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Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung

(KA 30503)Kleine Anfragen
Liechtenstein30.09.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30503
Start
30.09.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
30503
Contributions(2)
Timeline(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML
    2. Oktober 2026

    zu Frage 1:

    Der Bildungsbereich hat sich seit den 1970er-Jahren wesentlich verändert. Das geltende Gesetz hat nach wie vor eine rechtliche Funktion, bildet jedoch verschiedene Entwicklungen im Weiterbildungsbereich nur noch teilweise ab. Vor diesem Hintergrund wird eine vertiefte Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. In die Arbeiten fliessen auch Entwicklungen in der Schweiz sowie ausgewählte internationale Vergleichsmodelle ein. Die angefragte Beurteilung wird gegenwärtig erarbeitet.

    zu Frage 2:

    Die Ergebnisse der laufenden Arbeiten werden durch die zuständigen Stellen fachlich und rechtlich geprüft. Auf dieser Grundlage wird über das weitere Vorgehen entschieden. Dabei wird auch zu beurteilen sein, ob und in welchem Umfang Anpassungen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen angezeigt sind. Der zeitliche Rahmen richtet sich nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen sowie den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Verfahrensschritten.

    zu Frage 3:

    Die gesetzliche Abgrenzung ist vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeits- und Förderordnung zu beurteilen. Die berufliche Bildung und die berufsorientierte Weiterbildung werden durch andere rechtliche Grundlagen geregelt und mit entsprechenden Instrumenten gefördert. Die Einschränkung im Gesetz über die Erwachsenenbildung dient grundsätzlich der Systemabgrenzung und der Vermeidung von Doppelzuständigkeiten. Im Rahmen der laufenden Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen wird auch beurteilt, ob die heutige Abgrenzung weiterhin zweckmässig und hinreichend klar ist oder ob eine bessere rechtliche und förderpolitische Abstimmung angezeigt erscheint

    zu Frage 4:

    Das Reglement über die Förderung der Erwachsenenbildung wurde im Jahr 2025 umfassend überarbeitet. Die revidierten Bestimmungen sind seit 2026 in Kraft. Mit der Revision wurden aktuelle bildungspolitische und gesellschaftliche Entwicklungen aufgenommen und die Förderpraxis an die veränderten Anforderungen der Weiterbildungslandschaft angepasst. Ob Anpassungsbedarf besteht, wird die Regierung auf Basis der in 1 und 2 beschriebenen Arbeiten festlegen.

    zu Frage 5:

    Mit dem Weiterbildungsgutschein der Stiftung Erwachsenenbildung besteht seit 2019 ein Instrument der Subjektförderung, das sich unmittelbar an Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein richtet. Seine Inanspruchnahme und Wirkung werden jährlich evaluiert; bei ausgewiesenem Bedarf werden die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2026 gilt keine obere Altersgrenze mehr. Damit steht der Weiterbildungsgutschein auch Seniorinnen und Senioren offen und unterstützt das lebenslange Lernen in allen Lebensphasen.

  • Frage vom 30. September 2026HTML
    30. September 2026

    Die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung über die gesamte Erwerbsbiografie hinweg wird auch in Liechtenstein zunehmend hervorgehoben. In der Thronrede vom 15. Januar 2026 sowie in der Ansprache zum diesjährigen Staatsfeiertag wurde von S.D. dem Erbprinzen auf die Notwendigkeit hingewiesen, möglichst breite Teile der Bevölkerung auf die künftigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen vorzubereiten.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der Erwachsenenbildung den heutigen Anforderungen noch entsprechen. Das geltende Gesetz zur Erwachsenenbildung stammt aus den 1970er-Jahren. Insbesondere die gesetzliche Zielsetzung, die Fördermechanismen sowie die Einschränkung auf bestimmte Trägerschaften und Bildungsangebote werfen Fragen hinsichtlich ihrer Aktualität und Zukunftsfähigkeit auf. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Auskunft zu den folgenden Punkten ersucht:

    1. Wie beurteilt die Regierung die Aktualität und Zweckmässigkeit des geltenden Gesetzes über die Erwachsenenbildung im Hinblick auf die heutigen gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Anforderungen?

    2. Plant die Regierung eine Überprüfung oder Revision des Gesetzes über die Erwachsenenbildung und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll diese erfolgen?

    3. Wie beurteilt die Regierung die bestehende gesetzliche Einschränkung, wonach Erwachsenenbildung ausserhalb der beruflichen Bildung stattzufinden hat?

    4. Sieht die Regierung Anpassungsbedarf bei den heutigen Förderstrukturen der Erwachsenenbildung, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Trägerschaften und Anbieter förderberechtigt sein sollen?

    5. Hat die Regierung geprüft oder beabsichtigt sie zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zur heutigen Objektförderung Modelle der Subjektförderung, beispielsweise in Form von Bildungsgutscheinen für in Liechtenstein wohnhafte Personen, eingeführt werden könnten?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0