Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) (Änderung)
(2024.RRGR.240)- Speech
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Sie haben den obsiegenden Antrag angenommen. – Wir gehen weiter.
Art. 40 Abs. 4 / Art. 40, al. 4
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteArt. 57 Abs. 1 / Art. 57, al. 1
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteArt. 57a (neu) Abs. 1 / Art. 57a (nouveau), al. 1
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteArt. 126 Abs. 2 / Art. 126, al. 2
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteII. (Keine Änderung anderer Erlasse) / (Aucune modification d’autres actes)
III. (Keine Aufhebung anderer Erlasse) / (Aucune abrogation d’autres actes)
IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur)
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteTitel und Ingress / Titre et préambule
Stillschweigende Annahme / Adoption tacitePräsidentin. Wir kommen zur Schlussabstimmung, ausser es gebe noch ein Schlusswort von jemandem. – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Wir stimmen ab: Wer diese Dekretsänderung annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Sie haben den Antrag Grosjean angenommen.
Wer den obsiegenden Antrag annimmt, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Ich sehe keine Fraktionssprecherinnen und -sprecher mehr. Einzelsprechende? – Das ist nicht der Fall. Dann steigen wir in die Detailberatung ein.
Detailberatung / Délibération par article
I.
Art. 6 Abs. 1 Bst. d / Art. 6, al. 1, lit. d
Stillschweigende Annahme / Adoption tacitePräsidentin. Zu Art. 9 Abs. 3 liegen Anträge vor: der Antrag des Büros, zu dem sich die Sprecherin vorhin schon geäussert hat, gegen den Antrag Grosjean. Möchte sich noch jemand äussern? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer den Antrag des Büros annimmt, stimmt Ja, wer den Antrag Grosjean annimmt, stimmt Nein.
- SpeechMichael Ritter(Grünliberale Partei)Grosser RatMichael Ritter, Burgdorf (GLP), Fraktionssprecher. Die grünliberale Fraktion unterstützt die vorliegende Revision der GO in allen Punkten. Ich möchte es nicht verpassen, den Personen, die sich damit beschäftigt haben, vor allem dem Büro, das dies vorbereitet hat, dem Ausschuss PrüfPar und weiteren Persönlichkeiten sowie den Parlamentsdiensten zu danken. Es ist eine sehr seriöse Vorlage. Die ursprünglich besonders umstrittenen Punkte werden genau im Vortrag erklärt, und das ist eine gute Arbeit. Ich will nicht ein weiteres Mal auf alle Einzelpunkte eingehen, das dünkt mich nicht nötig.
Ich möchte aber noch etwas zur Besetzung des Grossratspräsidiums sagen. Ähnlich, wie es vorhin der Sprecher der Fraktion der Grünen gesagt hat, hätten wir uns auch eine etwas griffige Lösung vorstellen können, betrachten allerdings die Pflicht zur Absprache als Fortschritt. Wir wären froh, wenn in die Besetzung des Grossratspräsidiums vom Turnus her ein bisschen Ruhe einkehren könnte. Das könnte auch im Interesse der beiden grossen Fraktionen des Rates sein – der Volkspartei und der Sozialdemokratie –, deren Anspruch auf je ein Präsidium pro Legislatur von mir aus gesehen völlig unstrittig ist und auch von kaum jemandem bestritten wird. Es ist auch in ihrem Interesse, wenn die anderen Fraktionen einen Turnus erhalten, und die Absprache ist ein erster Punkt in diese Richtung. Wir unterstützen dies.
Zu allen anderen Punkten erkläre ich einfach die Unterstützung der Fraktion und verweise sonst auf das, was schon gesagt wurde, insbesondere von der Vizepräsidentin des Grossen Rates. Merci.
- SpeechBruno Vanoni(Die Grünen)Grosser RatBruno Vanoni, Zollikofen (GRÜNE), Fraktionssprecher. Edith Siegenthaler, die erste Vizepräsidentin des Grossen Rates, hat den Antrag des Büros für die Teilrevision der GO ja schon bestens vorgestellt. Ich glaube, diese Teilrevision ist auch unbestritten, und ich kann mich deshalb kurz fassen und möchte nicht noch einmal auf alle Elemente dieser Teilrevision eingehen, aber doch zu einzelnen Punkten noch kurz aus der Sicht der Grünen Stellung nehmen.
