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Auswirkungen neuer EU-Regulierungen auf die Abfallentsorgung Liechtensteins

(KA 30171)Kleine Anfragen
Liechtenstein06.05.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30171
Start
06.05.2026
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External ID
30171
Contributions(2)
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  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 08. Mai 2026HTML
    8. Mai 2026

    zu Frage 1:

    Die Regierung beurteilt die aktuelle Entwicklung als direkt relevant für Liechtenstein.

    Die EU-Abfallverbringungsverordnung sieht ein Verbot für den Export von gemischten Siedlungsabfällen, sprich dem schwarzen Kehrichtsack, in Drittstaaten vor. Dies hätte die seit Jahrzehnten etablierte, grenzüberschreitende Entsorgungspraxis Liechtensteins, insbesondere die Nutzung der KVA Buchs, verunmöglicht.

    Auf EU-Ebene zeichnen sich jedoch Anpassungen ab. Die EU-Kommission veröffentlichte am 29. April 2026 einen Vorschlag, wonach Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben sollen. Diese Entwicklung ist aus liechtensteinischer Sicht sehr positiv.

    zu Frage 2:

    Falls Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben, sind für Liechtenstein keine Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit und die Kosten zu erwarten. Andernfalls wäre die Entsorgungssicherheit für gemischte Siedlungsabfälle gefährdet und die Kosten würden durch wesentlich längere Transportwege und neue Entsorgungsstrukturen deutlich steigen.

    zu Frage 3:

    Falls Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben, ist keine Sonderregelung erforderlich. Da dies derzeit noch ungewiss ist, setzen sich die liechtensteinischen Behörden im EWR-Übernahme-prozess weiterhin für eine Sonderregelung ein, welche die grenzüberschreitende Entsorgungspraxis und die Nutzung der KVA Buchs langfristig sicherstellt.

    zu Frage 4:

    Die Erfolgsaussichten werden als gut eingeschätzt.

    zu Frage 5:

    Da sich eine Lösung auf EU-Ebene abzeichnet beziehungsweise die Erfolgsaussichten für eine Sonderregelung als gut eingeschätzt werden, ist eine Prüfung von Alternativen aktuell nicht erforderlich.

  • Frage vom 06. Mai 2026HTML
    6. Mai 2026

    Die EU plant, die Ausfuhr von Kehricht in Drittstaaten gesetzlich zu verbieten. Liechtenstein dürfte seinen Müll in der Folge nicht mehr im benachbarten Ausland verbrennen lassen. Die Entsorgung funktioniert dabei bislang als Kreislauf, denn die Anlage in Buchs produziert aus dem Abfall Fernwärme, die wiederum nach Liechtenstein zurückfliesst. Diese Entwicklung sorgt deshalb in der Bevölkerung für Verunsicherung – insbesondere bei jenen Haushalten und Betrieben, die auf Fern- oder Nahwärme umgestellt haben.

    Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender fünf Fragen:

    1. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Entwicklung sowie deren Relevanz für Liechtenstein?
    1. Welche konkreten Auswirkungen könnten sich für Liechtenstein ergeben, insbesondere in Bezug auf Entsorgungssicherheit und Kosten?
    1. Wird eine Sonderregelung geprüft, falls ja, wie soll diese aussehen?
    1. Wie schätzt die Regierung die Erfolgsaussichten einer solchen Sonderregelung für Liechtenstein ein?
    1. Welche Massnahmen hat die Regierung bereits geprüft oder eingeleitet, um die Abfallentsorgung langfristig sicherzustellen, sollte keine Lösung gefunden werden?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0