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Neue genomische Techniken: Jetzt nicht den Anschluss verlieren!

(26.4396)InterpellationEingereicht
Schweiz01.10.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.4396
Start
01.10.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20264396
Contributions(2)
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Neue genomische Techniken: Jetzt nicht den Anschluss verlieren!
  • Eingereichter TextTEXT

    Im Rahmen seiner Antwort auf die Interpellation 26.3751 Hegglin hinsichtlich der Auswirkungen der regulatorischen Entwicklungen bei neuen genomischen Techniken (NGT) in der Europäischen Union hält der Bundesrat fest, dass die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (NZTG) voraussichtlich erst im zweiten Semester 2027 verabschiedet werden soll. 

    Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates von 2025 sah vor, Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien und daraus hergestellte Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiterhin zu kennzeichnen, ohne wie in der EU zwischen NGT1- und NGT2-Pflanzen zu unterscheiden. Der Schweizer Ernährungswirtschaft und ganz besonders dem Detailhandel würden bei einem solchen regulatorischen Schweizer Sonderwegs beträchtliche zusätzliche Handelshemmnisse, erhebliche Mehrkosten und ein massiver administrativer Mehraufwand drohen. 

     

    Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie beurteilt der Bundesrat die regulatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der im Juni 2026 beschlossenen EU-Verordnung 2026/1388 für NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Produkte auf die Schweizer Ernährungswirtschaft und insbesondere den Detailhandel im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr ab Geltungsbeginn im Juli 2028?
    2. Welche konkreten Anpassungen am Entwurf des Bundesgesetzes über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (NZTG) prüft der Bundesrat aufgrund der inzwischen verabschiedeten EU-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Einordnung von NGT1-Pflanzen, der Kennzeichnungspflichten und der Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette?
    3. Wie will der Bundesrat konkret verhindern, dass gegenüber der Europäischen Union neue technische Handelshemmnisse entstehen, falls die Schweiz für NGT1-Pflanzen und daraus hergestellte Produkte strengere Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten vorsieht als ihre wichtigsten Handelspartner?
    4. Erachtet der Bundesrat den aktuellen Zeitplan angesichts des Inkrafttretens der EU-Regelung im Juli 2028 sowie der drohenden technischen Handelshemmnisse, der erheblichen Kosten und des massiven Aufwands für die Schweizer Ernährungswirtschaft und insbesondere den Detailhandel weiterhin als ausreichend? Wenn ja, wie begründet er dies? Wenn nein, wie gedenkt er den Prozess zu beschleunigen?  

Data: OpenParlData · CC BY 4.0