Zuerst zum Thema der Medienschaffenden, die sich in Zukunft nicht mehr akkreditieren lassen müssen: Sie müssen sich ausweisen können, und zwar – und das ist uns wichtig –, wie es im Vortrag heisst, nur bei Bedarf, nur auf Nachfrage hin, gemäss den bisherigen pragmatischen Regelungen. Ich habe mir in den detaillierten Beratungen im Büro-Ausschuss PrüfPar versichern lassen, dass sich an der heutigen Praxis nichts ändert und dass der Zugang für die Medienschaffenden zu unseren Beratungen nicht erschwert wird. Das gilt eigentlich unabhängig davon, ob wir den Einzelantrag, der – glaube ich – nur eine sprachliche Verbesserung ist, gutheissen oder beim Antrag des Büros bleiben.
Die zweite Bemerkung möchte ich zum neuen Art. 57a machen. Er regelt neu die Absprache unter den Fraktionen über den Turnus bei der Besetzung des Grossratspräsidiums. Wir hätten uns diesbezüglich griffigere Regeln vorstellen können und haben dies auch mit einer Motion angeregt, nachdem der Anspruch der grünen Fraktion auf eine Wahl ins Grossratspräsidium zweimal übergangen wurde. Im dritten Anlauf haben wir es dann doch geschafft, und ich glaube, mit der aktuellen grünen Grossratspräsidentin, die ihre Aufgabe bestens erfüllt, haben wir Grünen einmal mehr zeigen können, dass es gut kommt, wenn man uns die angestrebte Verantwortung auch übernehmen lässt.
Ich will deshalb nicht auf die leidige Vorgeschichte zurückkommen und auch nicht griffigeren Regelungen nachtrauern, sondern bloss auf den Vortrag hinweisen, der eine lesenswerte Darstellung der Thematik enthält. Gerne nutze ich hier auch die Gelegenheit, den Parlamentsdiensten und besonders Christina Bundi für die geleistete Arbeit bei dieser GO-Revision und überhaupt für die Arbeiten für den Büro-Ausschuss PrüfPar zu danken.
Zurück zur beantragten Änderung: Diese stellt sicher, dass sich die Fraktionen jeweils nach den Grossratswahlen absprechen müssen, wie bisher schon zur Verteilung der Kommissionssitze, neu aber auch zur Frage, welche Fraktionen in den nachfolgenden Jahren in welcher Abfolge das Grossratspräsidium stellen sollen. Ob sie sich dann auch einig werden, ist sicher eine andere Frage, aber auf jeden Fall müssen die Fraktionen die Ergebnisse ihrer Absprache dem Büro mitteilen. Mit diesem Zusatz ist wenigstens für eine minimale Transparenz und eine protokollierte Klarheit gesorgt. Für uns ist diese Änderung unbestritten.
Das gilt auch für die letzte vorgeschlagene Änderung, wonach die Sitzungsleitung von Fraktionssitzungen in Zukunft gleich entschädigt werden soll wie die Sitzungsleitung von Kommissionen, nämlich mit dem doppelten Sitzungsgeld. Damit wird dem erhöhten Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung solcher Sitzungen Rechnung getragen. Die Fraktionssitzungen sind ja wichtig für einen guten Ratsbetrieb, also sind die bescheidenen Mehrausgaben gerechtfertigt.
Im Büro-Ausschuss PrüfPar und im Büro wurden auch etliche andere Vorschläge für höhere Entschädigungen diskutiert und zum Teil praktisch pfannenfertig ausgearbeitet, aber schliesslich fand nichts davon im Büro eine Mehrheit. Ich glaube deshalb, dass wir am Schluss auch einmal deutlich feststellen und sagen dürfen: Es hätte gute Gründe für eine Erhöhung unserer Entschädigungen gegeben – z. B. die Anpassung an die aufgelaufene Teuerung oder die Berücksichtigung des grossen Aufwands, den man in diesem Amt hat – oder für neue Regelungen, die vielleicht Mehrkosten verursacht hätten. Aber mit dieser Vorlage verzichten wir gewissermassen auf eine Lohnerhöhung in eigener Sache, und das darf doch auch einmal gesagt sein und von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Danke fürs Zuhören.
