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Ist die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert?

(26.4581)InterpellationEingereicht
Schweiz02.10.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.4581
Start
02.10.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20264581
Contributions(2)
  • Ueli SchmezerUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ist die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert?
  • Eingereichter TextTEXT

    Ich bitte den Bundesrat um Klärung und Beantwortung der folgenden Fragen:
     

    1. Wie wird die Kennzeichnungspflicht nach GTG für Lebens- und Futtermittelimporte aus der EU umgesetzt und wie wird sichergestellt, dass Konsumierende im Lebensmittelgeschäft über den Gehalt an NGT1-Pflanzen informiert sind?

       

    2. In der Antwort zur Interpellation 26.3751 schreibt der Bundesrat, dass der Zugang zu Informationen über gentechnische Veränderungen eine Voraussetzung für die Entwicklung von Nachweisverfahren darstellt, und dass diese jedoch nicht immer zur Verfügung stehen. Inwieweit beabsichtigt der Bundesrat Informationen über gentechnische Veränderungen (z. B. Sequenzinformationen oder dazugehörige Nachweisverfahren) für Pflanzen und Produkte aus NGT einzufordern und verbindlich vorzuschreiben? 

     

    1. Bezüglich den Nachweismethoden, schreibt der Bundesrat, dass er Projekte zu vollzugstauglichen Nachweismethoden unterstützt. Um welche Projekte handelt es sich abgesehen der zwei genannten Projekte von Horizon Europe? Was ist das genaue Ziel dieser Projekte und wann sind die Ergebnisse zu erwarten?

     

    1. Wie unterstützt und kontrolliert der Bundesrat Produzent:innen und Importeure im Umsetzen der Selbstkontrolle, wenn die Rückverfolgbarkeit von EU-Produkten durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht eingeschränkt und die Informationen zur gentechnischen Veränderung nicht in der geplanten Datenbank der EU zu NGT1-Pflanzen festgehalten werden?

     

    1. Mit der neuen Regelung in der EU ist keine Warenflusstrennung für NGT1-Pflanzen und deren Produkte vorgesehen. Wie kann der Schutz vor unbeabsichtigten Verunreinigungen durch aus der EU importierte Produkte in der Schweiz gewährleistet werden? Wird der Bund die Ressourcen für dafür notwendigen Kontrollen zur Verfügung stellen?
  • BegründungTEXT

    In der Interpellation 26.3751 hat der Bundesrat Stellung genommen zu einer Reihe von Fragen zu den Auswirkungen der Deregulierung der EU im Bereich der Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT). 

    In der Stellungnahme gibt der Bundesrat zu, dass die neue EU-Verordnung für die Importe in die Schweiz eine Herausforderung ist. Aus der Antwort ergibt sich indes nicht, wie verhindert werden soll, dass Produkte aus NGT unbemerkt auf den Schweizer Markt gelangen und somit die Wahlfreiheit der Konsumierenden gefährden. Aus Sicht der Konsumierenden ist es wichtig, dass hier sehr rasch Transparenz und Sicherheit hergestellt wird.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0