Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen

(26.3875)MotionEingereicht
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3875
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263875
Contributions(3)
  • Andreas GlarnerUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung (SR 916.140) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 60–64 LwG) dahingehend zu revidieren, dass Weinimporteure von der Unterstellungspflicht unter die Stiftung Schweizerische Weinhandelskontrolle (SWK) befreit werden. Die Kontrolle importierter Weine ist vollständig in den Vollzug des Lebensmittelgesetzes (LMG) und die bestehenden Zoll- und Grenzkontrollen zu integrieren.

  • BegründungTEXT

    Importierte Weine unterliegen beim Grenzübertritt bereits einer mehrfachen Kontrolle: Durch die Zollbehörden, durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sowie — im Rahmen des bilateralen Agrarabkommens mit der EU (Anhang 7) — durch die Zertifizierungsbehörden des jeweiligen Herkunftslandes. 

     

    Die zusätzliche Unterstellung unter die SWK stellt für Weinimporteure eine unverhältnismässige bürokratische und finanzielle Belastung dar, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Konsumentenschutz zu erbringen.

     

    Die SWK ist eine privatrechtliche Stiftung, die hoheitliche Kontrollaufgaben wahrnimmt — ohne direkte demokratische Rechenschaftspflicht. Dieses Konstrukt widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV), soweit keine sachliche Notwendigkeit für eine Sonderkontrolle besteht.

     

    Im Bereich der Weinimporte besteht diese Notwendigkeit nicht. Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die gleichen Überlegungen auch auf weitere Kategorien von Weinhandelsbetrieben — namentlich Selbsteinkellerer und Kleinproduzenten — auszudehnen sind.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0