Peter Hess
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zug
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 14. Mai 1948
- Wikidata
- Q121101
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 03.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextNeugestaltung des FinanzausgleichsNo. 01.074Schweiz
Als Vertreter eines kleinen Kantons wehre ich mich gegen die Unterstellung von Herrn Gross Jost und anderer Mitglieder seiner Fraktion, die kleinen Kantone würden im Falle der Umsetzung dieser Aufgabenneuverteilung ihren Aufgaben nicht nachkommen. Ich halte hier fest: Es sind die kleinen Kantone, die wegen der überblickbaren Verhältnisse und der Bürgernähe ihre Finanzen in Ordnung haben und durch interkantonale Zusammenarbeit ihre Aufgaben zweckgerichtet und effizient ausführen. Ich versichere Ihnen, es sind die kleinen Kantone, die auch in diesen Fragen ihrer Verantwortung nachkommen werden.
- RedetextGeschäftsreglement des NationalratesNo. 03.418Schweiz
Frau Nabholz, können Sie mir sagen, wie oft sich im vergangenen Jahr Mitglieder der Tessiner Deputation ihrer Muttersprache bedient haben? Ich habe immer wieder angetönt, dass ich für solche Übersetzungsübungen wäre, wenn auch wirklich italienisch gesprochen würde. [PAGE 1153] Aber die Tessiner Ratsmitglieder sprechen ja immer deutsch und französisch.
- RedetextFusionsgesetzNo. 00.052Schweiz
Ich muss Herrn Cina widersprechen. Wir haben diese unselige Bestimmung in den Anträgen der Kommission, dass mit Ländern, mit denen ein Staatsvertrag besteht - ich habe es schon gesagt, das sind Liechtenstein, Österreich und Italien -, kein Anwesenheitserfordernis in der Schweiz gilt. Das ist genau das, was wir nicht wollen: Wir wollen hier nicht so weit gehen. Sie müssen mir einfach einmal sagen, wie Sie ein schweizerisches Urteil in Italien vollstrecken wollen. Selbstverständlich geht das gemäss Staatsverträgen, aber in der Realität wird man das nicht durchführen. Oder das zweite Beispiel: Alle diese grossen Manager, die sich jetzt in die Vereinigten Staaten abgesetzt haben - versuchen Sie dort Ihre Urteile aus Organhaftung usw. einzutreiben. Das ist doch eine blanke Illusion; das wird in der Realität wohl nicht passieren.
Stimmen Sie dem Antrag Steiner zu, dann ist der Weg vorgegeben, wie der Ständerat das in den anderen Bereichen durchsetzen kann. Sie haben nämlich bei der GmbH kein Anwesenheitserfordernis in der Schweiz.
- RedetextFusionsgesetzNo. 00.052Schweiz
Herr Eggly, wir verstehen uns sonst sehr gut, aber ich meine, dass Sie sehr wahrscheinlich doch nicht die nötige Erfahrung im Umgang mit dieser Frage haben. Ich stelle nur zwei konkrete Fälle dar: Gehen Sie davon aus, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft für Verrechnungssteuerforderungen, die nicht gedeckt sind, weiterhin Verwaltungsräte ins Recht greifen kann, wenn sie im Ausland wohnen, auch aufgrund des Lugano-Übereinkommens? Oder gehen Sie davon aus, dass die kantonale Ausgleichskasse für die Sozialversicherungsbeiträge die Organe ins Recht greifen kann, wenn sie im Ausland wohnen? Das hat nichts mit Teufelei zu tun, sondern das sind harte Fakten, die nur in der Schweiz umgesetzt werden können.
- RedetextFusionsgesetzNo. 00.052Schweiz
Ich habe keineswegs die Absicht, mit meinem Votum den bisherigen Zustand mit dem so genannten Heimatschutzartikel, also dem Erfordernis, dass eine Mehrheit des Verwaltungsrates Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein muss, zu verteidigen. Was nun aber hier von der Kommission beantragt wird - wie ich inzwischen gesehen habe, sind wesentliche Gedanken dazu auch aus der Verwaltung gekommen -, bedeutet, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Es ist nämlich in diesen Bestimmungen für Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Liquidatoren und Geschäftsführer bei der GmbH vorgesehen, dass bei Staaten, mit denen wir einen Staatsvertrag abgeschlossen haben, im Extremfall eine Schweizer Gesellschaft kein Organ mehr in der Schweiz haben muss. Ausgerechnet Italien ist einer dieser Staaten - jetzt stellen Sie sich vor, dass wir in der Schweiz Gesellschaften haben, die ausschliesslich von Leuten mit Wohnsitz usw. in Italien geführt werden, gegen die wir also in der Schweiz nicht mehr vorgehen können!
