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Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen

(23.5399)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)03.08.2023 – 22.09.2023
Speeches(5)
Sorted by Speech date, Descending
5 Results
  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.

  • Speech
    Raoul I. Furlano(Liberal-Demokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Raoul I. Furlano (LDP): Danke, Regierungspräsident Beat Jans, für Ihre Antworten. Ein wissenschaftlicher Regierungsrat, der juristisch eine halbe Dissertation uns bringt, ist auch einmal willkommen. Ich hatte ein wenig Mühe, das alles zu verstehen, aber ich glaube, vernünftigerweise habe ich verstanden, dass die zitierte Rechtsgleichheit mit dem Grundsatz, Sie haben gesagt: Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich zu behandeln. Und das ist in Ihrer Antwort nur unvollständig zitiert, denn es gibt einen zweiten Grundsatz, nämlich der: Ungleiches ist nach Massgabe seiner Ungleichheit zu behandeln und damit können unterschiedliche Berufe auch unterschiedlich behandelt werden. Und die verkürzte Abbildung durch die Regierung ist meines Erachtens und auch der Meinung nach von Juristen bei mir in der Fraktion nicht wirklich zutreffend formuliert. Richtigerweise entgegen führt die Regierung aus, dass staatliches Handeln immer verhältnismässig ausgeführt werden sollte.

    Absolut einverstanden, aber warum dann müssen alle offerierenden Unternehmen die geforderten Angaben betreffend Lohngleichheit schon in der Angebotsrunde Nummer 1 angeben? Warum dann schon kleine KMU, grosse, alle? Das ist doch nicht verhältnismässig und für mich als Liberaler muss staatliches Handeln, wie gesagt, wenn immer möglich verhältnismässig sein. Warum ist es nicht möglich, dass man von den Bewerbenden zum Beispiel eine Unterschrift verlangt bei der Bewerbung, bei der ersten Eingabe, dass sie dort bezeugen, dass sie das Gesetz, das Gott sei Dank schon besteht, dass sie das bekräftigen und dass sie das einhalten. Eine Unterschrift, fertig, ich halte das Gesetz ein. Wäre einfacher, oder? Anstatt 100’000 Flyers und Hilfsangebote und was weiss ich was für einen administrativen riesiger Aufwand vom Staat und vor allem von den KMUs. Sie sagen da locker, ein Tag, was ist schon ein Tag. Ja, wenn man dann arbeitet und zu zehnt in einer Bude ist, ist ein Tag Arbeit sehr viel, sehr viel sogar. Also das ist nicht ganz so sympathisch rübergekommen.

    Noch etwas, in der Diskussion, auch wieder mit einer Juristen-Fachfrau in unserer Fraktion, ist die Frage aufgetaucht, darf der Staat überhaupt so viele unnötige Daten erheben, weil am Schluss sind die unnötig. Wir wissen nicht, ob die dann wirklich relevant sind oder nicht und unser Datenschutz erlaubt ja nur die Erhebung von Daten, die eine Forderung sind und nicht eine Datensammlung auf Vorrat. Ich bin der Meinung, dass die erhobenen Daten zum Zeitpunkt der Offertenstellung, also ganz am Anfang wirklich noch nicht nötig sind und damit eigentlich zu diesem Zeitpunkt vielleicht sogar nicht erlaubt wären. Honi soit qui mal y pense.

    Und es gibt ja noch vieles mehr, das man abfragen könnte. Nicht, dass ich jetzt schlafende Hunde wecken will, um Gottes Willen, sonst springen mir die KMUs noch an den Hals, aber müssen die Anbietenden auch darlegen, ob sie die Arbeitszeiten einhalten? Müssen Sie darlegen, ob Schwangere genügend geschützt werden, müssen sie angeben, ob sie einen Stillort anbieten und auch Stillpausen einhalten können für die Frauen, für Mitarbeiterinnen? Und noch ganz vielmehr gäbe es und Sie sehen, der Apparat wächst für etwas, für das es eigentlich schon ein Gesetz gibt. Kurzum, wir haben Gesetze, die sollen eingehalten werden, der Staat soll schlank sein, verhältnismässig dafür sorgen und bitte immer die Balance suchen und finden zwischen staatlichem Handeln, individueller Freiheit und das heisst, die Rechte der Bürger respektieren und gleichzeitig die Einhaltung der Gesetze gewährleisten.

    Ich hoffe, und das ist wirklich eine ehrliche Hoffnung, dass das Thema, das Sie angesprochen haben, ein viel beredetes Thema Lohngleichheit, dass das überhaupt kein Thema mehr ist, weil es nämlich selbstverständlich ist und dann ist es kein Thema mehr. Ich bin nicht befriedigt.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Der Interpellant hat nun die Gelegenheit zu beantworten, ob er mit der Antwort zufrieden ist.

