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Verschärfung der Ausländergesetzgebung

(03.300)StandesinitiativeErledigt
Schweiz08.01.2003
Profile
Type
Standesinitiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
03.300
Start
08.01.2003
References & source
Official record
Official profile
External ID
20030300
Contributions(3)
  • Staatspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Staatspolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(5)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Die Behandlung der Initiative wird bis nach der Schlussabstimmung über das Geschäft 02.024 (AuG) verschoben.
    Nationalrat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verschärfung der Ausländergesetzgebung
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:

    Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) ist in folgendem Sinne zu ändern:

    - Die Gründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft seien dahin gehend zu ergänzen, dass Haft auch angeordnet werden kann, wenn Indizien dafür bestehen, dass die angegebene Identität falsch oder verfälscht ist, oder wenn andere berechtigte Zweifel an der Identität bestehen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die ausländische Person den Behörden nicht innert angemessener Frist Reisepapiere oder andere heimatliche Dokumente abgibt, die eine Identifizierung möglich machen, oder wenn die Mitwirkung bei der Papierbeschaffung verweigert wird.

    - Bei Haftdauern von unter einem Monat in Fällen von unklarer Identität, konkreten Anzeichen für einen Entzug der Ausschaffung oder verweigerter Mitwirkungspflichten sei die Verhältnismässigkeit der Haft gesetzlich zu vermuten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0