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Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung stärken und an die heutigen Herausforderungen von Bildung, Arbeitsmarkt und Gesellschaft anpassen

(26.475)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz16.10.2026
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.475
Start
16.10.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20260475
Contributions(5)
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRZuständige Kommission
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung stärken und an die heutigen Herausforderungen von Bildung, Arbeitsmarkt und Gesellschaft anpassen
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament wird auf Grundlage des Bildungsberichts Schweiz 2026 sowie aktueller Erkenntnisse aus Bildungsforschung, Arbeitsmarktentwicklung und Laufbahnforschung ersucht, eine Präzisierung im Berufsbildungsgesetz (BBG) vorzunehmen:

     

    Art. 49 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

    1. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung ihrer beruflichen Laufbahn.
    2. Sie erfolgt durch Information und persönliche Beratung, die von öffentlichen sowie qualifizierten privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -beratern erbracht werden können.
    3. Die Kantone sorgen für qualitativ hochstehende Angebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und qualifizierten privaten Anbietern.

    Art. 51 Organisation

    1. Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Sie beziehen dabei qualifizierte private Anbieter in geeigneter Weise in ihre Aktivitäten ein.
    2. Sie sorgen für die Abstimmung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982.
  • BegründungTEXT

    Der Bildungsbericht Schweiz 2026 beschreibt tiefgreifende Veränderungen im Bildungs- und Beschäftigungssystem. Bildungs- und Erwerbsbiografien verlaufen zunehmend individueller und weniger linear. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, demografischer Wandel, Fachkräftemangel sowie lebenslanges Lernen verändern die Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Arbeitsmarkt nachhaltig. Dadurch gewinnen fundierte Bildungs-, Studien-, Weiterbildungs- und Laufbahnentscheidungen während des gesamten Erwerbslebens an Bedeutung. Damit wächst auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

     

    Gleichzeitig werden wichtige bildungspolitische Ziele nicht erreicht. Der Anteil der 25-Jährigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II liegt weiterhin unter dem politischen Zielwert von 95 Prozent. Zudem erreicht ein bedeutender Teil der Studierenden keinen Hochschulabschluss. Misslingende Bildungsübergänge und Ausbildungsabbrüche verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten und verschärfen den Fachkräftemangel. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen (Goller, Brox und Wolter, Universität Bern, 2026) zeigen zudem, dass eine realistische Selbsteinschätzung eine wesentliche Voraussetzung für tragfähige Bildungs- und Berufsentscheidungen ist. Fehlende Selbstkenntnis erhöht das Risiko von Fehlpassungen und Ausbildungsabbrüchen. Gleichzeitig wird der von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz ausgelöste Strukturwandel in den kommenden Jahren viele Menschen zu beruflicher Neuorientierung und Qualifizierung zwingen.

     

    Eine qualitativ hochwertige Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene dabei, ihre Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen. Sie schafft damit eine wesentliche Voraussetzung für fundierte Bildungs-, Studien-, Weiterbildungs- und Laufbahnentscheidungen. Sie leistet einen wichtigen präventiven Beitrag zur Vermeidung von Fehlentscheiden, Ausbildungsabbrüchen und unnötigen Umwegen im Bildungssystem. Sie stärkt die Chancengerechtigkeit, unterstützt die Fachkräftesicherung und entlastet die öffentlichen Systeme.

     

    Die geltenden gesetzlichen Grundlagen umschreiben Auftrag und Organisation der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Sie enthalten jedoch keine ausdrückliche Regelung zur Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und qualifizierten privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Dadurch hängt die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit weitgehend von der jeweiligen Verwaltungs- und Vollzugspraxis ab. Eine gesetzliche Präzisierung schafft einen klaren und einheitlichen Rahmen. Sie stärkt Rechtssicherheit, Transparenz und die wirksame Erfüllung des öffentlichen Auftrags.

     

    Die vorgeschlagene Präzisierung schafft keine neuen Strukturen und verändert weder die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen noch den Service-Public-Auftrag der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Sie präzisiert die gesetzliche Grundlage, damit die Kantone die vorhandenen fachlichen Kompetenzen der öffentlichen sowie qualifizierten privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung dort berücksichtigen und nutzen können, wo dies zur wirksamen Erfüllung des öffentlichen Auftrags beiträgt.

     

Data: OpenParlData · CC BY 4.0