Skip to main content

Ratschlag zur Förderung der Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Parkierungsanlagen (Mit Teilrevisionen des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt und des Energiegesetzes)

(23.0896)RatschlagAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)15.06.2023 – 24.01.2024
Speeches(17)
Sorted by Speech date, Descending
17 Results
  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Sie haben dem Grossratsbeschluss zugestimmt mit 77 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 18 Enthaltungen.

  • Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Wer dem Grossratsbeschluss zustimmt, stimmt JA, wer nicht zustimmt, stimmt NEIN

    Ergebnis der Abstimmung

    77 Ja, 1 Nein, 18 Enthaltungen. [Abstimmung # 0002511, 17.01.24 11:54:20]

    Der Grosse Rat beschliesst

    I.

    Das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13. März 1991 [1]) (Stand 1. August 2022) wird wie folgt geändert:

    § 16a Abs. 2 (neu)

    2 Der Kanton fördert die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos auf privatem und öffentlichem Grund.

    § 16b (neu)

    Finanzielle Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos

    1 Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und auf privatem Grund wird bis einschliesslich zum Jahr 2030 finanziell gefördert.

    2 Für die Ausrichtung von Förderbeiträgen und die Finanzierung der damit verbundenen Vollzugskosten wird ein Fonds gebildet.

    3 Die Mittel des Fonds dürfen auch für die Deckung eines allfälligen Fehlbetrags aus dem mit Grossratsbeschluss vom 14. April 2021 bewilligten Darlehen an die Industriellen Werke Basel für die Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Allmend verwendet werden.

    4 Der Fonds besteht bis zur vollständigen Deckung der in Abs. 2 und 3 genannten Kosten. Ein bei seiner Auflösung bestehender Überschuss wird dem Stromsparfonds zugewiesen.

    § 16c (neu)

    Finanzierung des Fonds

    1 Der Fonds wird durch einen auf dem Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz bei Ladevorgängen erhobenen Zuschlag zur Elektrifizierung der motorisierten Mobilität (ZEM) und durch allfällige Förderbeiträge des Bundes gespeist.

    2 Der Regierungsrat legt die Höhe des ZEM fest. Dieser beträgt höchstens 2.5 Rp./kWh.

    3 Ausgenommen von der Erhebung des ZEM sind unter Vorbehalt der Installation eines separaten, für die Erhebung des ZEM vorgesehenen Zählers:

    a) bei Inkrafttreten der §§ 16b ff. bereits bestehende Ladeinfrastrukturen;

    b) Ladeinfrastrukturen, für deren Erstellung und Erweiterung keine Förderbeiträge gewährt werden.

    4 Der Regierungsrat kann Mittel aus dem Fonds Energieförderabgabe in den neuen Fonds übertragen. Diese Mittel sind zu einem späteren Zeitpunkt soweit möglich wieder in den Fonds Energieförderabgabe zurück zu überweisen.

    § 16d (neu)

    Befristung des ZEM

    1 Der ZEM wird längstens bis zur Deckung der Förderbeiträge für die Ladeinfrastruktur für Elektroautos sowie eines Fehlbetrags gemäss § 16b Abs. 3 erhoben.

    2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Erhebung des ZEM einzustellen, wenn dessen Zweck gemäss Abs. 1 erreicht ist.

    § 16e (neu)

    Fördergegenstand

    1 Förderbeitragsberechtigt sind die Neuerstellung und die Erweiterung von:

    a) Ladeinfrastrukturen in staatlichen und privaten öffentlich zugänglichen Parkhäusern;

    b) Ladeinfrastrukturen auf privatem Grund;

    c) Ladeinfrastrukturen von Carsharing-Anbieterinnen und -Anbietern auf Allmend.

    § 16f (neu)

    Förderkriterien

    1 Förderbeitragsberechtigt sind Ladeinfrastrukturen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.

    2 Die Ladeinfrastruktur umfasst die Grundinstallation unter Ausschluss der Ladestationen.

    3 Förderbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Ladeinfrastruktur mit einem separaten Stromzähler für die Erhebung des ZEM ausgerüstet wird.

    § 16g (neu)

    Förderumfang

    1 Die Höhe der Förderbeiträge hängt vom Fördergegenstand ab und beträgt:

    a) bei Ladeinfrastrukturen in staatlichen und privaten öffentlich zugänglichen Parkhäusern 60 % der Kosten der Grundinstallation, maximal aber Fr. 3'500 pro Ladepunkt;

    b) bei Ladeinfrastrukturen auf privatem Grund 60 % der Kosten der Grundinstallation, maximal aber Fr. 1'300 pro Ladepunkt;

    c) bei Ladeinfrastrukturen von Carsharing-Anbieterinnen und -Anbietern auf Allmend. 60 % der Kosten der Grundinstallation, maximal aber Fr. 7'500 pro Ladepunkt.

    § 16h (neu)

    Rückforderung

    1 Unrechtmässig ausbezahlte Förderbeiträge können von der zuständigen Behörde zurückgefordert werden.

    2 Der Rückforderungsanspruch verjährt, wenn er nicht innert einem Jahr ab dem Zeitpunkt geltend gemacht wird, in dem die zuständige Behörde vom Eintritt des Umstandes Kenntnis erhalten hat, welcher die Rückerstattungspflicht begründet, jedoch spätestens zehn Jahre nach der unrechtmässigen Auszahlung.

    § 16i (neu)

    Vollzug

    1 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten betreffend die Errichtung und Verwaltung des Fonds und die Gewährung von Förderbeiträgen in einer Verordnung.

