Kamerabrillen als Werkzeug geschlechtsspezifischer Gewalt. Wie schützt der Bund Frauen und Kinder?
(26.4332)Schweiz30.09.2026
Profile
- Type
- Interpellation
- State
- Eingereicht
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.4332
- Start
- 30.09.2026
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20264332
Contributions(2)
- Tamara FunicielloSozialdemokratische Partei
- Nationalrat
Timeline(1)
- Eingereicht
Texts(2)
- Titel des GeschäftesKamerabrillen als Werkzeug geschlechtsspezifischer Gewalt. Wie schützt der Bund Frauen und Kinder?
- Eingereichter Text
Der Bundesrat verweist in der Antwort auf die IP. 26.3542 auf datenschutz-, persönlichkeits- und strafrechtliche Ansprüche. Die geschlechtsspezifische und kinderschutzrechtliche Dimension wird dabei nicht vertieft. Kamerabrillen werden nachweislich genutzt, um Frauen u. Kinder heimlich zu filmen, blosszustellen, zu belästigen. Betroffene können ihre Rechte häufig nicht wahrnehmen, weil sie weder die Aufnahme noch deren Veröffentlichung bemerken. Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:
- Wie beurteilt er die Risiken für Frauen u. Kinder im Lichte der Istanbul- und Kinderrechtskonvention? Bezieht er diese Perspektive in den Bericht zum Po.21.4660 ein?
- Wie sollen Betroffene ihre Rechte nach DSG,ZGB,StGB wahrnehmen, wenn sie nichts von der Aufnahme wissen? Wie will er diese Durchsetzungslücke schliessen?
- Welche Straftatbestände erfassen jeweils
a. heimliche Bild- und Tonaufnahmen mit sexualisierendem oder blossstellendem Charakter im öffentlichen oder halböffentlichen Raum und
b. deren Veröffentlichung und Weiterverbreitung? - Bestehen insbesondere bei einmaligen Aufnahmen im öffentlichen Raum Schutzlücken, wenn weder eine nicht jedermann zugängliche Tatsache im Sinne von Art.179quater StGB noch sexuelle Inhalte im Sinne von Art.197a StGB vorliegen? Hat er geprüft, ob kommerziell vertriebene Kamerabrillen unter Art.179sexies StGB fallen können? Falls nicht: Besteht aufgrund des engen Anwendungsbereichs eine Lücke?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage können Hersteller und Händler zu Schutzvorkehrungen verpflichtet werden, etwa mit einem gut wahrnehmbaren, nicht umgehbaren Aufnahmesignal? Prüft er dies bei der Revision des Produktesicherheitsgesetzes?
- Genügt ihm die unverbindliche Zusicherung, in der Schweiz keine Gesichtserkennung anzubieten? Wie verhindert er deren Aktivierung durch Updates oder Drittanwendungen? Wird er im Rahmen der weiteren KI-Regulierung die biometrische Echtzeitidentifizierung nicht einwilligender Personen durch Private beschränken oder verbieten um zu verhindern, dass Privatpersonen Dritte in Echtzeit identifizieren und so gewaltbetroffene Frauen aufspüren?
- Werden solche Aufnahmen von der geplanten Plattformregulierung erfasst? Sind rasche Melde- und Löschverfahren und wirksame Rechtsbehelfe vorgesehen?
- Welche Massnahmen ergreifen Bund, Kantonen, Schulen, Badeanstalten, Opferhilfsstellen und weitere Institutionen zur Prävention und Sensibilisierung?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0