Geben Sie den jungen Bauern die Möglichkeit, sich zu entwickeln.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0