    § 17 Abs. 2

    2 Dieses Verbot gilt nicht für:

    b) (geändert) Anwohnendenparkplätze in Quartierparkings nach § 19bis;

    c) (neu) Ladeinfrastrukturen für Elektroautos nach § 16b.

    II. Änderung anderer Erlasse

    Energiegesetz [2]) (EnG) vom 16. November 2016 [3]) (Stand 13. Dezember 2021) wird wie folgt geändert:

    § 28 Abs. 4 (neu)

    4 Strombezüge für das Laden von Elektroautos sind von der Lenkungsabgabe befreit, soweit ein Zuschlag für die Elektrifizierung der motorisierten Mobilität erhoben wird.

    III. Aufhebung anderer Erlasse

    Keine Aufhebung anderer Erlasse.

    IV. Schlussbestimmung

    Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.


  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Sie haben den Antrag des Regierungsrates angenommen mit 71 Ja-Stimmen bei 25 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung.

    Wir führen die Detailberatung weiter.

    Abs. 3 lit. a und b

    Abs. 4

    § 16d (neu)

    Befristung des ZEM

    Abs. 1

    Abs. 2

    § 16e (neu)

    Fördergegenstand

    Abs. 1 lit a bis c

    § 16f (neu)

    Förderkriterien

    Abs. 1

    Abs. 2

    Abs. 3

    § 16g (neu)

    Förderumfang

    Abs. 1 lit. a bis c

    § 16h (neu)

    Rückforderung

    Abs. 1

    Abs. 2

    § 16i (neu)

    Vollzug

    Abs. 1

    § 17 Abs. 2

    lit. b (geändert)

    lit. c (neu)

    II. Änderung anderer Erlasse

    Energiegesetz

    § 28 Abs. 4 (neu)

    III. Aufhebung anderer Erlasse

    IV. Schlussbestimmung

    Schlussabstimmung

  • Speech
    Speech
    Grosser Rat

    JA heisst Zustimmung zum Antrag des Regierungsrates, NEIN heisst Ablehnung

    Ergebnis der Abstimmung
    71 Ja, 25 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0002509, 17.01.24 11:52:44]

    Der Grosse Rat beschliesst

    Zustimmung zum Änderungsantrag


  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Wir kommen in die zweite Runde. In der zweiten Runde wird auf ein Votum verzichtet. Kaspar Sutter verzichtet auf ein Votum, Nicole Strahm ebenso.

    Eintreten wurde nicht bestritten, Rückweisung nicht beantragt.

    Detailberatung des Grossratsbeschlusses (Seite 10 des Berichts)

    Titel und Ingress

    I. Änderung Umweltschutzgesetz

    § 16a Abs. 2 (neu)

    § 16b (neu)

    Finanzielle Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos

    Abs. 1

    Abs. 2

    Abs. 3

    Abs. 4

    § 16c (neu)

    Finanzierung des Fonds

    Abs. 1

    Abs. 2

    Hier liegt ein Änderungsantrag des Regierungsrates vor. Er beantragt im zweiten Satz, 2,5 Rappen pro Kilowattstunde.

    Ich eröffne dazu die Debatte. Als Antragsteller das Wort hat Regierungsrat Kaspar Sutter. Er verzichtet. Für die Kommission Nicole Strahm verzichtet ebenso. Ich habe keine Wortmeldungen eingetragen. Somit kommen wir zur Abstimmung.

  • Speech
    Daniel Seiler(FDP.Die Liberalen)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Daniel Seiler (FDP): Ich bin nicht ganz so euphorisch. Ich bin nicht gegen diese Vorlage, aber ich möchte doch auf ein paar Punkte hinweisen. Wir haben heute etwa drei Prozent Elektrofahrzeuge in dieser Stadt, also es braucht noch sehr viel, damit wir da vorwärtsmachen können. Sie wollen mit dem Vorschlag jetzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben. Sie haben vor ein paar Jahren diese Ladeinfrastrukturen als Staatsaufgabe definiert und ich glaube, da fängt Ihr Problem irgendwo an. Denn bei den Autos, auch wenn sie elektrisch angetrieben sind, gehören sie eben in diese Kategorie von nicht gut und böse. Bei allen anderen Themen in diesem Rate, politischen Themenfelder reden wir nie von verursachergerecht, wir reden nur bei den Autos von verursachergerechter Abgeltung.

    Ich habe als Freisinniger nichts dagegen, dass die Leute, die diese Ladestation nutzen, auch dafür bezahlen müssen. Aber ich glaube, Sie haben irgendwo ein Problem, wenn Sie es einerseits zur Staatsaufgabe erklären und andererseits meinen, Sie würden damit etwas fördern. Weil fördern tun Sie eigentlich gar nicht, Sie geben einfach das Geld, Sie geben eine Finanzierung im Voraus, aber es muss zurückbezahlt werden. Also die Förderung in dem Sinn, ob Sie jetzt wirklich mit dem eine grosse Dynamik auslösen, muss man schon auch ein bisschen anzweifeln.

    Und dann die andere Art und Weise ist, wir machen einen neuen Fördertopf. Wir wissen ja, die Fördertöpfe sind in der Regel nicht sehr effizient und führen eigentlich auch dazu, dass es mit dem Giesskannenprinzip dann eingesetzt wird. Wir schaffen eine neue Abgabe von 2,5 Rappen, reduzieren zwar dann dafür eine andere Abgabe um 5 Rappen. Die einen wollen jetzt 2,5 oder 3 Rappen daraus machen. Wir verkomplizieren den Prozess von dem Ganzen und meinen damit wirklich, dass wir mit der E-Mobility vorwärtsmachen können. Warum halbieren wir nicht einfach die Lenkungsabgabe, verzichten auf diesen ZEM und auch auf diesen Topf und machen einen Deckel drauf und dann kommen wir schneller vorwärts. Ich glaube, das würden auch die Menschen am Schluss viel besser verstehen.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Wir kommen zu den Einzelsprechenden. Erster Einzelsprecher ist Daniel Seiler.