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatEintretens- und Grundsatzdebatte / Débat d’entrée en matière et débat de principe
Vizepräsidentin, Büro-Sprecherin. Ich nehme gerne die Gelegenheit wahr, hier im Namen des Büros zum vorliegenden Geschäft zu sprechen, die Teilrevision der GO kurz vorzustellen und vor allem auch zu sagen, wie die Haltung des Büros dazu ist. Es ist eine kleinere GO-Revision, die mehrere Vorstösse umsetzt, die bis im Herbst 2023 überwiesen wurden. Inhaltlich geht es um fünf Punkte.
Erstens geht es um die Frage, wie der Turnus der Besetzung des Grossratspräsidiums geregelt sein soll, es geht um die Vertretung in den interkantonalen parlamentarischen Organen, um die Möglichkeiten der Fraktionen, die nicht in allen Kommissionen einen Sitzanspruch haben, um eine kleine Anpassung der Grossratsentschädigung und schliesslich um die Frage, welche Voraussetzungen Medienschaffende für den Zutritt zum Rathaus erfüllen müssen.
Das Büro hat seinem Ausschuss Prüfaufträge Parlamentsrecht (PrüfPar) die Aufgabe übertragen, diese verschiedenen Fragen in einer gemeinsamen GO-Änderung anzugehen. Dabei ist die Vorlage herausgekommen, die Ihnen jetzt vorliegt, und zwar gibt es Änderungen in den folgenden Punkten der GO:
In den Art. 6 und 9 wird das Erfordernis der Akkreditierung der Medienschaffenden gestrichen. Das ist nicht völlig neu, sondern eigentlich nur eine Anpassung an die Änderung des Gesetzes über die Information und die Medienförderung (IMG), die wir schon in der Herbstsession 2022 vorgenommen hatten. Damals haben wir die Akkreditierungspflicht abgeschafft und deshalb müssen wir sie jetzt auch in der GO streichen. Wir fanden, wir nehmen die Gelegenheit wahr, wenn wir sowieso eine Revision machen. Übrigens ist es auch so, dass schon länger die Praxis besteht, dass sich die Medienschaffenden nicht mehr entsprechend ausweisen müssen, nur noch auf Nachfrage.
Das Büro konnte sich aus zeitlichen Gründen nicht mit dem Änderungsantrag befassen, der zu Art. 9 Abs. 3 GO noch eingereicht worden ist. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der Ausschuss PrüfPar den Antrag kurz diskutieren konnte und mit dieser rein redaktionellen Anpassung einverstanden ist, Ihnen also die Annahme dieses Antrags empfiehlt.
Ich komme zu Art. 40 Abs. 4. Dort geht es um die Vertretung in den interparlamentarischen Organen. Bis jetzt können der Berner Vertretung in den interkantonalen Organen nur Kommissionsmitglieder der jeweiligen Sachbereichskommissionen angehören, seien dies Vollmitglieder oder auch Ersatzmitglieder. Mit der vorliegenden Änderung soll es in Zukunft neu auch möglich sein – wie das von der Deputation in ihrer Motion (M 195-2022) damals gefordert wurde –, dass der Berner Vertretung neu nicht nur Mitglieder oder Ersatzmitglieder der jeweiligen Sachkommissionen angehören können, sondern grundsätzlich alle Grossratsmitglieder. Dadurch wird insbesondere der Pool der französischsprachigen Mitglieder für die interparlamentarischen ... (Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La présidente réclame le silence dans l’assemblée.) Dadurch wird insbesondere der Pool der französischsprachigen Mitglieder für die interparlamentarischen Organe mit der Westschweiz grösser. Das ist doch sehr zu begrüssen. Die Leitung wie auch die Mehrheit der Berner Vertretung müssen aber weiterhin Mitglieder der jeweiligen Sachbereichskommission sein, damit die Rückkoppelung der Sachthemen mit der Kommission gewährleistet bleibt.
Ich komme zu Art. 57, in dem es um die Möglichkeiten von Fraktionen ohne Sitzanspruch in gewissen Kommissionen geht. Auch hier geht es um die Umsetzung einer Motion (M 270-2022). Gegenwärtig können kleinere Fraktionen, die nicht in jeder Kommission ein Mitglied haben, ein Mitglied bestimmen, das an Sitzungen von Kommissionen teilnimmt, aber nur bei Erlassen und Berichten bei Eintretens- und Grundsatzdebatten sowie bei Anhörungen. Das ist in der GO ein bisschen eng formuliert. Das hat sich insbesondere gezeigt, weil es halt vorkommen kann, dass eine Kommission gar keine eigentliche Eintretensdebatte führt, weil z. B. das Eintreten unbestritten ist. Damit aber auch Fraktionen ohne Sitzanspruch auf jeden Fall die Information zu diesen Erlassen und Berichten erhalten können, wird die jetzige Beschränkung auf Eintretens- und Grundsatzdebatten sowie Anhörungen gestrichen. So wird die entsprechende Motion umgesetzt.
