Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
(26.474)Schweiz16.10.2026
Profile
- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- Eingereicht
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.474
- Start
- 16.10.2026
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20260474
Contributions(5)
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
- Parlament
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
- Ständerat
Timeline(2)
- Eingereicht
- Angemeldet
Texts(2)
- Titel des GeschäftesSchweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
- Eingereichter Text
Im Markenschutzgesetz (MSchG) ist festzulegen, dass nur in der Schweiz hergestellte oder verarbeitete Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.
Diese rechtliche Klarstellung muss die folgenden Grundsätze festschreiben:
- Das Schweizerkreuz kann zu den in Artikel 47 Absatz 3ter MSchG genannten Angaben verwendet werden, sofern die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, tatsächlich in der Schweiz stattfindet.
- Wenn die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, im Ausland stattfindet, dürfen Angaben zu Tätigkeiten in der Schweiz nur in textueller Form und ohne Verwendung des Schweizerkreuzes erfolgen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0