  • Speech
    Daniel Sägesser(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Daniel Sägesser (SP): Ich gebe es zu, ich freue mich gerade wie ein kleiner Junge. Die Basler Klimaloki fährt elektrisch und kann schon bald an bis zu 15’000 Ladestationen Strom tanken. 100 Prozent erneuerbar. Was vor etwas mehr als drei Jahren mit einer langen Motion aus der UVEK gestartet ist, führt heute nun zu einem grossen klimapolitischen Erfolg. Ich finde, dieses Geschäft steht absolut beispielhaft dafür, wie anspruchsvoll Energie- und Klimapolitik ist in einer Zeit der rasanten technologischen, aber auch gesellschaftlichen Entwicklung. Was gestern noch als völlig utopisch und erst recht als niemals mehrheitsfähig galt, kann heute schon als völlig normal gelten und bereits morgen als komplett überholt. Eine solche Dynamik verträgt sich normalerweise eher schlecht mit den politischen Prozessen in einer direkten Demokratie. Diese Vorlage ist aber gerade deshalb ein megamotivierender Beleg dafür, wie vorbildlich ein ambitioniertes Parlament in Zusammenarbeit mit einem ambitionierten Regierungsrat diese Herausforderung meistern kann.

    Blicken wir doch kurz zurück. Im Jahr 2017 beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat mit knappem Mehr mit dem Bau von 200 Ladestationen. Im darauffolgenden Ratschlag im Jahr 2019 setzte der Regierungsrat diese Forderung des Grossen Rates 1:1 um, worauf sich die UVEK dann auch artig bedankte, aber auch gleich klar machte, dass das viel zu wenige Ladestationen seien und mit der eingangs erwähnten Motion die Erstellung von zusätzlichen 4’000 Ladestationen forderte. Mal eben eine Verzwanzigfachung.

    Die Motion war dann auch nicht unumstritten. Sie wurde teilweise als absolut überrissen, völlig übertrieben oder auch als Anmassung bezeichnet und dennoch wurde sie im Jahr 2021 ziemlich komfortabel dem Regierungsrat zur Umsetzung überwiesen, da sich zu dieser Zeit neben der SP-Fraktion bereits einige weitere, auch bürgerliche Fraktionen vom visionären Geist dieser Motion haben leiten lassen. Das war ein wichtiger und auch ein mutiger Schritt, für den ich noch heute dankbar bin.

    Und nun nochmals drei Jahre später liegt der Ratschlag vor, in dem der Regierungsrat feststellt, dass auch 4’000 Ladestationen wohl nicht reichen werden und ein Förderprogramm präsentiert, welches je nach Bedarf bis zu 15’000 Ladestationen bis ins Jahr 2030 realisieren kann. Also nochmals eine Vervierfachung. Und trotzdem stellen wir beim Blick in den «Chrüzlistich» fest, dass das Anliegen sogar an Unterstützung gewonnen hat. Ich freue mich sehr über dieses Signal.

    Auf der anderen Seite haben wir aber, wir haben es eben gehört, offenbar die Unterstützung des GAB verloren, was uns zugegebenermassen etwas perplex zurücklässt. Und ich verzichte jetzt darauf, Genosse Bodenmann zu zitieren, aber ein klein wenig erinnert mich das nun schon an das grüne Trauerspiel rund um das Thema alpine Solaranlagen. Da kämpfen wir Jahre lang gemeinsam Seite an Seite für wichtige klima- und energiepolitische Forderungen, aber sobald in einer Frage Mehrheitsfähigkeit droht, sagen Sie Tschüss zusammen. Dann leisten wir harte Überzeugungsarbeit und so wie wir ehemalige Gegner auf der Steuerbordseite an Bord holen, verabschieden Sie sich auf der Backbordseite mit einem Rückwärtssalto. Das ist sehr schade.

    Auch die ambitionierten Klimaziele bringen nichts, wenn wir im Hier und Heute nicht bereit sind, konkrete Massnahmen umzusetzen. Gemäss INFRAS-Studie beträgt heute der CO₂-Ausstoss in Basel-Stadt vom motorisierten Verkehr 175’000 Tonnen pro Jahr. Dies sind rund ein Viertel unseres Ausstosses. Gleichzeitig ist der wichtigste Hinderungsgrund, sich beim Autokauf statt für einen Verbrenner für ein E-Auto zu entscheiden, die fehlende Ladeinfrastruktur. Wenn wir wollen, dass 2037 in Basel so wenig CO₂-Schleudern herumfahren wie möglich, müssen wir unter anderem nun sehr schnell sehr viele Ladestationen bauen. Anders geht das nicht.

    Die SP hat vor einem Jahr gemeinsam mit vielen Mitstreiter*innen für das ambitionierteste kantonale Netto-Null-Ziel der Schweiz gekämpft und die Stimmbevölkerung hat uns mit grossem Zweidrittelmehr das Vertrauen geschenkt. Die SP-Fraktion hat sich hier im Jahr 2020 gemeinsam mit anderen Fraktionen, unter anderem auch mit dem GAB, hier drin dafür eingesetzt, dass das Bau- und Planungsgesetz so angepasst wird, dass beim Bau von neuen Parkplätzen mindestens jeder vierte Parkplatz mit einer Ladestation ausgestattet werden muss und alle restlichen Parkplätze müssen mindestens für die nachträgliche Ausrüstung vorbereitet werden. Seit Sommer 2022 steht das nun so im Gesetz. Indem wir heute dieser Vorlage zustimmen, machen wir der Bevölkerung und dem Gewerbe von Basel-Stadt ein faires Angebot. Ja, wir haben ambitionierte Ziele und strenge Vorgaben beschlossen, aber wir unterstützen auch bei der Umsetzung.