  • Speech
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat

    Regierungspräsident Beat Jans: Gerne beantworte ich diese Interpellation im Namen des Regierungsrates wie folgt:

    Frage 1. Der Regierungsrat und die zuständigen Fachstellen kennen die verschiedenen Studien und die aktuelle Diskussion rund um das Thema Lohngleichheit. Der Kanton Basel-Stadt bezieht sich wie der Bund und alle anderen Kantone und Städte auch auf die Zahlen der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik. Die beiden von Ihnen aufgeführten Studien, die eine im Vergleich zur Lohnstrukturerhebung geringere Lohndifferenz ausweisen, werden von Fachpersonen im Bereich Lohngleichheit kritisiert. Dies unter anderem deshalb, weil sie in ihren Methoden nur gleiche Berufe beziehungsweise Funktionen miteinander vergleichen. Diese ökonomische Methode erfüllt aber nicht die Anforderung, die sich aus dem Grundsatz der Bundesverfassung und dem Gesetzesauftrag ergibt, nämlich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Aus rechtlicher Sicht gilt die Lohngleichheit somit auch bei unterschiedlichen Berufen, wenn sie dieselben Anforderungen und Belastungen aufweisen. Eine Beschränkung des Anspruchs der Lohngleichheit nur auf gleiche Berufe ist rechtlich nicht zulässig.

    Frage 2. Die Lohnstrukturerhebung weist den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern aus und differenziert zwischen erklärbaren und unerklärbaren Anteil. 2020 betrug der unerklärbare Anteil des Lohnunterschieds von Frauen, der Lohnunterschied also, der nicht durch objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Ausbildung, Branche, etc. begründet werden kann, monatlich Fr. 717. Die Statistik des Bundesamtes für Statistik untersucht somit die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern. Die nationale Lohnstatistik äussert sich nicht zur Lohndiskriminierung im juristischen Sinne oder zum quantitativen Ausmass an Lohndiskriminierung. Der in der nationalen Lohnstatistik ausgewiesene unerklärbare Anteil der Lohndifferenz begründet aber eine Vermutung auf eine potenzielle Lohndiskriminierung. Ob eine tatsächliche Lohndiskriminierung vorliegt, muss dann auf individueller Ebene geprüft werden, zum Beispiel im Rahmen einer betrieblichen Lohngleichheitsanalyse mit einem Analysetool. So wird überprüft, ob möglicherweise eine strukturelle Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Lohnsystem des Unternehmens vorliegt. Mit Blick auf die Medienmitteilung ist festzuhalten, dass sie in der Tat verkürzt formuliert ist, präzise wäre gewesen, ich zitiere: Dieser unerklärbare Anteil des Lohnunterschieds weist auf eine potenzielle Lohndiskriminierung hin, Lohndiskriminierung wirkt sich negativ auf Rente sowie auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Ende Zitat.

    Frage 3. Der Kanton ist verpflichtet, dem verfassungsmässigen Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit» zu gewährleisten und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat erachtet es als geeignete und verhältnismässige Massnahme, dass Unternehmen die Lohngleichheit in ihrem Betrieb nachweisen müssen, wenn sie einen staatlichen Auftrag oder einen Staatsbeitrag möchten. Der Aufwand ist insbesondere für kleine Unternehmen überschaubar. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden müssen ca. einen halben bis einen Tag für eine Lohngleichheitsanalyse aufwenden. Ein erstellter Nachweis ist zudem vier Jahre gültig und kann mehrmals eingereicht werden. Ausserdem galt für kleinere Unternehmen eine zweieinhalbjährige Einführungsphase, in der sie sich mit dem Analysetool vertraut machen konnten. Der Kanton bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Hilfestellungen an, beispielsweise diverse Merkblätter oder eine Veranstaltung zu Anwendungsfragen rund um das Lohngleichheitsanalysetool diesen Herbst, des Weiteren steht die Fachstelle Gleichstellung für Fragen von Unternehmen und Institutionen zur Verfügung.

    Frage 4. Die für die Lohngleichheitsanalyse verwendeten Variablen müssen objektiv und diskriminierungsfrei sein, damit Sie rechtlich zulässig sind. Das verwendete Standard-Analysetool Logib erfasst die relevanten Faktoren, wie dies unter anderem eine Studie im Auftrag des Bundes bestätigt hat. Das Tool ist wissenschaftlich und rechtskonform. Der Signifikanztest und der Grenzwertstellen bei Logib sichert, dass Unternehmen nicht fälschlicherweise der Diskriminierung bezichtigt werden. Besteht ein Unternehmen die Kontrolle nicht, sucht die Fachstelle Gleichstellung das Gespräch mit dem Unternehmen. Dabei werden die Ergebnisse besprochen, danach hat das Unternehmen 12 Monate Zeit, Anpassungen vorzunehmen und durch eine externe Fachperson einen qualifizierten Nachweis erstellen zu lassen. Wenn dieser qualifizierte Nachweis keine potenzielle Lohndiskriminierung mehr anzeigt, ist das Ziel erreicht und das Unternehmen hat einen Nachweis, dass es die Lohngleichheit einhält.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Möchte der Interpellant begründen? Er verzichtet. Somit hat Regierungspräsident Beat Jans das Wort.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0