Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
(KA 30195)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 30195
- Start
- 06.05.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 30195
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 08. Mai 20267. Mai 2026
zu Frage 1:
Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht hat über 40 multilaterale Verträge und Übereinkommen in verschiedenen Bereichen des internationalen Privatrechts formuliert. Liechtenstein ist derzeit Vertragspartei von sechs dieser Übereinkommen und prüft fortlaufend den möglichen Beitritt zu weiteren Übereinkommen.
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HESÜ) haben bislang lediglich 16 Staaten ratifiziert.
zu Frage 2:
Die Regierung prüft derzeit den möglichen Beitritt zu verschiedenen Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und hilfsbedürftigen Erwachsenen. Diese Prüfung umfasst auch das HESÜ. Einen konkreten Zeitplan für einen möglichen Beitritt gibt es nicht.
zu Frage 3:
Wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, läuft die Prüfung eines möglichen Beitritts zum HESÜ noch. Diese Prüfung umfasst auch die Klärung von rechtlichen oder administrativen Hindernissen oder Nachteilen.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 2.
- Frage vom 06. Mai 20265. Mai 2026
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmassnahmen für Erwachsene in grenzüberschreitenden Situationen. Dazu gehört auch die internationale Anerkennung von Vorsorgevollmachten. Mehrere europäische Staaten, darunter Österreich, Deutschland und die Schweiz, sind diesem Übereinkommen bereits beigetreten. Liechtenstein gehört bislang nicht zu den Vertragsstaaten. In der Praxis führt dies immer wieder zu Schwierigkeiten, wenn liechtensteinische Vorsorgevollmachten im Ausland anerkannt werden sollen oder umgekehrt ausländische Vollmachten in Liechtenstein. Die fehlende automatische Anerkennung führt in grenzüberschreitenden Fällen zu rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand für Betroffene und Behörden.
- Aus welchen Gründen ist Liechtenstein dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen bislang nicht beigetreten?
- Wurde ein Beitritt zu diesem Übereinkommen bereits geprüft, beziehungsweise gibt es einen Zeitplan für einen Beitritt?
- Wenn ja: Welche rechtlichen oder administrativen Hindernisse oder Nachteile sieht die Regierung derzeit für einen Beitritt?
- Wenn nein: Plant die Regierung, einen Beitritt Liechtensteins zu diesem Übereinkommen künftig zu prüfen oder vorzubereiten und wie wäre der zeitliche Ablauf?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0