    Ich möchte noch kurz zu dem vorgebrachten Kritikpunkt von Harald Friedl Stellung nehmen. Sie haben den Finanzierungsmechanismus mit der temporären Befreiung der Lenkungsabgabe des E-Autostroms kritisiert und hier muss ich mich schon ein bisschen wundern, denn auch bei der Finanzierung hat der Regierungsrat buchstäblich 1:1 die UVEK-Motion umgesetzt. Dieser Mechanismus war ein klarer Auftrag und mit Ihrer, wie Sie es genannt haben, freudigen Unterstützung damals und grossen Unterstützung haben Sie auch diesen Auftrag dem Regierungsrat überwiesen.

    Insbesondere Ihre Darstellung, wonach die temporäre Befreiung des E-Autostroms von der Lenkungsabgabe zum finanziellen Nachteil von Menschen und Firmen ohne E-Auto wäre, finde ich nicht in Ordnung. Sie tun ja so, als würden wir diesen Leuten und Firmen Geld wegnehmen. Das ist nicht so, denn der E-Autostrom der Zukunft kommt zum heutigen Stromverbrauch dazu. Er ersetzt fossile Energieträger wie Benzin und Diesel, auf die schon heute keine Basler Lenkungsabgabe erhoben wird. Auch mit der Befreiung von der Lenkungsabgabe von E-Autostrom wird in Zukunft die Rückverteilung aus der Lenkungsabgabe pro Person und Jahr unverändert ungefähr bei 60 Franken liegen.

    Vielmehr noch, falls dieses Förderprogramm, wie erhofft, die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs massiv beschleunigen wird, würde dies sogar dazu führen, dass nach der Saldierung des neuen Finanzierungsfonds, wenn die Lenkungsabgabe auf E-Autostrom wieder erhoben wird, der Ertrag daraus und damit die Rückverteilung an die Bevölkerung und Wirtschaft sogar signifikant höher sein wird, als wenn wir diese Förderung heute nicht beschliessen würden. Dann profitieren insbesondere alle Leute und Firmen ohne Auto vom Effekt dieses Förderprogramms.

    Ansonsten hat unsere UVEK-Vizepräsidentin und auch der Regierungsrat die Vorlage bereits sehr gut vorgestellt. Es handelt sich dabei ja wirklich um eine gute Umsetzung der ursprünglichen Motion. Ich möchte deshalb nur kurz auf ein Element eingehen, welches der Regierungsrat neu eingebracht hat, nämlich die Sunset-Klausel, welche die zeitliche Begrenzung des Förderprogramms bis im Jahr 2030 definiert. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion aus zwei Gründen sehr schlau. Erstens besteht damit ein grosser finanzieller Anreiz, dass die dringend benötigte Infrastruktur sehr rasch gebaut wird und zweitens ist es der SP-Fraktion auch wichtig, dass diese private Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr nicht endlos staatlich gefördert wird. Auch die Technologie der elektrischen Mobilität muss so bald wie möglich ohne staatliche Förderung funktionieren.

    Die SP-Fraktion bedankt sich auch nochmals herzlich bei Regierungsrat Kaspar Sutter für diesen sehr guten Ratschlag, der trotz sehr hoher Ambitionen offensichtlich sehr breit unterstützt wird.

    Die SP-Fraktion wird den Beschlussentwürfen zustimmen und wird beim Abänderungsantrag dem Regierungsrat folgen.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Nächster Fraktionssprecher für die SP ist Daniel Sägesser.

  • Speech
    Harald Friedl(Die Grünen)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Harald Friedl (GAB): Gut komme ich jetzt gleich als zweiter dran, dann kann ich gleich die Frage der Vorrednerin beantworten. Sie haben es ja gesehen, die GAB Fraktion lehnt den Abänderungsantrag des Regierungsrates ab, so viel vorneweg, und wir werden bei der Schlussabstimmung uns zum Geschäft enthalten.

    Unsere Fraktion hat die Motion bei der Überweisung deutlich und klar und mit vollem Herzen unterstützt. Uns ist es wichtig, dass der Autoverkehr, den wir nicht durch umweltfreundliche Mobilitätsformen ersetzen können, möglichst elektrifiziert wird. Da haben wir, glaube ich, die meisten das gleiche Ziel. Wir sind auch überzeugt, dass ein wichtiger Hebel hierfür die Schaffung der Infrastruktur ist. Wir sind im Grundsatz also sehr für die Schaffung dieser Ladestationen und wir unterstützen das auch. Wir üben aber Kritik an der Ausgestaltung der Strompreise und der Finanzierung des Fonds. Das ist unser einziger Punkt. Wir werden das Geschäft also nicht bekämpfen und haben darum Enthaltung beschlossen, um aber auch unsere Kritik an der Ausgestaltung dieses Geschäfts zum Ausdruck zu bringen.

