Agglomerationsprogramm Werdenberg - Liechtenstein
(KA 30417)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 30417
- Start
- 02.09.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 30417
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 04. September 20264. September 2026
zu Frage 1:
Gemäss den Rückmeldungen des Bundes bestanden insbesondere Defizite bei der Nachvollzieh-barkeit und Konsistenz des Programms. Es wurde beanstandet, dass die erforderliche Herleitung der Massnahmen aus der Analyse, dem Zukunftsbild und den Teilstrategien nicht ausreichend dargelegt wurde. Damit konnte der Bund den geforderten Zusammenhang zwischen Problemstellung, strategischen Zielsetzungen und vorgeschlagenen Massnahmen nicht nachvollziehen.
zu Frage 2:
Das Agglomerationsprogramm wurde vom Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein erarbeitet, in dem das Land Liechtenstein und auch Vertreter der Gemeinden eingebunden sind. Das Amt für Hochbau und Raumplanung war als zuständige Fachstelle involviert. Vor der Einreichung wurde das Programm einer Behördenvernehmlassung sowie einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die weitere Bearbeitung aufgenommen. Die Vorgängerregierung nahm das Agglomerationsprogramm am 12. Februar 2025 zur Kenntnis und genehmigte die darin enthaltenen Leitlinien, Strategien und Massnahmen als Grundlage für die Einreichung beim Bund.
zu Frage 3:
Die Nichtzulassung hat zur Folge, dass die im Agglomerationsprogramm der 5. Generation enthaltenen Infrastruktur- und Mobilitätsmassnahmen des A-Umsetzungshorizonts keine Mitfinanzierung durch den Bund erhalten. Die Projekte können grundsätzlich weiterhin verfolgt und umgesetzt werden. Allerdings müssen die dafür erforderlichen Mittel nun ohne Bundesbeiträge bereitgestellt werden. Die konkreten finanziellen Auswirkungen für Liechtenstein können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beziffert werden. Erfahrungsgemäss wären durch den Bund Beitragssätze zwischen 30 und 45 % gesprochen worden. Für die liechtensteinischen A-Massnahmen waren Investitionen von rund CHF 28 Mio. vorgesehen.
zu Frage 4:
Das Amt für Hochbau und Raumplanung wird die Rückmeldungen des Bundes gemeinsam mit den Partnern der Agglomeration detailliert auswerten. Ziel ist es, die festgestellten Mängel systematisch aufzuarbeiten und bei der Erarbeitung der 6. Generation zu beheben. Insbesondere wird zukünftig verstärkt darauf geachtet, dass die Anforderungen des Bundes bereits während der Erarbeitung laufend überprüft werden, und die Qualitätssicherung gestärkt wird. Die Arbeiten an der 6. Generation wurden bereits aufgenommen. Dabei soll auch die Zusammenarbeit innerhalb der Region sowie mit den zuständigen Bundesstellen weiter intensiviert werden.
- Frage vom 02. September 20262. September 2026
Der Bund unterstützt im Rahmen von Agglomerationsprogrammen Projekte, die auf eine abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ausgerichtet sind. Für die 5. Generation wurden schweizweit 42 Agglomerationsprogramme eingereicht. Das Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein war das einzige, das bereits die Grundanforderungen nicht erfüllte. Mit dem Ergebnis, dass geplante Projekte dieser Generation definitiv keine Fördergelder vom Bund erhalten werden.
Das ist umso bemerkenswerter, als Liechtenstein gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen und den beteiligten Gemeinden seit Jahren im Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein zusammenarbeitet und bereits mehrere Generationen von solchen Programmen erarbeitet hat. Dabei hat der Bund jedoch schon bei der 3. Generation unter anderem auf Lücken und den fehlenden «roten Faden» zwischen Analyse, Zukunftsbild, Teilstrategien und Massnahmen hingewiesen.-
Welche konkreten Grundanforderungen wurden beim Agglomerationsprogramm der 5. Generation nicht erfüllt und welche Mängel führten dazu, dass das Programm nicht zur weiteren Prüfung zugelassen wurde?
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Welche Rolle hatten die Regierung und die zuständigen liechtensteinischen Amtsstellen bei der Erarbeitung, Prüfung und Freigabe des Programms und welche Qualitätssicherungsprozesse wurden vor dessen Einreichung durchgeführt?
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Welche konkreten Auswirkungen hat die Nichtzulassung des Programms auf die für die 5. Generation vorgesehenen Infrastruktur – und Mobilitätsmassnahmen für Liechtenstein und die Region? Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus für Liechtenstein?
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Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus diesem Ergebnis für die Erarbeitung der 6. Generation des Agglomerationsprogramms, damit sich ein solches nicht wiederholt?
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Data: OpenParlData · CC BY 4.0