Kantonsverfassungen Bern, Uri, Zug, Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf. Gewährleistung
(02.071)- AbstimmungSpeechSchweiz
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes .... 95 Stimmen
(Einstimmigkeit)
- RedetextYves Christen(FDP.Die Liberalen)Schweiz
La commission propose, à l'unanimité, d'adopter l'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale à des constitutions cantonales révisées.
[VS]
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
Bundesbeschluss über die Gewährleistung geänderter Kantonsverfassungen
Arrêté fédéral accordant la garantie fédérale à des constitutions cantonales révisées
[VS]
Detailberatung - Examen de détail
[VS]
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté
- Redetext
- RedetextFranz Wicki(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie im Bericht festgehalten, allen kantonalen Verfassungen die Gewährleistung zu erteilen. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Der Kanton Solothurn regelt die Wahlkreiseinteilung neu. Einerseits wird die Anzahl der Mitglieder des Kantonsrates von 144 auf 100 reduziert; anderseits wird die Zahl der Wahlkreise von 10 auf 5 verkleinert. Auf diese 5 Wahlkreise verteilen sich die 100 Mitglieder des kantonalen Parlamentes. Nun hat aber Ende des letzten Jahres das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, die Wahlkreise müssten - gestützt auf die Bundesverfassung - eine gewisse Grössenordnung haben, damit das Proporzwahlverfahren durchgeführt werden könne. Es handelt sich um eine Grössenordnung von mindestens 5 oder 6 Sitzen. Wir haben uns vom Bundesamt für Justiz überzeugen lassen, dass die neue Regelung des Kantons Solothurn auch dem neuesten Entscheid des Bundesgerichtes standhalte. Dies umso mehr, als es bisher Praxis des Parlamentes war, im Gewährleistungsverfahren zurückhaltend zu sein, insbesondere in allen Fragen, für die bei der Anwendung ein Rechtsmittel gegeben ist.
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