    Die Fraktion GAB hat ihre Bedenken zur Preisgestaltung schon bei früheren Gelegenheiten, zum Beispiel bei der Überweisung der Motion geäussert. Von dem her waren wir immer klar und transparent unserer Haltung gegenüber. Wir finden es falsch, den Stromverbrauch des Autoverkehrs von der Lenkungsabgabe zu befreien. Das ist unser Kritikpunkt. Die Lenkungsabgabe ist nämlich im Sinn oder im Grundsatz ein Anreiz, um Strom zu sparen, was auch bei der E-Mobilität gelten sollte. Wir wollen nämlich auch erreichen, wenn die Umstellung auf die E-Mobilität stattfindet, dass auch die E-Fahrzeuge möglichst sparsam unterwegs sind, und hierzu braucht es dann nicht möglichst grosse Autos. Mit der Vorlage wird der Strom für die E-Mobilität aber wegen dem Verzicht auf die Lenkungsabgabe verbilligt und privilegiert diese eben nicht nur gegenüber der fossilen Automobilität, sondern auch gegenüber dem Langsamverkehr und gegenüber Menschen, die kein E-Auto fahren. Diese müssen nämlich bei ihrem Stromkonsum jedes Mal die Lenkungsabgabe bezahlen.

    Die Motion hätte dem Regierungsrat den Handlungsspielraum gelassen, den Strom an den Ladestationen nur teilweise von der Lenkungsabgabe zu befreien und nicht vollständig, wie er es vorgeschlagen hat. Der Regierungsrat ist also auf unsere Einwände nicht eingegangen und befreit den Strombezug gänzlich, das habe ich schon erwähnt. Dies bedauern wir und halten es für ungerecht gegen all jenen gegenüber, die Strom sparen, weil sie auch etwas Sinnvolles machen wollen. Wir mögen uns erinnern, vor einem Jahr haben wir alle mit der Stromknappheit uns beschäftigt und ich denke, da ist es sinnvoll, dass die Lenkungsabgabe weiterhin aufrechterhalten wird.

    Der UVEK möchten wir für die zwei kleinen Anpassungen gegenüber dem Ratschlag danken. Diese unterstützen wir auch vollkommen, auch wenn es, wie schon gesagt, kleine Beiträge darstellen, aber sie gehen, wie schon gesagt, in die richtige Richtung. Wir unterstützen es, dass die staatliche Förderung von mehr Infrastruktur für Autos bis auf 2030 beschränkt bleibt und zweitens auch, dass die Erhöhung des Zuschlags für den Fonds von 2,3 auf 3 Rappen erhöht wurde. Ich habe es schon erwähnt, wir werden also dem Änderungsantrag des Regierungsstaats nicht folgen.

    Noch ein weiterer kleiner Aspekt. In unseren Augen sollte der Zuschlag möglichst hoch sein. Also wir hätten das auch unterstützt, wenn es nicht nur 3 Rappen gewesen wäre, sondern mehr. Denn durch die Befreiung von der Lenkungsabgabe entgeht dem Stromsparfonds schlussendlich Geld. Dieses Geld, Sie kennen den Mechanismus, das wird an die Bevölkerung zurückbezahlt. Dieser Beitrag, der fehlt dann eigentlich der ganzen Bevölkerung, die eigentlich von der Lenkungsabgabe profitiert. Dies führt indirekt dazu, dass auch Personen, die kein Auto besitzen, für die Förderung der E-Ladeinfrastruktur mitbezahlen, indem ihnen eben diese Rückzahlung oder ein Teil dieser Rückzahlung verwehrt bleibt. Zudem sind wir auch der Meinung, je höher der Beitrag, das kennen Sie, das wissen Sie, desto eher kann man dann auch die Förderausgaben refinanzieren. Das wäre auch ein positiver Effekt gewesen.

    Kurz und gut, wir bitten Sie, dem Änderungsantrag des Regierungsrats nicht zuzustimmen, sondern diesen abzulehnen und der Kommission in diesem Punkt zu folgen und wie ich schon eingehend gesagt habe, werden wir uns bei der Schlussabstimmung enthalten.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Nächster Fraktionssprecher für das GAB ist Harald Friedl.

  • Speech
    Brigitte Kühne(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Brigitte Kühne (GLP): Ja, es geht vorwärts. Zum einen mit den öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Allmend, zum anderen mit der Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Parkierungsanlagen, damit möglichst bald ein maximal grosser Anteil des nicht vermeidbaren MIV elektrisch angetrieben wird. Wir Grünliberalen begrüssen, dass die Finanzierung des Förderprogramms nicht aus Steuergeldern, sondern aus den Einnahmen des ZEM, dem Zuschlag für die Elektrifizierung der motorisierten Mobilität, finanziert wird.

    Auch begrüssen wir, dass mit dem Verzicht auf die Lenkungsabgabe während etwa zehn Jahren eine bewusste Anschubförderung der Elektromobilität einhergeht. Ziel ist schliesslich, dass in Zukunft möglichst keine mit Benzin oder Diesel angetriebenen Fahrzeuge mehr gekauft werden. Wir begrüssen im Weiteren die Fördergrundsätze des Regierungsrates sowie auch die Befristung der Förderanreize bis ins Jahr 2030. Dies ist eine gute Motivation für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Ladeinfrastruktur erstellen zu lassen.

    Wir bleiben beim Antrag der UVEK, dass der Regierungsrat die Höhe des ZEM bei höchstens 3 Rappen pro Kilowattstunde festlegen soll und lehnen daher den Änderungsantrag der Regierung ab, denn wir sind überzeugt, dass dies ein guter Mittelweg ist. Der Fonds ist dann schneller ausgeglichen, so dass dann auch die Lenkungsabgabe wieder erhoben werden kann. Warum sich unsere Kollegen und Kolleginnen der Grünen voraussichtlich enthalten werden, ist mir absolut unverständlich, auch wenn ich unterdessen die Begründung kenne.

