Lokale Elektrizitätsgemeinschaften an technische Gegebenheiten ausrichten
(26.473)- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- Eingereicht
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.473
- Start
- 13.10.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20260473
- Parlament
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
- Nationalrat
- Eingereicht
- Angemeldet
- Titel des GeschäftesLokale Elektrizitätsgemeinschaften an technische Gegebenheiten ausrichten
- Eingereichter Text
Artikel 17d Absatz 3 des Stromversorgungsgesetz wird wie folgt geändert:
3 Der Bundesrat legt die zulässige geografische Ausdehnung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft und damit die erforderliche örtliche Nähe der Teilnehmer fest.
- Begründung
Mit der Annahme des Stromgesetzes wurden per 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) eingeführt. Sie schaffen neue Möglichkeiten, lokal erzeugte erneuerbare Energie innerhalb eines begrenzten Gebiets besser zu nutzen und Produktion sowie Verbrauch näher zusammenzuführen.
Die gesetzliche Vorgabe, wonach die geografische Ausdehnung einer LEG höchstens das Gebiet einer Gemeinde umfassen darf, stellt neben der geografischen Limitierung durch den Bundesrat eine zusätzliche Einschränkung dar, die nicht an den technischen Voraussetzungen des Stromnetzes anknüpft. Die Bildung und Funktionsweise von LEG hängt insbesondere von den bestehenden Netzstrukturen und der räumlichen Nähe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Politische Gemeindegrenzen bilden diese technischen Gegebenheiten nicht zwingend ab.
In der praktischen Umsetzung kann dies dazu führen, dass technisch und ökonomisch sinnvolle Zusammenschlüsse nicht realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Gebiete mit dezentraler erneuerbarer Produktion, beispielsweise Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden mit nahegelegenen Verbrauchern in angrenzenden Gemeinden. Auch bei mehreren Gebäuden derselben Eigentümerschaft kann die Gemeindegrenze dazu führen, dass lokal erzeugter Solarstrom trotz räumlicher Nähe nicht gemeinsam genutzt werden kann.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0