Erfassung von Wildtierbeständen in Liechtenstein

(KA 30180)Kleine Anfragen
Liechtenstein06.05.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30180
Start
06.05.2026
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30180
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  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 08. Mai 2026HTML
    7. Mai 2026

    zu Frage 1:

    Die regelmässige Erfassung richtet sich nach fachlicher Notwendigkeit, gesetzlichem Auftrag, jagdplanerischer Relevanz und praktischer Umsetzbarkeit. Systematisch gezählt werden insbesondere jene Arten, bei denen Bestandsdaten für Abschussplanung, Wildschadensfragen, Schutzmassnahmen oder internationale Verpflichtungen besonders wichtig sind. Nicht bei allen Arten ist eine jährliche Zählung fachlich sinnvoll oder mit verhältnismässigem Aufwand möglich. Teilweise werden Bestände deshalb über andere Methoden wie Jagdstatistik, Zufallsbeobachtungen, Projektmonitorings oder Artenkartierungen beurteilt.

    zu Frage 2:

    Die Erhebung anderer Artengruppen basiert auf Daten aus Kartierungen und Monitoringpro-grammen, die in die Forschungsbände der Naturkundlichen Forschung im Fürstentum Liechtenstein einfliessen, jedoch teils unsystematisch sind. Das Arten-Monitoringkonzept Liechtenstein ergänzt dies durch die Beobachtung von Indikatorarten zur Bewertung von Biodiversität und Lebensräumen.

    zu Frage 3:

    Die Regierung prüft laufend, ob bestehende Erhebungen angepasst oder erweitert sowie neue dazu genommen werden sollen. Entscheidend ist dabei, dass Aufwand und Aussagekraft in einem sinnvollen Verhältnis zur Schutzrelevanz und dem Nutzen für Managementmassnahmen stehen.

    zu Frage 4:

    Siehe Antwort zu Frage 3.

    zu Frage 5:

    Genaue Zahlen im Sinne von «so viele Tiere gibt es» und «so viele Tiere sollte es geben» lassen sich bei vielen Wildtierarten auch trotz engem Monitoring und regelmässigen Zählungen nicht zuverlässig festlegen. Das gilt auch für jagdbare Arten, bei denen zwar Abschusszahlen geplant werden, der Bestand aber nicht einfach auf eine fixe Zielzahl reduziert werden kann. Die Erhebungen dienen deshalb vor allem dazu festzustellen, ob eine Art vorkommt, wo sie vorkommt und ob der Bestand eher stabil ist, zunimmt oder abnimmt. Auf dieser Grundlage können dann passende Massnahmen getroffen werden, beispielsweise Schutz- und Fördermassnahmen bei gefährdeten Arten oder Präventions- oder Regulierungsmassnahmen bei konfliktbehafteten und jagdbaren Arten.

  • Frage vom 06. Mai 2026HTML
    5. Mai 2026

    In Liechtenstein werden die Bestände ausgewählter Wildtierarten regelmässig und systematisch erhoben. So erfolgen jährliche Zählungen von Rotwild, Gamswild und Steinwild, die eine wichtige Grundlage für die Jagdplanung, das Waldmanagement und politische Entscheidungen bilden. Zudem wird das Birkwild (Birkhuhn) landesweit zweijährlich gezählt, um Bestand und Verbreitung dieser sensiblen Art zu überwachen und gezielte Schutzmassnahmen ableiten zu können.

    Demgegenüber ist festzuhalten, dass zahlreiche weitere Wildtierarten – darunter etwa Rehwild, Feldhase, Niederwildarten, verschiedene Vogelarten, Amphibien und Reptilien – erheblichen ökologischen Veränderungen unterliegen, jedoch nicht in vergleichbarer Weise regelmässig und statistisch einheitlich erfasst werden. Besonders deutlich wird dies bei den Raufusshühnern: Während das Birkwild weiter gezählt wird, gilt der Auerhahn in Liechtenstein mittlerweile als fast ausgestorben und wird nicht mehr erfasst, obwohl ein kleiner Restbestand noch vorhanden wäre. Das Alpenschneehuhn, eine stark klima‑ und störungssensible Hochgebirgsart, kommt dagegen noch vor, wird jedoch bislang nicht im Rahmen eines regelmässigen, standardisierten Monitorings dokumentiert.

    Vor dem Hintergrund des Aktionsplans Biodiversität 2030+ sowie weiterer fachlicher Berichte stellen sich für mich folgende Fragen:

    1. Nach welchen fachlichen oder gesetzlichen Kriterien entscheidet die Regierung, welche Wildtierarten, wie Rotwild, Gamswild, Steinwild oder Birkwild, regelmässig und systematisch gezählt werden und welche nicht?

    2. Über welche Daten zur Bestandsentwicklung dieser Wildtierarten, z. B. Rehwild, Raubwild, Feldhase, Alpenschneehuhn, weitere Vogel‑ und Amphibienarten, verfügt die Regierung derzeit, und auf welchen Erhebungsmethoden beruhen diese Daten?

    3. Sieht die Regierung den Bedarf, das bestehende Monitoring künftig auch auf Rehwild und weitere bejagtbare Tierarten auszuweiten, da dies ebenfalls eine wichtige Grundlage für Jagdplanung, Waldmanagement und mögliche politische Entscheidungen sein könnte und falls nicht, warum nicht?

    4. Sieht die Regierung Bedarf, das bestehende Monitoring künftig auch auf ökologisch besonders sensible oder klimabetroffene Arten, wie etwa zum Beispiel das Alpenschneehuhn, auszuweiten, um Bestandsrückgänge frühzeitig zu erkennen?

    5. Wie hoch ist der aktuelle Ist- und Sollzustand aller oben genannten Tierarten in Liechtenstein, bitte tabellarisch darstellen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0