Schutz von Kindern vor Gewalt in Liechtenstein

(KA 30183)Kleine Anfragen
Liechtenstein06.05.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30183
Start
06.05.2026
References & source
Official record
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External ID
30183
Timeline(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 08. Mai 2026HTML
    7. Mai 2026

    zu Frage 1:

    Insgesamt kann die Situation von Kindern in Liechtenstein in Bezug auf den Schutz vor Gewalt als gut und durch funktionierende rechtliche Schutzmechanismen abgesichert eingeschätzt werden.

    Gleichzeitig zeigt sich, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Praxis ein dynamisches und komplexes Handlungsfeld darstellt, das laufenden Veränderungen unterliegt und daher eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert, um den benötigten Schutz fortlaufend und lückenlos sicherzustellen.

    zu Frage 2:

    In Liechtenstein besteht derzeit keine eigenständige Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern vor Gewalt.

    Liechtenstein verfolgt in der täglichen Fallarbeit einen auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichteten mehrstufigen Ansatz im Kinderschutz, der darauf abzielt, im jeweiligen Einzelfall Risiken für das Kindeswohl möglichst früh zu erkennen und durch koordinierte Massnahmen rechtzeitig zu intervenieren. Gleichzeitig sorgen klare gesetzliche Rahmenbedingungen und definierte Zuständigkeiten dafür, dass bei konkreten Gefährdungslagen rasch und verbindlich gehandelt werden kann.

    Zusätzlich zum Amt für Soziale Dienste setzen sich verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen, darunter die Fachgruppe Medienkompetenz, Schulsozialarbeit, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ), kijub und Kinderlobby für den Kinderschutz ein.

    zu Frage 3:

    In der Fallarbeit der Kinderschutzbehörden basiert die einzelfallbezogene Umsetzung der oben genannten Ressourcen auf der Grundlage eines bewährten Zusammenspiels staatlicher, kommunaler und privater Akteure.

    In Bezug auf die systematische Erarbeitung des Themas sind aktuell keine eigens ausgewiesenen personellen, finanziellen oder fachlichen Ressourcen für die strategische Ausgestaltung im Bereich Kinderrechte und die Umsetzung von Massnahmen bzw. internationalen Empfehlungen im Bereich Kinderschutz vorhanden.

    Liechtenstein hat 2011 die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Eine eingesetzte Koordinierungsgruppe ist seit 2021 zuständig für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt. Es sind alle Arten von Gewalt, in einem Beziehungs- und Abhängigkeitsverhältnis eingeschlossen. Die Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie ist im Rahmen der Gleichstellungsstrategie vorgesehen.

    Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Jugendstrategie eingesetzt. Im Rahmen der Ausarbeitung werden u.a. die Bereiche Schutz, Förderung und Beteiligung der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt.

    zu Frage 4:

    Mit dem liechtensteinischen Frauenhaus besteht eine Institution, die gewaltbetroffenen Müttern mit ihren Kindern rund um die Uhr Schutz bietet. Für unbegleitete Kinder steht diese Einrichtung jedoch nicht offen, sodass in entsprechenden Situationen auf individuelle und pragmatische Einzelfalllösungen zurückgegriffen wird.

    Insbesondere im Bereich von kurzfristigen Notfallunterbringungen für unbegleitete Kinder unter 13 Jahren, die Zeugen oder Opfer von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt geworden sind, besteht derzeit keine spezialisierte, rund um die Uhr verfügbare Lösung im Inland. Konkret fehlt eine stationäre Schutzeinrichtung, welche von Blaulichtorganisationen und dem Amt für Soziale Dienste rund um die Uhr als erste Anlaufstelle in Notfallsituationen genutzt werden kann. Die Entwicklung spezifischer Massnahmen und tragfähiger, an die liechtensteinischen Gegebenheiten angepasste Lösungsansätze werden im Rahmen der Gewaltschutz- bzw. Jugendstrategie behandelt.

    Kinder werden in Liechtenstein häufig als «Mitbetroffene» von Gewalt und nicht als eigenständige Opfergruppe angesehen. Aktuell fehlen in Liechtenstein spezialisierte Kinder-Gewaltschutzangebote, und es gibt nur eine begrenzte systematische Erfassung kindlicher Opferperspektiven, wodurch tragfähige Daten zu den in Liechtenstein von Gewalt betroffenen Kindern fehlen.

     

  • Frage vom 06. Mai 2026HTML
    5. Mai 2026

    Kinder haben ein Recht darauf, sicher und geschützt aufzuwachsen. Gewalt gegen Kinder kann viele Formen annehmen: Körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, Gewalt im digitalen Raum oder das Miterleben von häuslicher Gewalt. Oft geschieht Gewalt im nahen Umfeld und bleibt lange unsichtbar. Dies kann schwere Folgen und nicht selten lebenslange negative Konsequenzen für die Betroffenen haben. Umso wichtiger sind Prävention, niederschwellige Anlaufstellen, Schutzeinrichtungen und qualifizierte Unterbringungsmöglichkeiten, klare Zuständigkeiten und ausreichend Ressourcen.

    Auch Liechtenstein steht in der Verantwortung, Kinder wirksam vor Gewalt zu schützen und betroffene Kinder frühzeitig und mit den erforderlichen Massnahmen zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

    1. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation in Liechtenstein in Bezug auf Gewalt gegen Kinder und den Schutzbedarf von Kindern?
    1. Welche Strategien, Konzepte und Massnahmen verfolgt Liechtenstein, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen?
    1. Mit welchen personellen, finanziellen und fachlichen Ressourcen werden diese Strategien und Massnahmen umgesetzt?
    1. In welchen Bereichen ist die Versorgungslage für den Gewaltschutz von Kindern unzureichend und daraus abgeleitet, wo besteht Handlungsbedarf?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0