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Alkoholverwaltung. Voranschlag 2001/02

(01.007)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz28.03.2001
Speeches(6)
Sorted by Speech date, Descending
6 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 132 Stimmen

    Dagegen .... 2 Stimmen

  • Redetext
    Peter Hess(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2001/02 zuzustimmen.

    [VS]

    Eintreten ist obligatorisch

    L'entrée en matière est acquise de plein droit

    [VS]

    Bundesbeschluss über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 2001/02 (Langjahr)

    Arrêté fédéral approuvant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'exercice 2001/02 (exercice prolongé)

    [VS]

    Detailberatung - Examen de détail

    [VS]

    Titel und Ingress, Art. 1, 2

    Antrag der Kommission

    Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

    [VS]

    Titre et préambule, art. 1, 2

    Proposition de la commission

    Adhérer à la décision du Conseil des Etats

    [VS]

    Angenommen - Adopté

  • Redetext
    Anton Cottier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Kaspar Villiger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Zur Frage, die mir Herr Inderkum gestellt hat: So ganz hundertprozentig kann ich Ihr Gewissen nicht entlasten. Aber die Änderung ist ja eigentlich auf einen Wunsch aus Parlamentskreisen hin geschehen, wenn ich mich recht erinnere, und es macht auch keinen Sinn mehr, für die Alkoholverwaltung das "Landwirtschaftsjahr" zu benutzen. Sie erhalten dadurch auch einen besseren Überblick; diese Inkongruenz der Zeit hat mich auch immer gestört. Es ist also deshalb sicher eine sinnvolle Massnahme.

    Die Massnahme setzt die Änderung zweier Gesetze voraus. Das eine ist das Parlamentsgesetz, das jetzt im Parlament hängig und auch beim Bundesrat in Bearbeitung ist. Dort soll eine Änderung vorgenommen werden. Gleichzeitig würden wir das Alkoholgesetz anpassen, und das wäre voraussichtlich per 1. Januar 2003 möglich. Wenn sich beim Parlamentsgesetz eine grosse Verzögerung ergäbe, müsste man das mit irgendeinem "fast track" vorziehen; das wäre eine Routinesache. So sollte es aber möglich sein, das in nützlicher Frist anzupassen und für einmal dieses "Langjahr" in Kauf zu nehmen.

  • Redetext
    Hermann Bürgi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ganz kurz: Es ist immer noch daran zu erinnern, dass auf den 1. Juli 1999 der Einheitssteuersatz von 29 Franken eingeführt worden ist. Diese Grösse und der damit verbundene [PAGE 238] Erfahrungszeitraum haben zur Folge, dass die Veranlagung der Einnahmen etwas schwierig ist, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass im ersten Jahr trotz der Senkung der Steuern - also der Einführung des Einheitssteuersatzes - erheblich mehr Einnahmen resultiert haben. Bezüglich der weiteren Entwicklung der Einnahmen gilt es deshalb mit dieser Ungewissheit - wie ich das einmal nennen möchte - zu leben.

    Was nun den Voranschlag als solchen anbelangt, sind ein Nettoerlös von 372,7 Millionen Franken, ein Nettoaufwand von 51,9 Millionen und ein ausserordentlicher Erfolg von 5,5 Millionen Franken vorgesehen. Das ergibt dann einen Reinertrag von 326,3 Millionen Franken.

    Wenn Sie das vergleichen wollen, sollte man das auf 12 Monate zurückrechnen, denn wir haben ja ein Langjahr budgetiert. Das liegt dann um 27,7 Millionen Franken unter dem Ergebnis des Rekordjahres 1999/2000, aber um 19,7 Millionen über dem Budget 2000/01.

    Noch eine letzte Detailbemerkung zum Aufwand: Es ist mit Genugtuung festzustellen, dass der betriebliche Aufwand für Verwaltung und Liegenschaften gesenkt werden konnte; das ist vor allem auf die Bemühungen der Zentralverwaltung zurückzuführen. Insbesondere geht der Personalbestand weiter leicht zurück.

    Die Finanzkommission beantragt Ihnen, den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu genehmigen.

  • Redetext
    Hansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Sie wissen ja um die Asymmetrie von Budget und Rechnung betreffend Staatsrechnung auf der einen Seite und Budget und Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf der anderen Seite. Wenn wir jeweilen die Staatsrechnung verabschieden, fassen wir gleichzeitig den Beschluss über das Budget der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

    Nun kommt für dieses Jahr eine weitere Besonderheit hinzu: Wenn Sie nämlich Artikel 1 des Bundesbeschlusses ansehen, so können Sie feststellen, dass sich der Voranschlag auf den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 bezieht. Das heisst, der Zeitrahmen wird um ein halbes Jahr verlängert. Dies ist von der Sache her sicher richtig. Aber der Ständerat ist ja bekanntlich nicht nur Chambre de réflexion, sondern auch das juristische Gewissen. Da auch die Finanzkommission mit einigen Juristen bestückt ist, sind wir auf ein juristisches Problem gestossen: Artikel 71 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser bestimmt, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung eine eigene Rechnung zu führen hat und das Rechnungsjahr jeweils am 1. Juli beginnt und folgerichtig dann mit dem 30. Juni des anderen Jahres endet. Folgerichtig haben wir auch im Geschäftsverkehrsgesetz eine entsprechende Bestimmung; sie ist aber lediglich eine Folgebestimmung. Mit Artikel 71 Absatz 3 der erwähnten Gesetzes bleibt aber eine Gesetzesbestimmung im Raum.

    Damit wir auch mit unserem Gewissen ins Reine kommen können, möchten wir von Ihnen, geschätzter Herr Bundesrat, einfach noch wissen, was der Bundesrat zu tun gedenkt: Wird dieses Gesetz geändert? Auf welchem Wege wird dies allenfalls geschehen? Oder handelt es sich hier nicht um eine "dura lex, sed lex", sondern kann man das allenfalls auf dem Wege einer unechten Gesetzeslücke lösen? Wie gesagt, wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dies noch klären können.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0