    Wir Grünliberalen bitten Sie deshalb, diesen Ratschlag zu überweisen, die Motion der UVEK abzuschreiben und den Änderungsantrag der Regierung abzulehnen.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Wir kommen zu den Fraktionssprechenden. Erste Fraktionssprecherin für die GLP ist die Brigitte Kühne.

  • Speech
    Kaspar Sutter(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat

    RR Kaspar Sutter, Vorsteher WSU: Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine ambitionierte Klimapolitik, dies im Auftrag der Basler Stimmbevölkerung mit dem Ziel von Netto-Null 2037. In vielen Bereichen wissen wir, wie wir vorgehen und sind gut unterwegs und auch beim Verkehr sind die Technologien da, zumindest wenn es um Nicht-Lastwagen geht. Das Ziel ist klar, der Autoverkehr soll dekarbonisiert werden so rasch wie möglich, damit Elektromotoren fahren und nicht mehr Diesel- und Benzin-Verbrennungsmotoren. Selbstverständlich verfolgt der Regierungsrat und der Kanton Basel-Stadt auch in seiner Mobilitätsstrategie die Förderung der energie- und flächeneffizienteren Verkehrsmittel, auch mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs. Das ist aber heute nicht Teil dieses Ratschlags.

    Wie gesagt, bei den Autos ist die Technologie da, die Kosten für ein Elektroauto auf den Lebenszyklus betrachtet, sind nicht höher als bei einem Verbrenner. Die Technologie ist da, damit Menschen von A nach B in einem Auto gehen können, ohne dass sie CO₂ bei der Fahrt produzieren müssen. Das sind die Orte oder wie es oft gesagt wird, auch die Low Hanging Fruits, wo wir agieren können, wo wir den Umstieg in eine erneuerbare Technologie machen können.

    Nur, der Umstieg auf Elektroautos ist noch nicht dort, wo er sein sollte. Im 2023, auf die ganze Schweiz betrachtet, sind es nur 21 Prozent der Neuzulassungen, die voll elektrisch sind. Das heisst, 80 Prozent sind nach wie vor Verbrennungsmotoren und ein Auto mit Verbrennungsmotor, das neu zugelassen wird, das wird ziemlich sicher auch im 2037 noch auf unseren Strassen fahren und hilft uns nicht bei unserem Netto-Null-Ziel. Wir müssen also die Anreize so setzen, dass die Umstellung auf Elektromobilität schneller geht und dazu dient dieser Ratschlag.

    Wir haben ein Problem bei den Einstellhallen, bei den Parkplätzen, wo mehrere Parkplätze sind, wo auch der Eigentümer der Liegenschaft respektive der Einstellhalle nicht gleichbedeutend ist mit dem Fahrer, der Fahrerin, der Nutzerin des Elektroautos. Weil ein Hausbesitzer, eine Hausbesitzerin, wenn er oder sie nicht weiss, wie viele seiner Mieter*innen ein Elektroauto haben werden und wann, dann tätigt er die Grundinstallation noch nicht, auch wenn ein oder zwei Mietparteien das schon benötigen würden. Genau deshalb setzt dort dieser Ratsschlang an. Wir unterstützen die Grundinstallation, dass die möglichst rasch entsteht und dann die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeiten haben, mit Ladestationen ihre Autos dort zu laden. Deshalb finanzieren wir, weil wir hier ein Marktversagen haben und es Sinn macht, dass die öffentliche Hand hier die Anreize richtig setzt.

    Wir wollen auch, dass es schnell geht und deshalb hat der Regierungsrat klar beschlossen und beantragt Ihnen, dass es bis 2030 nur läuft. Das ist eine klare Ansage an die Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften, bis 2030 bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung, also macht es bis dann, wenn ihr es später macht, dann ist die Finanzierung wieder rein Privatsache. Das entspricht auch einer liberalen Grundhaltung, dass diese Förderung eine Sunset-Klausel hat, dass das ein Ende hat. Diese Ansage ist klar an die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer. Aber wir haben hier einen Bereich, wo wir nicht neue Auflagen machen, sondern wo wir unterstützen, um eine Umstellung, um die Dekarbonisierung hinzubekommen.

    Die Anzahl der Ladestationen. Die UVEK hat in ihrer Motion von 4’000 Ladestationen gesprochen. Wir haben extern überprüfen lassen, was der Bedarf effektiv sein wird. Das ist ein externes Büro, das ist also nicht normativ zu verstehen, aber sie sind zum Schluss gekommen, dass bis 2030, dass wir etwa von 18’000 Ladestationen sprechen. Das ist eine doch beträchtliche Anzahl und das unterliegt auch diesem Ratschlag und entsprechend unseren Berechnungsmethoden. Weil wir stellen ja nicht einen fixen Betrag zur Verfügung oder eine maximale Anzahl von Förderpunkten, sondern es gibt einen Anspruch für jede Frau und jeden Mann, die eine Grundinstallation für Ladeinfrastruktur macht, und davon abgeleitet schätzen wir, wie hoch die Kosten sein werden.

