Programm "Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)"; Verpflichtungskredit Tranche 2028–2031; Feuchtgebiete Landwirtschaft; Verpflichtungskredit Tranche 2028–2031
(V 2026-08-28)- Type
- Vernehmlassung
- State
- laufend
- Parliament
- Grosser Rat Aargau (AG)
- Number
- V 2026-08-28
- Start
- 28.08.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 3e72b0f0-6276-4a63-8826-41b477497df4
- Departement Finanzen und Ressourcen
- FristRegierung
- Eingereicht
- 28. August 2026
- Kurzbeschrieb28. August 2026
Die Agrarpolitik des Bundes sieht die Förderung einer attraktiven und biodiversen Kulturlandschaft vor. Als Instrumente stehen gemäss der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13) ab 2028 Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) zur Verfügung. Sie lösen die bis Ende 2027 geltenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge ab. Die Umsetzung wird im Kanton Aargau wie bis anhin mit dem Programm "Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft" (Labiola) gewährleistet und erfolgt im Rahmen von Bewirtschaftungsvereinbarungen mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten. Seit dem Jahr 2014 konnten die Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit hoher Qualität (Qualitätsstufe II und Vernetzung) von 4'984 ha auf 9'346 ha (+88%) gesteigert werden. Die Finanzierung des Programms Labiola ist bis Ende 2027 gesichert (GRB Nr. 2025-0164).
Die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags der Gewässerinitiative (GGWI) sieht vor, dass im Kanton Aargau bis 2040 insgesamt 750 ha Feuchtgebiete auf Flächen im Wald, Landwirtschaft und Siedlung geschaffen werden. Der Regierungsrat setzte dabei auf die bestehenden, vom Grossen Rat jeweils verabschiedeten, und im Kanton Aargau breit verankerten Gefässe a) Naturschutzprogramm Wald, b) Labiola und c) Programm Natur 2030. Im Landwirtschaftsland sollen demzufolge bis 2040 im Rahmen des Programms Labiola 280 ha Feuchtflächen auf freiwilliger Basis geschaffen werden.
Aufgrund der engen thematischen Verknüpfung werden die Weiterführung des Programms Labiola und die Schaffung von Feuchtflächen im Landwirtschaftsgebiet im vorliegenden Anhörungsbericht gemeinsam dargestellt, jedoch in zwei Teile gegliedert: Im Teil A werden die Mittel für die Weiterführung des Programms Labiola ab 2028 beantragt. Dazu gehört die Co-Finanzierung der BrBL, die kantonalen Naturschutzbeiträge und die Erfolgskontrolle. Teil A beinhaltet die Abgeltung der durch die Landwirtinnen und Landwirte erbrachten Leistungen gemäss Bewirtschaftungsvereinbarungen mit dem Programm Labiola und entspricht weitgehend den bisherigen Verpflichtungskrediten für das Programm Labiola. Im Teil B werden die Mittel für die Investition in die Schaffung neuer Feuchtflächen im Kulturland (Umsetzung GGWI im Kulturland) beantragt. Es handelt sich hierbei um Kosten für Infrastrukturmassnahmen sowie die Schaffung einer Projektstelle. Die Bewirtschaftungsleistungen solcher neu geschaffenen Flächen werden mit Beiträgen über den Verpflichtungskredit im Teil A abgegolten.
Die beiden Verpflichtungskredite sind als Rahmenkredite ausgestaltet. Mit einer Kreditkompetenzsumme von 9,880 Millionen Franken (Teil A) und 5,655 Millionen Franken (Teil B) liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung beim Grossen Rat. Da die Summe neuer Verpflichtungen netto über 5 Millionen Franken betragen, unterliegen die Verpflichtungskredite dem Ausgabenreferendum.
- Teaser28. August 2026Programm Labiola ab 2028 und Feuchtgebiete Landwirtschaft; Verpflichtungskredite von 9,880 und 5,655 Millionen Franken
Data: OpenParlData · CC BY 4.0