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Rückverfolgbarkeit eingeführter Lebensmittel

(01.303)StandesinitiativeErledigt
Schweiz15.03.2001
Profile
Type
Standesinitiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
01.303
Start
15.03.2001
References & source
Official record
Official profile
External ID
20010303
Contributions(3)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Timeline(4)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Rückverfolgbarkeit eingeführter Lebensmittel
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Kanton Freiburg reicht, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, folgende Standesinitiative ein:

    1. Der Staatsrat des Kantons Freiburg beantragt der Bundesversammlung, einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) in dem Sinne vorzulegen, dass inskünftig die Produkte mit schweizerischer und solche mit ausländischer Herkunftsbezeichnung in der Auslage voneinander unterscheidbar sind oder gar klar voneinander getrennt werden. Dadurch liessen sich zahlreiche Irreführungen vermeiden. Diese Massnahme würde keine unzulässige Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit darstellen und dürfte in der hier vorgeschlagenen Form auch die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des öffentlichen Interesses nicht verletzen.

    2. Gemäss geltendem LMG kann der amtliche Tierarzt seine Kontrollen nur bis zur Schlachtung der Tiere - eventuell bis zur Verarbeitung des Fleisches - vornehmen, da die Kontrolle des verarbeiteten Fleisches dem Kantonschemiker obliegt (Art. 40 LMG, insbesondere Abs. 4 und 5).

    Es wäre deshalb sinnvoll, im Zuge der Revision der Lebensmittelgesetzgebung zu prüfen, ob an der Aufgabenteilung zwischen Tierarzt und Chemiker festgehalten werden soll. Das von der EU geförderte System würde insofern eine Verbesserung der Lebensmittelsicherheit ermöglichen, als dabei die Verantwortung für sämtliche Gesundheitskontrollen von Fleischerzeugnissen ein und derselben Fachperson oder Fachstelle übertragen wird.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0