Kaspar Sutter · SP
RR Kaspar Sutter, Vorsteher WSU: Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine ambitionierte Klimapolitik, dies im Auftrag der Basler Stimmbevölkerung mit dem Ziel von Netto-Null 2037. In vielen Bereichen wissen wir, wie wir vorgehen und sind gut unterwegs und auch beim Verkehr sind die Technologien da, zumindest wenn es um Nicht-Lastwagen geht. Das Ziel ist klar, der Autoverkehr soll dekarbonisiert werden so rasch wie möglich, damit Elektromotoren fahren und nicht mehr Diesel- und Benzin-Verbrennungsmotoren. Selbstverständlich verfolgt der Regierungsrat und der Kanton Basel-Stadt auch in seiner Mobilitätsstrategie die Förderung der energie- und flächeneffizienteren Verkehrsmittel, auch mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs. Das ist aber heute nicht Teil dieses Ratschlags.
Wie gesagt, bei den Autos ist die Technologie da, die Kosten für ein Elektroauto auf den Lebenszyklus betrachtet, sind nicht höher als bei einem Verbrenner. Die Technologie ist da, damit Menschen von A nach B in einem Auto gehen können, ohne dass sie CO₂ bei der Fahrt produzieren müssen. Das sind die Orte oder wie es oft gesagt wird, auch die Low Hanging Fruits, wo wir agieren können, wo wir den Umstieg in eine erneuerbare Technologie machen können.
Nur, der Umstieg auf Elektroautos ist noch nicht dort, wo er sein sollte. Im 2023, auf die ganze Schweiz betrachtet, sind es nur 21 Prozent der Neuzulassungen, die voll elektrisch sind. Das heisst, 80 Prozent sind nach wie vor Verbrennungsmotoren und ein Auto mit Verbrennungsmotor, das neu zugelassen wird, das wird ziemlich sicher auch im 2037 noch auf unseren Strassen fahren und hilft uns nicht bei unserem Netto-Null-Ziel. Wir müssen also die Anreize so setzen, dass die Umstellung auf Elektromobilität schneller geht und dazu dient dieser Ratschlag.
Wir haben ein Problem bei den Einstellhallen, bei den Parkplätzen, wo mehrere Parkplätze sind, wo auch der Eigentümer der Liegenschaft respektive der Einstellhalle nicht gleichbedeutend ist mit dem Fahrer, der Fahrerin, der Nutzerin des Elektroautos. Weil ein Hausbesitzer, eine Hausbesitzerin, wenn er oder sie nicht weiss, wie viele seiner Mieter*innen ein Elektroauto haben werden und wann, dann tätigt er die Grundinstallation noch nicht, auch wenn ein oder zwei Mietparteien das schon benötigen würden. Genau deshalb setzt dort dieser Ratsschlang an. Wir unterstützen die Grundinstallation, dass die möglichst rasch entsteht und dann die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeiten haben, mit Ladestationen ihre Autos dort zu laden. Deshalb finanzieren wir, weil wir hier ein Marktversagen haben und es Sinn macht, dass die öffentliche Hand hier die Anreize richtig setzt.
Wir wollen auch, dass es schnell geht und deshalb hat der Regierungsrat klar beschlossen und beantragt Ihnen, dass es bis 2030 nur läuft. Das ist eine klare Ansage an die Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften, bis 2030 bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung, also macht es bis dann, wenn ihr es später macht, dann ist die Finanzierung wieder rein Privatsache. Das entspricht auch einer liberalen Grundhaltung, dass diese Förderung eine Sunset-Klausel hat, dass das ein Ende hat. Diese Ansage ist klar an die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer. Aber wir haben hier einen Bereich, wo wir nicht neue Auflagen machen, sondern wo wir unterstützen, um eine Umstellung, um die Dekarbonisierung hinzubekommen.
Die Anzahl der Ladestationen. Die UVEK hat in ihrer Motion von 4’000 Ladestationen gesprochen. Wir haben extern überprüfen lassen, was der Bedarf effektiv sein wird. Das ist ein externes Büro, das ist also nicht normativ zu verstehen, aber sie sind zum Schluss gekommen, dass bis 2030, dass wir etwa von 18’000 Ladestationen sprechen. Das ist eine doch beträchtliche Anzahl und das unterliegt auch diesem Ratschlag und entsprechend unseren Berechnungsmethoden. Weil wir stellen ja nicht einen fixen Betrag zur Verfügung oder eine maximale Anzahl von Förderpunkten, sondern es gibt einen Anspruch für jede Frau und jeden Mann, die eine Grundinstallation für Ladeinfrastruktur macht, und davon abgeleitet schätzen wir, wie hoch die Kosten sein werden.
Die Finanzierung ist so geregelt, dass wir mit einem Fonds schaffen. Da wird einbezahlt, aber vor allem am Anfang Geld daraus bezogen, damit die Förderung stattfinden kann und der Fonds läuft so lange, bis er wieder ausgeglichen ist. Das heisst, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren nicht mit, es wird finanziert durch die Äufnung und die Einzahlung durch die Elektroautobesitzerinnen und -besitzer. Unter dem Strich fahren die elektromobilitätsladenden Menschen besser mit diesem Modell in dieser Übergangszeit. Solange dieser Fonds läuft, zahlen sie nicht rund 5 Rappen Lenkungsabgabe, sondern sie zahlen rund 2,5 Rappen an diese ZEM. Das heisst, ihre Kosten reduzieren sich leicht in dieser Phase. Das ist auch eine ganz kleine Förderung der Elektromobilität und dient dazu, diese Finanzierung der Ladestationen sicherzustellen.
Dieses Modell war stark angezeichnet durch Ihre Motion, die sie verabschiedet haben, die von der UVEK kam und wurde von uns auch geprüft und jetzt konkretisiert und umgesetzt. Ich denke, das ist eine gute Variante, auch eine sehr transparente, indem wir diesen neuen Fonds schaffen und man da jederzeit sieht, wie viel ist schon raus, wie viel ist rein, wie viel ist noch die Deckungslücke, und dieser Fonds, wie gesagt, der läuft dann, bis er wieder im Gleichgewicht ist. Ob das dann 2033, 2034 oder 2036 ist, das wissen wir heute nicht präzise, aber es spielt auch nicht so eine Rolle.
Sie sehen, bei diesem Ratschlag geht es heute nicht um die Frage, ob jemand ein Auto hat oder nicht, sondern es geht um die Frage, ob ein Auto, das neu angeschafft wird, elektrisch ist oder weiterhin ein Verbrennungsmotor hat, der fossil betrieben ist. Der Regierungsrat hat hier eine klare Strategie, eine klare Absicht und wir müssen die Ladeinfrastruktur fördern, damit Sie schnell entsteht, damit Autobesitzende sich entscheiden können, diese Dekarbonisierung und diesen Wechsel auf die Elektromobilität zu vollziehen.
Ich möchte der UVEK und ihrem Präsidenten herzlich danken für die gute Diskussion um diesen Ratschlag, diese Auseinandersetzung auch mit diesem Fördermodell und ich möchte Ihnen beantragen im Namen des Regierungsrates, der UVEK zu folgen bis auf den Detailantrag. Der Regierungsrat bleibt bei seinen 2,5 Rappen pro Kilowattstunde, das ist ein bisschen besser für die Elektromobilität als der Vorschlag der UVEK. Es ist jetzt auch nicht alle Welt, aber der Regierungsrat hält fest an seinen 2,5 Rappen.