    Die Finanzierung ist so geregelt, dass wir mit einem Fonds schaffen. Da wird einbezahlt, aber vor allem am Anfang Geld daraus bezogen, damit die Förderung stattfinden kann und der Fonds läuft so lange, bis er wieder ausgeglichen ist. Das heisst, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren nicht mit, es wird finanziert durch die Äufnung und die Einzahlung durch die Elektroautobesitzerinnen und -besitzer. Unter dem Strich fahren die elektromobilitätsladenden Menschen besser mit diesem Modell in dieser Übergangszeit. Solange dieser Fonds läuft, zahlen sie nicht rund 5 Rappen Lenkungsabgabe, sondern sie zahlen rund 2,5 Rappen an diese ZEM. Das heisst, ihre Kosten reduzieren sich leicht in dieser Phase. Das ist auch eine ganz kleine Förderung der Elektromobilität und dient dazu, diese Finanzierung der Ladestationen sicherzustellen.

    Dieses Modell war stark angezeichnet durch Ihre Motion, die sie verabschiedet haben, die von der UVEK kam und wurde von uns auch geprüft und jetzt konkretisiert und umgesetzt. Ich denke, das ist eine gute Variante, auch eine sehr transparente, indem wir diesen neuen Fonds schaffen und man da jederzeit sieht, wie viel ist schon raus, wie viel ist rein, wie viel ist noch die Deckungslücke, und dieser Fonds, wie gesagt, der läuft dann, bis er wieder im Gleichgewicht ist. Ob das dann 2033, 2034 oder 2036 ist, das wissen wir heute nicht präzise, aber es spielt auch nicht so eine Rolle.

    Sie sehen, bei diesem Ratschlag geht es heute nicht um die Frage, ob jemand ein Auto hat oder nicht, sondern es geht um die Frage, ob ein Auto, das neu angeschafft wird, elektrisch ist oder weiterhin ein Verbrennungsmotor hat, der fossil betrieben ist. Der Regierungsrat hat hier eine klare Strategie, eine klare Absicht und wir müssen die Ladeinfrastruktur fördern, damit Sie schnell entsteht, damit Autobesitzende sich entscheiden können, diese Dekarbonisierung und diesen Wechsel auf die Elektromobilität zu vollziehen.

    Ich möchte der UVEK und ihrem Präsidenten herzlich danken für die gute Diskussion um diesen Ratschlag, diese Auseinandersetzung auch mit diesem Fördermodell und ich möchte Ihnen beantragen im Namen des Regierungsrates, der UVEK zu folgen bis auf den Detailantrag. Der Regierungsrat bleibt bei seinen 2,5 Rappen pro Kilowattstunde, das ist ein bisschen besser für die Elektromobilität als der Vorschlag der UVEK. Es ist jetzt auch nicht alle Welt, aber der Regierungsrat hält fest an seinen 2,5 Rappen.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Für den Regierungsrat das Wort hat Regierungsrat Kaspar Sutter.

  • Speech
    Nicole Strahm-Lavanchy(Liberal-Demokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Nicole Strahm-Lavanchy (LDP): Der Kanton Basel-Stadt verfolgt aktiv seine Klimapolitik mit zentralem Fokus der Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor, der etwa ein Viertel der Gesamtemissionen im Kanton ausmacht. In diesem Kontext hat der Regierungsrat am 3. Juli 2019 den Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vorgelegt, welcher Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität beinhaltet. Ergänzend dazu hat die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission am 18. März 2021 eine Motion für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos eingereicht. Der Grosse Rat hat diese Motion am 17. November 2021 dem Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Vorlage überwiesen. Um den Umstieg auf Elektroautos zu fördern, ist ein ausreichendes Angebot an Ladestationen entscheidend. Daher hat der Grosse Rat auch am 14. April 2021 die Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Allmend genehmigt. Ungefähr die Hälfte dieser Ladestationen sind bereits in Betrieb, weitere werden bis 2026 folgen.

    Die Mobilitätsstrategie des Regierungsrats basiert auf dem Ansatz Vermeiden - Verlagern - Verbessern. Im Fokus steht die Förderung der Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr, der sich weder vermeiden noch auf alternative Verkehrsmittel verlagern lässt. Die Strategie zielt darauf ab, einen signifikanten Anteil des verbleibenden MIV durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge abzuwickeln, insbesondere vor dem Hintergrund des Netto-Null-Zieljahres 2037. Im Jahr 2022 hat nur 18 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge im Kanton und knapp 2,5 Prozent des gesamten Personenwagenbestands keinen Verbrennungsmotor. Angesichts unserer Ziele ist es dringend erforderlich, den Anteil rein elektrisch betriebener Fahrzeuge deutlich zu erhöhen.

    Die von der UVEK eingereichte Motion sieht dementsprechend ein Förderpaket von rund 1'000 Ladestationen in staatlichen, öffentlichen Parkhäusern und für etwa 1'000 Ladestationen in privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern sowie rund 2'000 Ladestationen auf privaten, nicht öffentlich zugänglichen Abstellplätzen vor. Die Kosten sollen verursachendengerecht finanziert werden. Aufgrund dessen, dass rund 85 Prozent der Bevölkerung im Kanton in Mietverhältnissen leben, sind viele Autobesitzende auf die Ausstattung ihres Abstellplatzes mit Ladeinfrastruktur durch die Immobilienbesitzenden angewiesen. Die Grundinstallation ist jedoch kostspielig und rechnet sich erst ab einer bestimmten Anzahl von Elektrofahrzeugen. Dies soll nun gefördert werden.

    Gemäss Antrag des Regierungsrats soll nun finanzielle Unterstützung für die Grundinstallation von Ladestationen, ohne die Ladestation selbst, auf privatem Grund in staatlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern sowie von Carsharing-Unternehmen auf Allmend gewährt werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf privaten Abstellplätzen und es sollen zudem auch Lademöglichkeiten auf den Abstellplätzen von Arbeitgebern gefördert werden. Ziel ist vermehrt, das Parken von der Allmend auf private Flächen zu verlagern. Da aber in den kommenden Jahren weiterhin auf Allmend geparkt werden wird, wäre es nicht im Sinne der Klimaziele in unserem Kanton, das Laden auf öffentlichem Grund zu erschweren oder zu verhindern.

