Unwahrheit über die Einzelfallprüfung bei Afghaninnen

(26.3845)InterpellationEingereicht
Schweiz18.06.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3845
Start
18.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263845
Contributions(3)
  • Thomas KnuttiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unwahrheit über die Einzelfallprüfung bei Afghaninnen
  • Eingereichter TextTEXT

    1. Wie verträgt sich der, durch die Wortmeldungen des SEM im obigen Fall dokumentierte, vorgefasste Entschluss auf Anhandnahme des Gesuchs und Asylgewährung mit der offiziellen Beteuerung von Amt und Bundesrat Jans, dass es keinen Automatismus gebe und jedes Gesuch einer Afghanin eine Einzelfallprüfung erhalte?

    2. Hat das SEM dem zuständigen Bundesrat Jans und der Öffentlichkeit über die angebliche Einzelfallprüfung bei afghanischen Frauen die Unwahrheit gesagt?

    3. Wusste Bundesrat Jans über die widersprüchliche Praxis des SEM gegenüber seiner offiziellen Verlautbarung Bescheid?

    4. Was gedenkt Bundesrat Jans mit Blick auf den obigen Fall im SEM zu unternehmen? 

  • BegründungTEXT

    Ein Artikel der CH-Media-Gruppe vom 9. Juni 2026 hat über einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (E-2274/2020 vom 20. November 2025) berichtet, der ein problematisches Vorgehen des SEM im Zusammenhang mit der Asylgewährung an Afghaninnen zeigt. Sowohl das SEM in seinem Faktenblatt als auch Bundesrat Jans haben im Parlament betont, dass die Praxisänderung bezüglich der Afghaninnen "keinen Automatismus zur Folge [habe]: Die Asylgesuche von afghanischen Frauen und Mädchen werden, wie alle anderen Asylgesuche auch, weiterhin im Einzelfall geprüft." Im konkreten obigen Fall stellt das Gericht jedoch fest, dass das SEM der Afghanin noch vor Prüfung, ob ihr Gesuch die formellen und materiellen Voraussetzungen überhaupt erfüllt, in Aussicht gestellt hatte, ihr Gesuch anhand zu nehmen. Weiter habe das SEM - ohne das Gesuch geprüft zu haben - das BVGer darum gebeten, das SEM erneut zur Vernehmlassung aufzufordern, "damit wir wiedererwägungsweise Asyl gewähren können (Praxisanpassung afghanische Frauen)." Diese Verlautbarungen zeigen, dass im SEM - offensichtlich vor der eigentlichen Einzelfallprüfung des Gesuchs - der vorgefasste Entschluss bestand, das Gesuch nicht nur ohne Prüfung der Voraussetzungen Anhand nehmen zu wollen, sondern es ebenfalls ohne Prüfung gutheissen und dieser Afghanin Asyl gewähren zu wollen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0