Wer steht denn für das ein, was wir in den letzten Jahren immer intensiver gefordert haben, nämlich für eine ordnungsgemässe Geschäftsführung, für die Einhaltung von Corporate-Governance-Grundsätzen, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Verrechnungssteuer? All das entspricht der strengen Haftung für die schweizerischen Organe von Gesellschaften, die mit keiner Regelung in einem anderen europäischen Land vergleichbar ist. Das wollen Sie jetzt ohne Not aufgeben. Da kann ich nicht mitmachen.
Mit dem Vorschlag, wie er von der Verwaltung und von der Kommission unterbreitet wird, wird die bewährte Hierarchie, wie sie im Obligationenrecht für das Gesellschaftsrecht aufgestellt ist, umgestellt. Herr Steiner hat diese Hierarchie sehr einleuchtend dargestellt: Wir haben die Oberleitung beim Verwaltungsrat und die Möglichkeit, haftungsentlastend über das Organisationsreglement Geschäftsführungsaufgaben an Dritte, z. B. Mitglieder des Verwaltungsrates oder Direktoren oder andere, zu delegieren. Diese Ordnung soll nun umgestellt werden, indem wir zugestehen, dass der Verwaltungsrat im Ausland wohnen darf und nur noch der Direktor in der Schweiz ansässig sein muss.
Ich weiss, dass Einzelne von Ihnen der Idee verfallen könnten, ich möchte hier nur eigene Interessen - sprich: Verwaltungsratsmandate - verteidigen. Das ist nicht der Fall. Es ist auch nicht so - hier will ich ein Wort in den Mund nehmen, das die Frau Bundesrätin bei uns in der Fraktion gebraucht hat, vielleicht wird sie es nachher wieder brauchen -, dass man bei so genannten Domizilgesellschaften Schweizer Verwaltungsräte nur als Strohmänner hätte. Mit der strengen Haftung - sie ist durch das Bundesgericht mehrfach bestätigt worden - ist es mit der leichtfertigen Strohmännerorganschaft vorbei. Spätestens wenn es zu einem Prozess kommt, wird dann nämlich Klarheit geschaffen.
Nun will man das umstellen und sagen: Der Verwaltungsrat darf im Ausland wohnen. Wir haben dann einen Direktor; der muss hier sein. Da will man mich glauben machen, dass das dann kein Strohmann sein kann. Das ist doch an den Realitäten vorbeipolitisiert.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der ganze Vorschlag, wie er uns von Kommission und Verwaltung vorgelegt wird, nicht durchdacht ist. Man sagt, dass aufgrund der bilateralen Verträge die Freizügigkeit gewährt werden müsse, und zwar gemäss Vorschlag für alle Organe, sprich Verwaltung, Revisionsstelle, Liquidatoren. Aber diese strenge, neue Ordnung - oder umgekehrt: die lockere Ordnung, müsste ich besser sagen - ist nur für den Verwaltungsrat vorgesehen. Sie werden nie eine ausländische Revisionsstelle finden, die in der Schweiz revidieren darf, denn gemäss Vorschlag der Verwaltung muss diese Stelle einen Sitz, wenn es eine juristische Person ist, oder eine Zweigniederlassung haben. Dasselbe trifft für den Liquidator zu; auch er muss in der Schweiz anwesend sein. Also schon hier ist in der Bestimmung selber ein Widerspruch, der in der näheren Prüfung durch den Ständerat nochmals überarbeitet werden kann.
Ich fasse zusammen: Es ist unbestritten, sowohl bei Herrn Steiner wie bei mir, dass aufgrund der Entwicklungen im europäischen Recht, aufgrund der bilateralen Verträge die Zeit für den Heimatschutzartikel vorbei ist. Es kann aber auf der andern Seite nicht angehen, dass wir es zulassen, dass schweizerische Gesellschaften ausschliesslich vom Ausland aus dirigiert werden können und dass wir in der Schweiz kein Organ mehr haben, das für verschiedene mögliche Ansprüche ins Recht gezogen werden kann. Darum sage ich Nein zu diesem vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Gemeinschaftsrecht und Ja zu schutzwürdigen Interessen unserer schweizerischen Volkswirtschaft, und damit meine ich nicht die Interessen einzelner Schweizer Bürger oder Verwaltungsräte, sondern gesamtstaatliche Interessen, die wir hier zu verteidigen haben.
Ich bitte Sie, dem Antrag Steiner zuzustimmen.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)Bundesfahrzeuge. Betrieb mit ErdgasNo. 02.3288
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Dringliche Interpellation
- PostulatBekämpfer(-in)
- Ständig
- Ständig
- Spezial
- StändigBüro Nationalrat(Bü-N)Schweiz
- Präsident/in27.11.2000 – 25.11.2001
- Vizepräsident/in06.12.1999 – 27.11.2000
- Fraktionspräsident/in04.12.1995 – 20.09.1998
- Spezial
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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