    Der Förderbeitrag beträgt 60 Prozent der Kosten der Grundinstallation, ist jedoch nach oben begrenzt. Auf privatem Grund beträgt die Obergrenze pro Ladepunkt 1’300 Franken, in staatlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern maximal 3’500 Franken pro Ladepunkt und bei Carsharing-Parkplätzen auf Allmend höchstens 7’500 Franken pro Ladepunkt. Um Anreize für eine zeitnahe Installation zu schaffen, ist die Förderung bis zum Jahr 2030 befristet.

    Diese Installationen kosten. Der Regierungsrat schätzt diese Ausgaben auf maximal 10'8000'000 Franken, wobei diese Ausgaben finanzrechtlich gebunden sind, da ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht. Die Finanzierung soll deshalb durch die Erhebung eines ZEM, heisst Zuschlag für die Elektrifizierung der motorisierten Mobilität, eine neue Abgabe von 2,5 Rappen pro Kilowattstunde auf den an geförderten Ladesäulen bezogenen Strom erfolgen, wobei dann auf die im Moment erhobene Lenkungsabgabe von 5 Rappen pro Kilowattstunde verzichtet wird. Dies um sicherzustellen, dass an diesen Ladesäulen genügend Strom bezogen wird und es daraus auch keine Benachteiligung gegenüber benachbarten Kantonen entsteht, welche keine Lenkungsabgabe kennen.

    Mit dem Verzicht auf die Lenkungsabgabe während etwa zehn Jahren ist eine politisch gewollte Anschubförderung der Elektromobilität verbunden. Es sollen möglichst keine mit Benzin oder Diesel angetriebenen Fahrzeuge mehr gekauft werden. Die Einnahmen aus dem ZEM sollen in einen Fonds fliessen, aus dem dann die Förderbeiträge ausbezahlt werden. Es wird erwartet, dass bis 2030 die Ausgaben höher sein werden als die Einnahmen, was zu einer vorübergehenden Unterdeckung des Fonds führen wird. Ab 2031 werden die Einnahmen aufgrund des wachsenden Bestands an Elektroautos dann wieder steigen. Der Fonds wird dann aufgelöst, sobald kumulierte Ausgaben und Einnahmen übereinstimmen. Gerechnet bei einem ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden wird dies voraussichtlich im Jahr 2034 sein.

    Die UVEK beantragt nun nach langen, intensiven Diskussionen, das Maximum des ZEM von 2,5 auf 3 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen, um die Ausgaben schneller zu decken und um die Lenkungsabgabe wieder einzuführen. Dies macht letztendlich ein Jahr in der Bilanz aus. Der Antrag wurde in der Kommission mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 5 Stimmen unterstützt. Den Änderungsantrag der Regierung zurück auf die ursprünglichen 2,5 Rappen pro Kilowattstunde und der demzufolge vom Regierungsrat gewünschten Diskussion im Parlament haben wir leider erst einen Monat nach dessen Einreichung erhalten. Dies ist bedauerlich, konnte dieser Antrag in den Fraktionen nicht mehr diskutiert werden. Dies als kleiner Einschub.

    Von der Erhebung des ZEM ausgeschlossen bleiben bei Inkrafttreten der neuen Bestimmung bereits bestehende Ladeinfrastrukturen und solche, für deren Erstellung oder Erweiterung keine Förderbeiträge beantragt oder gewährt werden. Ein Wechsel in den günstigeren Tarif, ZEM statt Lenkungsabgabe, wird auch für diese Nutzenden möglich sein. Selbstverständlich kann auch selbst produzierter Strom aus einer Photovoltaikanlage zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Die Förderberechtigung ist unabhängig von der Stromquelle. Da die Nutzung von selbst produziertem Strom von Abgaben befreit ist, kann jedoch keine Befreiung der Lenkungsabgabe erfolgen.

    Die Umsetzung dieses Ratschlags erfordert eine Teilrevision des Umweltschutz- und des Energiegesetzes Basel-Stadt mit zwei Anpassungen der UVEK im Umweltschutzgesetz. Erstens, § 16c Abs. 2, die Erhöhung des ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden auf maximal 3 Rappen pro Kilowattstunden, und zweitens ein kleiner Zusatz der Ordnung halber im § 17 Abs. 2, Begrenzung der finanziellen Unterstützung von Parkierungsanlagen bei Ladeinfrastrukturen, der Zusatz bis 2030 gemäss § 16b.

    Die UVEK empfiehlt dem Grossen Rat mit 7 zu 5 Stimmen, das Maximum des ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden auf 3 Rappen pro Kilowattstunden zu erhöhen und § 16c Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt diesbezüglich anzupassen. Der Zusatz im § 17 Abs. 2 wurde in der UVEK einstimmig gutgeheissen. Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und der Verwaltung für das Engagement und die regen Diskussionen in der UVEK.

    Weiter beantrage ich gestützt auf meine Ausführung gemäss § 51 Abs. 2 im Umweltschutzgesetz im Namen der UVEK, die Motion der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend einem raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Basel-Stadt einstimmig abzuschreiben. Nun bin ich gespannt auf die Diskussionen bei uns im Parlament.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission beantragt, der Regierungsvorlage zuzustimmen. Für die Kommission UVEK hat das Wort Nicole Strahm-Lavanchy.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0