Ich komme zu Art. 57a. Dort geht es um den Turnus bei der Besetzung des Grossratspräsidiums. Das Grossratsgesetz (GRG) verlangt ja in Art. 20 Abs. 3 heute schon, dass bei der Zusammensetzung des Grossratspräsidiums der Stärke der Fraktionen angemessen Rechnung zu tragen sei. Diese Vorgabe ist – wie übrigens auch wie beim Bund – weniger streng als die Regelung bei der Besetzung der Kommissionssitze. Die Motion, die dazu eingereicht und überwiesen wurde (M 134-2021), fordert, dass Massnahmen zu ergreifen seien, damit der Turnus der Vorgabe von Art. 20 Abs. 3 GRG auch tatsächlich Rechnung trage. Sie wissen alle, dass die ganze Sache eine politische Vorgeschichte hatte. Das Büro ist der Ansicht, dass es möglich sein sollte, dass sich die Fraktionen wie beim Bund im Voraus über die Abfolge des Grossratspräsidiums verständigen. Um dem Nachachtung zu verschaffen, wird vorgeschlagen, neu eine Bestimmung für die Absprache unter den Fraktionen in die GO aufzunehmen. Sie bezweckt, die Fraktionen dazu anzuhalten, sich nach den Gesamterneuerungswahlen tatsächlich über die künftige Abfolge für die Besetzung des Grossratspräsidiums zu verständigen. Das Büro ist über diese Absprache zu informieren.
Schliesslich komme ich noch zu den Grossratsentschädigungen. Art. 129 GO verlangt, dass die Grossratsentschädigungen einmal pro Legislatur überprüft werden. Wir haben das entsprechend gemacht. Es ist so: Das GRG berechtigt zu Entschädigungen für die parlamentarische Arbeit einerseits und andererseits für mit dieser Arbeit zusammenhängende Unkostenbeiträge. Das Büro des Grossen Rates hat die Grossratsentschädigungen jetzt überprüft und sehr viele verschiedene Sachen diskutiert. Letztlich verworfen hat das Büro einerseits eine Vereinheitlichung des Sitzungsgeldes, andererseits die Einführung einer mit der Sitzungsteilnahme im Zusammenhang stehenden Reisezeitaufwandentschädigung. Diese Möglichkeiten haben im Büro schlussendlich doch nicht überzeugt, und deshalb hat man auf entsprechende Vorschläge verzichtet.
In einem Punkt möchte man aber die Grossratsentschädigungen anpassen, und darum gibt es jetzt eine Änderung von Art. 126 Abs. 2 GO. Dort geht es darum, dass – wie auch bei der Leitung von Sitzungen von Ratsorganen – neu auch die Sitzungsleitungen der Fraktionspräsidien doppelt entschädigt werden sollen. Ich glaube, es ist allgemein anerkannt, dass die Vorbereitung von Fraktionssitzungen, gerade wenn man sie leitet, einen Mehraufwand bedeutet und dass dieser auch abgegolten werden soll. Die Mehrkosten dieser Änderung dürften sich auf maximal rund 32’000 Franken pro Jahr belaufen.
Zusammenfassend beantragt Ihnen das Büro also, diese Vorlage anzunehmen. Danke vielmals.
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Gut, dann kommen wir jetzt zu den Geschäften. Wir sind bei Traktandum 6: Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO). Das zuständige Organ ist das Büro. Wir führen eine freie Debatte. Der Antrag des Büros des Grossen Rates ist Annahme. Wir führen zuerst eine Eintretensdebatte, mit den Voten in der normalen Reihenfolge: Sprecherin des Büros, Fraktionen, Einzelsprecherinnen und -sprecher. Danach folgt die Detailberatung, in der es auch noch einen Antrag zu besprechen gibt.
Jetzt bitte ich die Sprecherin des Büros, Grossrätin und erste Vizepräsidentin Edith Siegenthaler, um ihr Votum.
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