Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
(03.309)Schweiz17.06.2003
Profile
- Type
- Standesinitiative
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 03.309
- Start
- 17.06.2003
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20030309
Agenda items
- CHE08.12.2005
Contributions(4)
- Fritz SchiesserFDP.Die Liberalen
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR
- Ständerat
Timeline(6)
- Erledigt
- Keine Folge gegebenStänderat
- Von beiden Räten behandelt
- Folge gegebenStänderat
- Folge gegeben
Texts(2)
- Titel des GeschäftesVerwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern die folgende Standesinitiative ein:
1. Die von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven werden nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Schlüssel verteilt.
2. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0